Krankenkassen wechsel bei Klage gegen KK?
Hallo, ich klage gegen meine bisherige Krankenkasse zwecks Übernahme Medikamentenbezahlung. Ich erhalte diese wichtige Medizin seit Monaten auf dem privat Rezept. Wären meine Eltern nicht, könnte ich mir diese nicht einmal selber bei der Apotheke kaufen, da ich nur Erwerbsminderungsrente beziehe. Es gibt die Aussagen, das andere Krankenkassen da nicht so krass sind. Sollte ich die Krankenkasse aber lieber noch nicht wechseln, da ich ja beim Sozialgericht klage?
3 Antworten
Das Wechseln hat damit nichts zu tun. Es geben Medikamente die können bezahlt werden und manche nicht. Bist du berechtigt, dass das Medikament bezahlt wird, muss die jetzige Krankenkasse das im nachhinein bezahlen. Das hat nichts mit dem Kassenwechsel zu tun. Ideal ist es, wenn du Mitglied im VdK bist, dann hast du eine Interessenvertretung und im Sozialrecht eine Rechtsvertretung mit ehrenamtlichen Anwälten.
Ist es ein rezeptfreies Medikament, wird es so sein. Bei Lifestile-Medikamentenmuss differenziert werden. Sildenafil ist ein Lifestile-Medikament. Aber nicht gegen den Lungenhochdruck und ist in 25mg billiger als das Original als Viagra anstatt das Revatio 20mg. Hingegen Orlistat darf nicht bezahlt werden.
Um welches Medikament geht es denn? Medikamente, die medizinisch unbedingt notwendig und alternativlos sind, werden normalerweise auch von der Kasse bezahlt.
Seit mehreren Monaten wird auf Privatrezept mit mit ärztlicher Befürwortung und durch Schmerzprotokolle nachgewiesen, dass es absolut hilfreich ist, den Schmerz zu lindern, der Schmerz durch inhalativ Demecan stark reduziert wird. Alle anderen Medikamente wie Opiate werden vom Körper nicht mehr vertragen.
O.k., habe jetzt gerade mal nachgesehen, was das für ein Mittel ist, da ich das nicht kannte. Es geht also um medizinisches Cannabis. Soweit ich aus einer Selbsthilfegruppe, in der auch einige Cannabis nehmen, weiß, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen und es muss die Kostenübernahme vorher beantragt werden. Sowas sollte aber eigentlich auch ein Arzt wissen, der das verschreibt...
Wird es nicht vorher genehmigt oder die Kostenübernahme abgelehnt, wird es i.d.R. auch nicht bezahlt. Das ist soweit richtig und da wird dann vermutlich auch eine Klage nicht helfen.
Hatte dein Arzt denn einen Antrag gestellt?
Wurde ein Antrag gestellt und wurde der nicht bewilligt, ist in einer gewissen Frist ein Widerspruch möglich (wobei die Frist bei dir dann vermutlich schon abgelaufen ist, wenn du es schon einige Monate nimmst).
Lies z.B. mal hier:
Cannabis auf Rezept zu erhalten, ist in Deutschland seit 2017 möglich. Doch einfach ist es trotzdem nicht. Dass eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung mit Cannabis für sinnvoll hält, reicht als Begründung nicht aus. Vor Therapiebeginn müssen Versicherte einen Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse stellen. Dieser muss ärztlicherseits unterstützt und ausführlich begründet werden. Nachdem der Antrag bewilligt wurde, kann die Ärztin oder der Arzt ein Cannabis-Arzneimittel auf einem Kassenrezept verordnen.
Wie bekomme ich Cannabis auf Rezept?Grundsätzlich gilt: Nur Patientinnen und Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabismedikamente auf Rezept. Dazu gehört in der Regel, dass alle Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden, die als Standard für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung gelten (Standardtherapien).
Nur wenn Standardtherapien nicht (mehr) ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen wurden, kommt eine Cannabistherapie auf Kosten der Krankenkasse in Betracht. Wenn eine Standardtherapie zwar zur Verfügung stehen würde, die Ärztin oder der Arzt aber nachvollziehbar begründen kann, dass diese – zum Beispiel wegen Kontraindikationen – nicht angewendet werden kann , ist die Kostenübernahme ebenfalls möglich.
Noch eine weitere Voraussetzung muss erfüllt sein: Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Hierfür sind zwar keine groß angelegten Studien erforderlich, allerdings muss ein gewisses Mindestmaß an hochwertigen wissenschaftliche Daten vorhanden sein.
Betroffene müssen dann einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. In diesem Antrag wird der bisherige Behandlungsverlauf ausführlich geschildert. Die Krankenkassen lassen die Fälle häufig durch den Medizinischen Dienst begutachten. Ergibt das Gutachten, dass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind, wird der Antrag durch die Krankenkasse abgelehnt.
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Was tun, wenn der Antrag auf Cannabis auf Rezept abgelehnt wird?Ihr Antrag auf Kostenübernahme wurde abgelehnt? Wie bereits beschrieben, sind die Kriterien streng. Die Ablehnung bedeutet, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsschreibens Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte begründet sein. Das heißt, Sie sollten schriftlich Stellung dazu nehmen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Wir raten Ihnen, Ihrem Widerspruch eine ärztliche Stellungnahme beizufügen.
Die Bearbeitungsdauer von Widersprüchen hängt von vielen Faktoren ab. Sind noch Recherchen nötig, kann es länger dauern. Ergeben sich keine neuen Erkenntnisse, bleibt es bei der Entscheidung der Krankenkasse und Ihr Widerspruch wird umgehend an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet. Dieser trifft innerhalb weniger Wochen eine abschließende Entscheidung. Wenn der Ausschuss einem Widerspruch nicht abhelfen konnte, haben Versicherte anschließend die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Dies ist ebenfalls kostenlos. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Sozialgericht, in dessen Bezirk die Klagenden zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort haben.
Eine weitere Option ist es, mit einem Privatrezept die Medikamente auf eigene Kosten zu beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sich eine Ärztin oder ein Arzt bereit erklärt, die Medikamente zu verordnen. Nicht jede Patientin und jeder Patient kann es sich jedoch leisten, die teuren Medikamente selbst zu bezahlen. Da liegt für einige die Überlegung nahe, sich selbst mit illegal vom Schwarzmarkt erworbenem Cannabis zu therapieren. Von einer Selbstmedikation ohne ärztliche Überwachung und mit illegal erworbenem Cannabis wird jedoch dringend abgeraten. Qualität und Wirkstoffgehalt unterscheiden sind deutlich zwischen medizinischem und illegalem Cannabis.
https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/medizin/cannabis/cannabis-auf-rezept-1003866
Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur bestimmte Medikamente. Viele, und alle nicht zur Schulmedizin gehörige Präparate (auch ärztlich verschriebene) werden nicht bezahlt.
Lieben Dank für die Antwort, es geht hier um BTM Rezepte, die bei besonderer Schwere der Krankheit von der Krankenkasse eigentlich übernommen werden.
Vielen Dank für die Antwort. Ja wir haben den VdK mit im Boot. Leider will das Gericht, trotz ausführlicher Arztberichte, die Klage abweisen. Und im Moment wissen wir alle nicht weiter.