Keine Infusionen mehr für Demenzpatienten?

2 Antworten

Hallo Elisabeth,

Gemäß § 3 Abs.1 der HKP - Richtlinie muss sich die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt als Voraussetzung zur Verordnung einer subkutanen Infusion vom Zustand der oder des Kranken und der Notwendigkeit dieser Maßnahme persönlich überzeugt haben. Danach ist die subkutane Infusion für Patientinnen/Patienten mit mittelschwerer Exsikkose bei negativer Flüssigkeitsbilanz und einhergehendem Unvermögen oralen Ausgleichs bei potenzieller Reversibilität verordnungsfähig.

Nun das Ganze ist schon noch möglich http://www.auw.de/2013/08/subkutane-infusion-kunftig-auch-ambulant-verordnungsfahig/

Darin steht nicht das Zauberwort "Mittelschwere Exsikkose" drin. Man könnte sich auch an die Unabhängige Patientenberatung wenden, wenn es trotzdem Unklarheiten gibt!

VG Stephan


LuLiLe 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 20:00

Vielen Dank, Stephan, vor allem auch für den Link zu der neuen Regelung. Zu den Kontraindikationen für die Verordnung gehört u.a. ".. langfristiger Flüssigkeitsbedarf, finale Sterbephase, ungenügende Durchführbarkeit aufgrund ... der häuslichen Bedingungen in Bezug auf die Infusionstherapie." Meine Mutter befindet sich in einer Senioren-WG, insofern trifft hier die häusliche Pflege zu. Ich würde sagen, dass hier ein langfristiger Flüssigkeitsbedarf vorliegt. Aber leider steht in der Regelung: "Die Maßnahme kann höchstens bis zu sieben Tage verordnet werden." Was heißt das nun? Dass man eine solche Patientin nur 7 Tage die Flüssigkeit subkutan zuführt und dann damit aufhört? Das wäre dann das herbeigeführte Ende. Kennst Du Dich mit der Alternative intravenöse Infusion aus? Käme das in der häuslichen Pflege überhaupt in Frage? Nochmals vielen Dank für Deine Antwort. Elisabeth

Hallo Elisabeth,

pflegst du deine Mutter zu Hause oder ist sie in einem Pflegeheim?Die neue Richtlinie betrifft ja nur die Häusliche Krankenpflege,wo ab sofort die Kosten für subkutane Infusionen von der KK übernommen werden........allerdings wird eine schwere Dehydration oder Exsikkose als Kontraindikation beschrieben und wenn ich deine Frage richtig verstanden habe,liegt eine schwerer Flüssigkeitsmangel bei deiner Mutter vor oder?Dann könnte die Krankenschwester recht haben.........wie der Sachverhalt in einem Pflegeheim ist,kann ich dir leider nicht sagen.

Ansonsten gebe ich @Stephan recht und könntest dich bei Unklarheiten entweder direkt an die KK wenden oder Hilfe bei der Unabhängigen Patientenberatung suchen.

Ich finde deine Frage gut und kann dich verstehen,denn mein Vater leidet auch an Demenz im mittleren bis schwerem Stadium............

LG und alles Gute für deine Mutter


LuLiLe 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 20:03

Hallo sonne 123, vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Einfühlungsvermögen. Ich habe soeben eine Antwort an Stephan gesandt, s. unten. Sie beantwortet zum Teil auch Deine Fragen. Der Tipp mit der unabhängigen Patientenberatung ist sehr hilfreich. LG - und auch für Deinen Vater alles Gute! Elisabeth

sonne123  10.09.2013, 23:54
@LuLiLe

Hallo Elisabeth,

"Die Maßnahme kann höchstens bis zu sieben Tage verordnet werden." Was heißt das nun? Dass man eine solche Patientin nur 7 Tage die Flüssigkeit subkutan zuführt und dann damit aufhört? Das wäre dann das herbeigeführte Ende.

Soweit ich gelesen habe, müßte deine Mutter dann in eine Klinik,um weiter versorgt zu werden,auf intravenösem Wege.Für deine Mutter würde das purer Stress bedeuten,zumal sie sich dann in einer anderen für sie ungewohnten und völlig fremden Umgebung befindet.........ein Versuch wäre es wert mit dem Hausarzt zu reden und anfragen,ob eine intravenöse Therapie nicht doch in der häuslichen Umgebung realisierbar wäre,in dem der HA den iv. Zugang legt und die Infusionsflaschen oder beutel durch einen Pflegedienst/Pflegefachkraft gewechselt werden .......ich weiß nicht,ob das machbar wäre,würde es aber auf einen Versuch ankommen lassen. Liebe Grüße