Scheidung von einem behinderten Ehemann
Ehefrau (Betreuerin) hat die Scheidung eingereicht von ihrem behinderten Ehemann (nicht gewalttätig). Wir wissen seit Dezember 2013 darüber Bescheid. Nun ist ihr Ehemann in der REHA und sollte am 27.4. von ihr abgeholt werden und sie weigert sich, ihn abzuholen. Da sie inzwischen die gemeinsame Wohnung verkauft hätte, was aber nicht unbedingt stimmt, da sie einige Male schon behauptet hat, dass sie die Wohnung verkauft hätte. Das Landratsamt ist auf der Suche nach einem Heimplatz, doch es ist im Moment noch keiner frei. Was können wir tun. Können wir die Ehefrau anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Rente kassiert sie nach wie vor von ihrem Ehemann. Bitte geben Sie uns einen guten Rat.
4 Antworten
Hallo Emmalina,
hier gilt nur eins auf schnellsten Wege einen wirklich guten Fachanwalt für Sozialrecht suchen. Den es ist inzwischen so das es nicht wenige Betreuerinnen gibt die hier absolute Gesetzeslücken ausnutzen. Kürzlich eine Doku im Fernsehen ein Millionär (leicht dement) landet bettelarm in einem Obdachlosenasyl irgendwo im Ausland. Ein Richter er hat keine Möglichkeiten mehr einer Zivilklage.
In dem Fall kommt noch hin zu das der Betroffene mit der Betreuerin verheiratet ist was man darüber denken soll braucht man hier nicht zu fragen.
Hier nun simpel zur Polizei zu gehen und zu hoffen das mit einer Anzeige alles geklärt ist ist, dies ist eher naiv.!
Die Ehefrau (Betreuerin) hat dies längst geahnt. Ja und dies vorher abgeklärt. Also wie gesagt einen richtig guten Fachanwalt suchen und wenn es irgend geht Unterlagen sichern. Wenn diese sich in den falschen Händen befinden wird es schwierig. Also wenn der Betroffene Unterlagen hat bzw. diese beschaffen kann das er Eigentümer ist der Wohnung sollte das schnell geschehen. Er wird ja die Wohnung einmal gekauft haben... (Verkäufer.... Hier in dem Fall kommt ein Zugewinn dazu, das heißt die Ehefrau hat bei der Scheidung ein Anrecht auf ein Teil des Vermögens. Auch wenn sie vorher absolut Mittellos war.
Es gibt sicher solche Hinweise wie Betreuer und Betreute klar kommen sollten http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerpflichten
Aber in der Realität hört man immer wieder das dies gar nicht funktioniert. Da bekommt z.B. eine Frau einen gesetzl. Betreuerin - als sie aus einer Klinik wieder heim kommt hat die Betreuerin ihr Wohnung leergeräumt verkauft / entsorgt.. und wollte gerade das Haus verkaufen... Wenn die Scheidung gerade eingereicht ist, hat der Ehemann immer noch das Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung Ausnahme er wäre gewalttätig gewesen.
Also unbedingt guten Fachanwalt (Sozialrecht) besorgen - danach schauen das man an Unterlagen kommt man muss ja vor Gericht einiges nachweisen. Wenn die Ehefrau (Betreuerin) den Anwalt der Familie (des Behinderten) sehr gut kennt Vorsicht..... dann lieber einen anderen Anwalt wählen.
Es gibt ein Forum das nennt sich Juraforum.de da gibt es evtl. Tipps bei der Suche nach einem guten Anwalt oder halt einmal im Internet suchen!
Ob ihr es schafft dies zu klären so das Beide dann zum Schluss damit klar kommen weis nicht, aber ich würde zumindest nicht so einfach aufgeben. Ich schätze zu dem kommt noch dazu das dei Betreuerin nicht ganz so lange verheiratet war mit dem Betroffenen. Also Fachanwalt suchen und Unterlagen nach Möglichkeit sichern. Ob vom Verkäufer der Wohnung...... ja und Konten sperren lassen für die Ehefrau . nicht das das Geld dann auch noch verschwunden ist ..... weil die Konten aufgelöst worden sind.
VG Stephan
Evtl. noch die Meinung eines Anwalts zum Thema (hier von dementen Betreuten)
Hier etwas zum Thema Wohnung nach der Scheidung!
Jetzt nicht glauben ich habe hier laut dem Text Recht . Die Polizei interessiert das wenig wenn die Ehefrau dann irgend eine Geschichte erzählt. Klären kann man das NUR MITHILFE eines Anwalts der neutral ist also den die Ehefrau nicht zufällig kennt weil der Betroffene oft bei ihm war.....!!!
Ein Fachanwalt für diesen Bereich, der auch regelmäßig zu solchen Fernsehsendungen eingeladen wird, ist Volker Thieler (Rechtsanwalt für Betreuungsrecht).
Seine Kanzlei läßt sich einfach über Google finden.
Mit dem würde ich mich einmal in Verbindung setzen.
Hallo Emmalina,
da die Ehefrau auch die Betreuerin ihres behinderten Ehemannes ist, darf sie die gemeinsame Wohnung nicht ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts verkaufen, weil er damit seinen Lebensmittelpunkt, seine vertraute Umgebung und evtl. auch den Freundes- und Bekanntenkreis verlieren würde.
Auch die Tatsache, dass von Seiten der Ehefrau die Scheidung eingereicht wurde, sollte dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden, denn dadurch ist eine uneigennützige Betreuung des Ehemannes nicht mehr gewährleistet.
Ich stimme StephanZehnt zu, den Rat eines Fachanwalts einzuholen. Das verursacht aber leider auch Kosten für euch. Wenn ihr wisst, welches Betreuungsgericht die Betreuung für den behinderten Ehemann angeordnet hat, könnt ihr euch (auch ohne Anwalt) direkt dahin wenden, denn für die Abberufung eines Betreuers ist das Gericht zuständig, das die Betreuung angeordnet hat.
Das Betreuungsgericht kann auch einen Kontrollbetreuer bestellen, der die Betreuerin (Ehefrau) „beaufsichtigt“ – Voraussetzung ist, dass der Ehemann seine Ehefrau durch eine Vorsorgevollmacht zur Betreuerin bestimmt hat.
Für den Fall, dass der Ehemann keine Vorsorgevollmacht gemacht hat und das Betreuungsgericht von sich aus die Ehefrau (als nächste Angehörige) zur Betreuerin bestellt hat, kann das Betreuungsgericht einen Gegenbetreuer einsetzen, der die gleiche Kontrollfunktion hat. Gerade bei Missbrauchsverdacht bezüglich der Betreuerin ist es die Aufgabe des Betreuungsgerichts hier die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Das Betreuungsgericht hat die Aufgabe, den Betreuer zu überwachen und eventuelle Pflichtverletzungen zu ahnden.
Ganz offensichtlich liegen hier bei der Ehefrau erhebliche Pflichtverletzungen als Betreuerin ihres Noch-Ehemannes vor.
Deshalb solltet ihr das zuständige Betreuungsgericht informieren oder euch an einen Fachanwalt wenden, der das für euch macht.
LG Emelina
Ich schließe mich der Meinung von Lyarah an: du solltest mit dem zuständigen Amtsgericht Kontakt aufnehmen. Eine Anzeige bei der Polizei hilft hier nicht (zumal unterlassene Hilfeleistung etwas anderes ist ...). Vielmehr muss sichergestellt werden, dass der behinderte Ehemann einen Betreuer hat, der nicht in eigenem Interesse handelt. Und wenn die Ehefrau sich von ihm scheiden lassen will, so besteht eindeutig ein Interessenskonflikt und eine ausreichende Betreuung ist nicht mehr gewährleistet.
Daher: beim zuständigen Amtsgericht anrufen, die Namen der Betroffenen bereithalten und die Sachlage erklären. Dann handeln die normalerweise recht schnell. Ich bin selbst Betreuerin meines behinderten Sohnes, daher weiß ich das :).
Ich finde es übrigens gut, dass ihr euch darum bemüht!
Ich würde mich in diesem Fall an das zuständige Amtsgericht (Abteilung für Betreuungssachen) wenden. Ein Anruf dort, vielleicht auch noch einen Termin machen und die Sachlage erklären.
Ansonsten wäre ich erst einmal etwas zurückhaltender mit den Anschuldigungen. Es ist durchaus üblich, dass die nahen Angehörigen von Menschen, die behindert sind, auch zu den (ehrenamtlichen) Betreuern werden. Es wäre also erst einmal abzuklären, ob sie eben eine ehrenamtliche Betreuerin oder eine Berufsbetreuerin ist (letzteres glaube ich nämlich nicht - von letzteren handelt aber der Fernsehbericht, den StephanZehnt erwähnt).
Dann: War der Ehemann denn immer schon behindert, oder ist die Behinderung krankheitsbedingt erst im Laufe der Ehejahre entstanden? Ist die Ehefrau also in ihre Rolle als Betreuerin eher so "reingerutscht" und versucht sich nun, aus dieser Situation zu lösen? Denn warum sollte die Ehefrau nicht auch bei einem behinderten Mann das Recht haben, sich scheiden zu lassen?
Viel wichtiger ist es doch, dass die Angelegenheit fair und rechtlich korrekt abläuft. Und zwar fair für beide Seiten. Auch wenn man dazu neigt, dem Schwächeren - in diesem Fall also dem Ehemann - Recht zu geben, so hat die Ehefrau doch auch ein Anrecht auf ein eigenes Leben.
Und was die Rente anbelangt: Wenn sie ihr Leben bisher gemeinsam verbracht haben, hat sie normalerweise natürlich schon ein gleiches Anrecht auf die Rente. Üblicherweise prüft das Amtsgericht einmal jährlich, wie mit dem Vermögen und den Einkünften des Betreuten umgegangen wurde/wird.
Daher: das Amtsgericht ist der richtige Ansprechpartner für solche Fälle. Ziemlich sicher wird die Ehefrau die Betreuung niederlegen müssen und ein Berufsbetreuer wird bestellt. Dann kann die (Ex)-Ehefrau sich in Zukunft mit diesem auseinandersetzen. Je schneller das Gericht informiert wird, umso gerechter wird die Sache ablaufen.
Sehr gute Antwort - gerade Betreuer, die gleichzeitig Ehepartner sind, können den Betreuten ausnützen, wenn eine böse Absicht im Spiel ist - DH!