Schwerbehindertenausweis bei Augenerkrankung + Geruchssinn
Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Schwerbehindertenausweis. Ich habe seit Geburt einen Nystagmus mit einem Visus von 0,32. Seit ca. 2 Jahren sind es nur noch 0,2. Mir wurde damals (mit 0,32) eine Behinderung mit GdB 40% bescheinig.
Jetzt meine Frage, kriegt man mit 0,2 mehr GdB? Laut Tabelle kriegt man mit 0,32 sogar nur 20%, aber der Nystagmus wird ja nochmal stärker bewertet.
Desweiteren kann ich von Geburt an schon nichts riechen, also absolut gar nichts. Habe heute gelesen, dass man auch das mit in den GdB einfließen lassen kann.
Wie macht man das denn um beides zu kombinieren? Zum Augenarzt + HNO und von beiden eine Bescheinigung erstellen lassen?
Danke!
1 Antwort
Als Schwerbehinderter wird man erst eingestuft, wenn der Grad der Behinderung mit einer Maßeinheit von 50 oder mehr beträgt. Dieser Ausweis kann bei dem zuständigen Versorgungsamt oder der Kommunalverwaltung beantragt werden.
Quelle: http://gradderbehinderung.com/
Zu den genauen Bestimmungen kann ich dir leider nichts genaues sagen, aber du solltest dich wie oben erwähnt beim zuständigen Versorgungsamt informieren. Dort erhältst du alle notwendigen Informationen.