Keramikfüllung?
Hallo zusammen!
Mich würde interessieren, ob vor c.a. 20 Jahren Keramikfüllungen mal Kassenleistungen waren, die die gesetzl. Krankenversicherungen komplett übernommen haben?
3 Antworten
Nein, Keramik Inlays waren auch vor 20 und auch vor 30 Jahren keine Kassenleistung!
Keramik Inlays müssen im Labor, nach Abdruck (ggf. digital), hergestellt werden (oder durch spezielle Geräte) und können nicht wie eine normale Kunststofffüllung verarbeitet werden!
Auch vor 20 Jahren mussten diese Privat bezahlt werden, die gesetzlichen Krankenkassen zahlten nur einen kleinen Teil dazu.
Hallo!
Auch schon früher haben die gesetzlichen Krankenkassen nur einen geringen Anteil der Kosten getragen. Zahnfüllungen aus Keramik gehören zu den preisintensivsten (teuersten) Füllungsmethoden.
Mit Keramik macht man keine Füllung. Das sind Kronen, wenn der Zahn überkront wird. Der Zahn wird mit Kunststoff gefüllt und mit Blaulicht gehärtet. Das hat man schon um 1985 angewendet. Bezahlt hat es die Krankenkasse.
Ich kenne es von meinem Onkel nicht. Darum ist mit Keramik sehr komisch vorgekommen. Bei meinem Christof hat man in der Uniklinik in Mainz den Zahn mit Kunststoff gefüllt und dann zur Wahl gestellt, Gold oder Keramik als Kronen.
Mit Keramik macht man keine Füllung.
Nö, Es gibt auch Zahnfüllungen mit Keramik, Gold und Porzellan.
Zahnfüllungen aus Kunststoff gehören i.d.R. nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Aber eine Ausnahme sind Füllungen im Frontzahnbereich, da Amalgam nicht ästhetisch ansprechend ist. Amalgam gilt immer noch als Standardversorgung.
Der Nachteil der Kunststofffüllungen ist, dass sie sich bei häufigem Kaffee- und Teekonsum oder bei Rauchern mit der Zeit verfärben und Keramik nicht.
Kunststofffüllungen werden bezahlt. Amalgam wird demnächst auch verboten. Das darf nur noch in bestimmten Fällen angewandt werden. Amalgam wird ab 2025 in der EU verboten - zm-online In der EU wird es ab 2025 verboten mit wenigen Ausnahmen.
Eine einfache plastische Füllung ist eine Kassenleistung und wird zu 100 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für hochwertigere Füllungen, wie Kunststofffüllungen, müssen Sie zuzahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in solchen Fällen einen Zuschuss in Höhe einer einfachen plastischen Kassenfüllung. Dieser liegt etwa zwischen 30 Euro und 60 Euro. Darüber hinaus übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die notwendigen Begleitleistungen wie z. B. die Anästhesie (örtliche Betäubung).
https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zahn-ratgeber/fuellungen/?
Aus u.A. Keramik werden Inlays gemacht. Auch Inlays sind eine Art von Füllung. Ein Inlay ist eine indirekte Füllung. Direkte Füllungen werden direkt Im Mund eingebracht und dort ausgehärtet
Es gibt auch Keramik Inlays, es muss nicht immer eine Krone sein. Inlays sind im Labor hergestellte Einlagefüllungen.