Polizei trotz Schuppenflechte?

2 Antworten

Ja, das ist ein Ausschlusskriterium. Du musst einfach damit rechnen, dass es nicht beim Status Quo bleibt, sondern dass sich die Symptome verstärken. Das wissen natürlich die Mediziner, daher der Ausschluss. VG

Ja, damit sollten Sie rechnen. Schauen Sie sich nach Erfahrungsberichten anderer Bewerber um, dort werden Sie immer wieder die gleiche Antwort finden - der Amtsarzt wird Sie gemäß der PDV ablehnen.

In der Dienstvorschrift ist eine Unterscheidung nicht vorgesehen.