Polizei trotz Schuppenflechte?
Hallo alle zusammen.
Ich wollte mich in einem Monat für ein duales Studium bei der Polizei bewerben.
Nun bin ich auf den Auszug aus der PDV 300 Ausgabe 2012 (in Kraft getreten am 01.04.2013) und musste lesen, dass für Schuppenflechte ein absoluter Ausschluss gilt.
Bei mir handelt es sich nicht um schuppungen oder gelenkbeeinträchtigungen, sondern lediglich um trockene Stellen an ein paar körperstellen.
Muss ich damit rechnen, dass ich definitiv ausgeschlossen werde ?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
2 Antworten
Ja, das ist ein Ausschlusskriterium. Du musst einfach damit rechnen, dass es nicht beim Status Quo bleibt, sondern dass sich die Symptome verstärken. Das wissen natürlich die Mediziner, daher der Ausschluss. VG
Ja, damit sollten Sie rechnen. Schauen Sie sich nach Erfahrungsberichten anderer Bewerber um, dort werden Sie immer wieder die gleiche Antwort finden - der Amtsarzt wird Sie gemäß der PDV ablehnen.
In der Dienstvorschrift ist eine Unterscheidung nicht vorgesehen.