Verbeamtung für Rechtspflegerstudium? BMI 31?
Hallo ich habe mich für das Duale Studium als Rechtspflegerin beworben bin durch alle Test und VG durch und bin in der Auswahl. Nun hatte ich meine Amtsärztliche Untersuchung. Dort wurde folgende gesundheitliche Bedenken geäußert. Mein BMI ist bei 31,45 mit ungünstiger Fettverteilung. Alle anderen Ergebnisse war ohne Befund. Trotz allem kommt die Ärztin zum Schluss das aus amtsärztlicher Sicht zu erwarten ist das ich nicht bis zur Pensionierung arbeiten kann oder häufig krank bin. Heisst das jetzt ich bin raus. Sollte ich etwas dagegen unternehmen ich finde das ziemlich dreist. Ich treibe Sport und bin auch sonst fit.
3 Antworten
Deine Verbeamtung ist durch dein Übergewicht stark gefährdet.
Naja, ob raus oder nicht, hängt wohl nicht nur an einer einzigen Zahl.
Du solltest natürlich versuchen unter den erforderlichen BMI 30 zu kommen. Und Du solltest im Widerspruchsschreiben darauf hinweisen, dass alle anderen Werte gut sind, dass Du Sport treibst und fit bist.
Die Regeln sind natürlich so streng um zu vermeiden, dass die Bewerber, die Merkmale mitbringen, die aus Erfahrung eine Frühpensionierung und bis dahin häufige Erkrankungen nach sich ziehen, möglichst nicht genommen werden. Damit sollen vermeidbare, unnötige Kosten für die Steuerzahler vermieden werden, insofern ist die Maßnahme verständlich, die von Dir als dreist empfunden wird.
Andererseits bekommt jeder mit, wieviele Milliarden jedes Jahr in Kommunen, Ländern, oder beim Bund verschwendet werden.
Tipp: Als Alternative, - falls Du Deinen angestrebten Job nicht bekommst -, könntest Du in die Partei "die Grünen" eintreten, dort kannst Du dann sogar Bundesvorsitzende der Partei werden, denn den Grünen ist die Figur völlig egal, Hauptsache die Quote stimmt. Wobei ich im Moment gar nicht weiß, ob Bundestagsabgeordnete wohl Beamte sind?
Lege Widerspruch ein und beginne gleichzeitig eine Diät
Die gesundheitliche Eignung wird in der deutschen Verwaltung in der Regel wie folgt gehandhabt: Ein BMI zwischen 20 und 30 hat bei der Verbeamtung keine Relevanz. Liegt er zwischen 30,0 und 34,9, handelt es sich um Adipositas I. Grades und die gesundheitliche Eignung darf nicht alleine deshalb verneint werden.
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Verbeamtung trotz Adipositas - Info-Beihilfe