Krankenversicherung nach Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

Nach Kündigung bist du noch für einen Monat kostenfrei versichert - nachgehen der Leistungsanspruch nennt sich das. Bis dorthin sollte die Entscheidung der Agentur für Arbeit betreffend Arbeitslosengeld vorliegen.

Aobald Du ein Anschreiben seitens Deiner KH erhältst, informierst Du diese, dass ein ALG I Antrag gestellt wurde, und dass Du die Anwartschaftszeit = 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit erfüllst und somit Anspruch auf ALG I hast.

Also bleibe bitte gelassen, denn es wird sich alles regeln / fügen.

.