Rechte als Privatpatient in der Notaufnahme?
Wie genau ist das eigentlich geregelt, als Privat Patient hat man ja auch Anspruch auf Chefarzt oder zumindest Oberarzt Behanlung. Wenn man aber Nachts in die Notaufnahme kommt, ist in der Regel ja nur einer der Assistenzärzte da. Hat man das Recht, auf die Behandlung durch einen Oberarzt zu bestehen?
1 Antwort
Hallo! Also ich bin auch privat versichert, habe aber wenn ich in einer Notaufnahme war noch nie darauf bestanden, nur vom Ober- oder Chefarzt untersucht zu werden. Mir ging es in den Situationen eher darum, dass mir schnell und gut geholfen wird (und manchmal sind da die Ärzte an der "Basis" sogar besser als manche Chefärzte). Gerade Nachts werden die anwesenden Fach-/Assistenzärzte bestimmt nicht ans Telefon rennen und den Chefarzt zuhause anrufen, weil gerade ein Privatpatient gekommen ist (sowas machen die immer nur in den tollen Arztserien im Fernsehen). Ich denke in so einer Situation ist es einfach wichtig, dass man erstmal gründlich untersucht wird. Wenn es dann hinterher zu einer Behandlung kommt, dann wird das natürlich dann vom Chef-/Oberarzt übernommen. Ich habe auch noch nicht erlebt, dass tagsüber in der Notaufnahme dann der Chefarzt hinzugerufen wird, wenn die Shcwestern merken, dass man privat versichert ist.
Ich weiß nicht, ob man trotzdem auf einer Chefarztbehandlung in dieser Situation bestehen kann, da müsstest du dich mal bei deiner Versicherung informieren. Aber Freunde wirst du dir da in einer Notaufnahme sicher auch nicht machen, wenn du da auf Chefbehandlung bestehst...
Viele Grüße