Wann darf der Apotheker meine Sachen zurückschicken und das Rezept behalten?
Ich habe vor 9 Wochen drei Rezepte in der Apotheke abgegeben und gesagt, ich komme nächste Woche um das abzuholen, da ich zur Zeit kein Geld habe.
Seitdem schreibe ich alle 7 bis 10 Tage ( in etwa ) eine e-Mail an die Apotheke, dass sie bitte meine Sachen nicht zurückschicken sollen und das ich in Kürze vorbeikomme, um die Sachen abzuholen.
Zuerst antworteten die immer, jetzt nicht mehr.
Und es ist mir auch zu peinlich, dort anzurufen.
Wann darf der Apotheker die Sachen zurückschicken und die Rezepte einfach behalten?
Es geht um zwei Medikamente auf Privatrezept und drei Medikamente auf Kassenrezept und um 270,-€, die ich zahlen müßte.
4 Antworten
Kassenrezepte werden nach 10 Tagen wie Privatrezepte behandelt. Ansonsten sind sie 3 Monate gültig. Ausnahme BTM-Rezept generell, auch Privat 7 Tage incl. Wochenende (Gelb, 3-Lagid, 1 Beleg bleibt beim Arzt, 2 Belege in der Apotheke, ein Beleg als Nachweis.) Das grüne Rezept ist unbegrenzt gültig, wenn es dem Sinn nach für rezeptfreie Medikamente genommen wird. Auch gibt es hier keine Mengenbegrenzung. Da es aber keine Formpflicht für Rezepte gibt, wenn es ein rezeptpflichtiges Medikament auf grünem Rezept ist, gilt es 3 Monate.
Geldmangel ist nichts peinliches. Meinst du, ich hätte keine Kunden, mit diesem Problem? Peinlich sind die Leute, die kein Geld haben und sich dann den S-Klasse Benz kaufen. Aber die, die kurzfristig verzichten, bis sie wieder zu Geld kommen, das rechne ich denen hoch an und die haben hohes Ansehen bei mir. Das ist nicht peinlich. Bitte melde dich in der Apotheke.
Weißt du, wie es in meiner Drogerie gemacht wird, wenn einer kein Geld für die Medikamente am Apotheken-Dresen hat? Das geht in meine Obdachlosenhilfe und wird an die Betroffenen von mir ausgegeben. In der Obdachlosenhilfe wird eine Medikamentenausgabe über Ärzte organisiert. Da hatte ich gesagt: "Leute ohne Geld werde ich aber ohne notendige Medikamente nicht im Regen stehen lassen." Meine Kunden kaufen bei mir, also muss ich auch für meine Kunden da sein. Ich mache keine Werbung und werbe über diesen Weg. Wenn ich meine Kunden nicht hätte, wären meine Firmen nicht vorhanden, auch wenn ich aus der Erbschaft einen Vormund daraus habe. Also muss ich für meine Kunden da sein.
Nein. Wenn ich Geld machen will, dass auch meine Mitarbeiter verdienen, muss ich an meine Kunden auch abgeben. Ich will also nicht das Geld scheffeln, sondern ich muss dazu verdienen. Andere machen lieber teure Werbung. Meine Werbekosten liegen bei 1-2%. Andere liegen bei 10-30% vom Umsatz. Meine Werbekosten fördern andere Menschen. Bei anderen wird es sinnlos durch das Radio und dem Fernseher gejagt.
Ebenso, wie „Tigerkater“ gehe ich davon aus, dass man Deine Medikamente eine gewisse Zeit für Dich zurück hält, sie dann allerdings für den Verkauf freigeben wird.
Die Apotheke muss in Vorkasse gehen, wenn sie für Dich „extra“ bestimmte Medikamente bestellt. Daher sollte man Rezepte, ganz besonders Privatrezepte, erst dann in der Apotheke abgeben, wenn man weiß, dass man sie auch, zeitnah, abholen wird.
Privatrezepte sind 3 Monate gültig, Kassenrezepte nur 10 Tage. Zumindest sdie Medikamente auf Kassenrezept sollten weg sein, die anderen sind innerhalb der 3 Monate sicher wieder beschaffbar.
Kassenrezepte sind 28 Tage gültig, aber auch die sind ja hier schon lange überschritten.
Aus Krankenkasseninfo.de:
Das rote Rezept (umgangssprachlich auch Kassenrezept) für verschreibungspflichtige Medikamente bleibt nach der Ausstellung durch den Arzt noch vier Wochen lang gültig (28 Tage).
Ist zwar keine Gesundheitsfrage. Dennoch :
Die Apotheker müssen sich Deinetwegen nicht in Unkosten stürzen. Die Medikamente werden sie längst ( wenn überhaupt ) einsortiert haben
Sie werden die Rezepte eine Weile aufgeben. In der Zeit wirst Du sie abholen können.
Ja, mache ich. Danke für deine Antwort ‼️