Was passiert mit Krankengymnastikstunden, die man nicht nehmen kann?

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Krankengymnastik-Termine, die ein Quartal überschneiden sind kein Problem. Deine Beschwerden halten sich ja auch nicht an Quartale oder Abrechnungszeiträume. Bei Therapeuten ist das also anders geregelt, als bei den Ärzten, die ja quartalsweise mit der KV abrechnen müssen. Der Therapeut rechnet am Ende eines jeden Monats die fertigen Rezepte ab.

Ein Problem hätte der Therapeut bei der Abrechnung erst dann, wenn der erste Beh.-Termin später als 14 Tage nach der Ausstellung der Verordnung gegeben wird. Beispiel: Du bekommst vom Arzt die Verordnung am 2.4. und die erste Behandlung findet aus Mangel an passenden Terminen erst am 19.4. statt. Ein weiteres Problem entsteht für den Therapeuten, wenn aus Terminmangel zwischen den einzelnen Behandlungen Beh.-Pausen von mehr als 10 Tagen entstehen.

Nochmal: Die Probleme -und eine Erklärung der Kasse gegenüber- hat nur der Therapeut, er bekommt u.U. seine Arbeit dann nicht bezahlt. Das ist auch die Erklärung dafür, dass in vielen Praxen der Patient das Rezept vorab unterschreiben soll, obwohl dies natürlich verboten ist. So hat der Therapeut die Möglichkeit die "passenden" Termine im Rezept zu notieren, auch wenn die tatsächlichen Termin andere waren.

Ich hatte auch schon Behandlungen die in das nächste Quartal gingen, es war nie ein Problem, es wurde immer abgerechnet.


Winherby  29.11.2013, 01:35

so und nichanders isses.

Hallo Quendolin,

es werden nur die Behandlungen abgerechnet, die Du unterschrieben hast. Nun ich weis nicht ob es bei der GKV eine Frist gibt bis wann das Rezept abgerechnet sein muss.

Ich kenne nur die BG Rezepte Behandlungsbeginn spätestens am .... .. bis wann das Rezept abgerechnet werden muss war da nie die Frage. Wenn die Rezepte fertig sind also der letzte Termin genommen wurde werden sie in dem Quartal abgerechnet. Denn es ist nicht immer möglich Termine im gleichen Quartal abzurechnen in dem das Rezept ausgestellt worden ist!

http://www.straus-physio.de/Patienteninfo.html

VG Stephan


Winherby  29.11.2013, 01:34

Die Therapeuten-Praxen rechnen immer an jedem Monatsende die fertigen Rezepte ab. Hat mit der Quartalsregelung der Ärzte überhapt nix zu tun. LG