Krankengeld nach erneuter Schulterluxation?

2 Antworten

Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung besteht

In Deinem Fall sind es ab dem 1. Februar keine 6 Monate, daher werden die beiden Erkrankungen, wegen selber Diagnose, zusammen gerechnet. Daher vermute ich ganz stark, dass Du direkt ins Krankengeld rutscht.

Man wird es als Folgeerkrankung auslegen ( was ja auch richtig ist).
Veranlagung zur Dislokalisation einer Schulter


riri1818 
Beitragsersteller
 06.05.2023, 12:56

Danke für deine hilfreiche Antwort!
So dachte ich es mir im ersten Moment auch, aber da meine Schulter beim 2. mal erneut durch ein Traumata ausgekugelt ist und das auch sehr sicher ohne Vorgeschichte passiert wäre, fände ich es unfair es als Folgeerkrankung darzustellen.

Charlie69  06.05.2023, 16:53
@riri1818

Der Arbeitgeber wird sagen, gleiche Erkrankung, bei vorgeschädigter Schulter und, ich vermute, die Krankenkasse wird ihm recht geben!

Es liegt ja im Ermessen Deines Arbeitgebers!
Wenn er dazu bereit wäre, spricht nichts dagegen, dass er Dir die Lohnfortzahlung bezahlt.

Ich würde es als eine Zwitterstellung sehen. Ist es erneut ausgekugelt, ist es eine erneute Erkrankung. Sind die Bänder geweitet, ist es eine Folgeerkrankung, die nicht oder unzureichend behandelt wurde. Der Sinn einer Folgeerkrankung ist normal, dass es sich um DIE gleiche Erkrankung handelt. Und wieder ausgekugelt ist es ja nicht die gleiche Erkrankung. Hast du aber die Bender gedehnt, dann war der Erste Fall wegen der Bänderdehnung und der zweite Fall auch.