Muss man in der Apotheke die Versichertenkarte vorzeigen und bekomme ich einen Brief nach Hause?

4 Antworten

Hallo,

wenn auf dem Rezept alle Daten (Adresse, Geburtsdatum und Versichertennummer) stehen, braucht die Apotheke keine Versichertenkarte.

Wenn etwas fehlen sollte, kann man auch bei der Krankenkasse anrufen. Diese kann eine Bescheinigung mit allen Daten der Gesundheitskarte direkt an die Apotheke (oder Arzt) faxen.

Die Versicherte oder die Eltern bekommen keinen Brief der Krankenkasse.

Ab dem 18. Geburtstag fällt bei allen Arzneimittel in der Apotheke eine Zuzahlung von 10% der Kosten an (mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro).

Ab dem 22. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für die Pille mehr.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/kassen-zahlen-pille-bis-zum-22-geburtstag-gesetzesaenderung/

Wenn die Eltern das Rezept finden, sind sie auch informiert.

Bei privaten Krankenversicherungen gelten komplett andere Regelungen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, die Angaben werden alle vom Arzt gemacht, die Notwendig sind. Bei einer Befreiung ab 18 Jahre von der Zuzahlung bekommt der Arzt zu sehen. Macht er nicht das Kreuz auf dem Rezept, auch die Apotheke. Nicht darunter fällt die Selbstbeteiligung in der Befreiung bei höherem Arzneimittelpreis, als der festgelegte Preis, der maximal bezahlt wird.

Wie wurdest du denn online untersucht? Oder nimmst du die Pille schon länger? Mir wäre neu, dass wegen Covid-19 es Probleme beim Frauenarzt gibt. Das läuft doch alles ganz normal weiter.

Daher weiß ich auch nicht, wie das dann abläuft.


Emelina  28.05.2021, 14:57
Um die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in der Coronakrise zu entlasten und eine zusätzliche Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer der Praxen zu verhindern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zahlreiche Sonderregelungen vereinbart.
Für den postalischen Versand von bestimmten Folgeverordnungen und Überweisungsscheinen werden Ärzten die Portokosten erstattet. Patienten müssen damit nicht in die Praxis kommen, um sich nur ein Rezept oder eine Verordnung abzuholen. Möglich ist das allerdings nur, wenn der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist. In diesem Fall muss auch nicht die elektronische Gesundheitskarte eingelesen werden: Die Versichertendaten aus der Patientenakte dürfen übernommen werden. (Gilt bis 30.06.21)

https://www.kbv.de/media/sp/Coronavirus_Sonderregelungen_Uebersicht.pdf

DerGast  28.05.2021, 22:55
@Emelina

Also nicht bei Neuverschreibung! Dachte ich mir doch.

Emelina  29.05.2021, 03:31
@DerGast

Richtig gedacht - in dieser Hinsicht. Aber so "ganz normal" läuft es im Übrigen (noch) nicht in den Arztpraxen..

Wenn Du ein gültiges Rezept hast (Kassenrezept oder Privatrezept?), musst Du in der Apotheke nichts weiter vorzeigen. Nur bei Privatrezept die Pille bezahlen.

Deine Eltern erfahren nichts.

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