112 bei Umknicken?

5 Antworten

Letztendlich definiert der Patient den Begriff "Notfall"!

Es ist schwer, hierbei eine allgemeingültige Antwort zu geben. Bei stärksten Schmerzen, neurologischen Ausfallerscheinungen ist es durchaus die erste Wahl, die 112 zu rufen.

Wenn man allerdings noch selbst aufstehen und alles bewegen kann, wäre es mit Sicherheit überzogen.

LG

Find ich persönlich etwas überzogen, da die 112 zu wählen, aber wenn es sofort richtig dick wird, ich kein Auto oder jemanden zum fahren in der Nähe hab, würde ich eher noch die 112 wählen wie ein Taxi zu rufen.

Wobei ich nicht verstehe, warum du fragst, ob das juristisch ok is... du kannst nicht in den Fuß reinsehen. Hast du etwa so Angst, dass du den Krankenwagen bezahlen musst? Ich würde mich schon sehr wundern, wenn jemand verlangt, dass ich eine Krankenwagenrechnung zahle, weil ich ihn wegen einem gebrochenen Fuß gerufen habe.

Die 112 ist nicht nur da, um bei Lebensgefahr gerufen zu werden, allerdings sollte man auch nicht wegen jedem Schnupfen anrufen. Ich wurde auch schon mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht und hatte “nur“ eine Patellaluxation. Woher soll denn meine Lehrerin, die 12 jährigen Mitschüler und der Minderjährige Schuldanitäter wissen, was in meinem Knie los ist? Und auch bei der ersten Patellaluxation mit Selbstrepostion haben die den Krankenwagen gerufen. Man weiß doch nicht was los ist.

GammelKnight 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 17:40

Danke, das ist eine Antwort, auf die ich gehofft habe👍🏻 Kein einzelner Satz.

Das kommt immer auf den Einzelfall und den Wunsch des Patienten an. Ein Patient mit nur leichten Schmerzen der eigenständig wieder aufsteht und sagt das er zum niedergelassenen Arzt gehen kann, der braucht nicht unbedingt einen Rettungswagen. Ein Patient der hingegen vor Schmerzen schreit und nicht aufstehen kann, ist es auf jeden Fall richtig und angemessen einen Rettungswagen zu rufen, bei starken Schmerzzuständen ist das immer gerechtfertigt. Juristisch ist das auch in vollkommen Ordnung und ein korrektes Vorgehen, du bist verpflichtet Erste- Hilfe zu leisten, hat jemand starke Schmerzen, ist ein Notruf in jedem Fall gerechtfertigt, umso schnell wie möglich die Schmerzen behandeln zu können. Zudem kann man einem Ersthelfer nicht zumuten, die Schwere einer Verletzung korrekt einzuschätzen, das ist auch für das Fachpersonal aufgrund mangelnder Möglichkeit der Bildgebung (Röntgen) nicht immer einfach. Lieber einmal zu viel den Notruf wählen als die Person aufstehen zu lassen Hund dann steht da plötzlich ein Knochen aus der Haut weil etwas gebrochen war und durch die Belastung verschoben wurde. 

Wenn du umknickst und keine Möglichkeit hast dir selbst zu helfen dann ist die 112 in Ordnung.

Wer deswegen einen Rettungswagen ruft, sollte dann auch die Rechnung für den Spaß bezahlen.

GammelKnight 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 17:18

Ich wünschte solche Antworten könnte man melden. Ich schreibe extra, nur wer, wer davon Ahnung hat soll Antworten. Aber du, irgendein Typ aus den Internet, musst es ja besser Wissen, als jemand der seit 15 Jahren Krankenwagen fährt und da arbeitet...

Katzenreiniger3  05.10.2017, 17:31
@GammelKnight

Ich wünschte solche Antworten könnte man melden.

Kann man doch.

GammelKnight 
Beitragsersteller
 05.10.2017, 17:40
@Katzenreiniger3

Ja, aber deine Antwort verstößt ja nicht gegen die Gutefrage Richtlinien, auch wenn sie in diesem Zusammenhang ziemlich unpassend ist, was da ja (leider) kein Kriterium ist.