Rechtsfrage zur Zwangseinweisung bei Schizoprhenie?
Hallo,
bei uns im selben Haus lebt jemand mit schwerer Schizophrenie. Sie wurde letztes Jahr Dezember schon einmal zwangseingewiesen. Vor Ort waren ihre rechtliche Betreuerin und die Polizei. Sie ist nur unter starkem Widerstand mitgekommen und hat sich sehr aufgeregt. Gab wohl auch ein kleines Handgemenge.
Nun hat sie wieder ihre Phase. Heute waren ihre Betreuer, die Ambulanz und die Polizei vor Ort. Dachte sie würden sie wieder abholen und haben die Ambulanz gleich mitgebracht um ihr ggf. Beruhigungsmittel zu geben. Aber sie sind ohne sie weggefahren.
Sie war zu dem Zeitpunkt des Besuchs auch ganz ruhig (soweit ich das beurteilen kann).
Meine Frage wäre nun, ob ein richterlicher BBeschluss nur eine Erlaubnis ist und die gesetzlichen Betreuer es gegebenfalls noch vor Ort widerrufen können? Oder was könnte es sonst für Gründe haben, dass die ganze Mannschaft hier antanzt? Das passiert ja nicht ohne Grund. Irritiert mich sehr.
1 Antwort
Die rechtlichen Dinge regeln sich nach dem PsychKG (Psychisch Kranken Gesetz) des jeweiligen Bundeslandes. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz und unterschiedliche Zuständigkeiten.
Gemeinsam ist nur, dass eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung durch die im PsychKG festgelegten Personen/Institutionen festgestellt und dokumentiert und begründet werden muss. Und diese Selbst- oder Fremdgefährdung muss gerade dann vorliegen, wenn der Entscheider vor Ort ist. Falls ja, geht es in die Psychiatrie, dort muss innerhalb von 24 Stunden ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden und ein Vormundschaftsrichter die endgültige Entscheidung treffen, gegen die die oder der Betroffene auch noch Einspruch einlegen kann.
Also insgesamt ein sehr kompliziertes und aufwendiges Verfahren.