Arzt verweigert Unterschrift
Hallo, Ich habe nächste Woche eine OP an der Hand. Zudem habe ich ein 8 Monate altes Baby Zuhause. Wickeln ist momentan fast nicht mehr möglich, bzw. nur mit starken Schmerzen. Andere Haushaltsarbeiten ebenfalls. Mein Freund würde vom Chef aus frei bekommen (unbezahlt), um mir Zuhause zu helfen. Die Krankenkasse würde die Kosten hierfür (zählt als Haushaltshilfe) übernehmen. Jetzt wäre ja alles geregelt, aber nun verweigert mir der behandelnde Arzt die Unterschrift dafür. Darf er das, und was kann ich machen? Bin total fertig.
11 Antworten
Das kann ich allerdings auch nicht nachvoll ziehen. Wirst du von ihm operiert?? Wenn nicht, dann lass dir das vom operierenden Arzt unterschreiben. Mit Budget hat das wohl gar nicht zu tun. Das kostet ihn doch nur eine halbe Sekunde, nämlich die Unterschrift und sonst gar nichts...
Der Chirurg bekommt viel Geld für eine Operation. Vielleicht hat er schon so viel operiert, dass er es gar nicht mehr nötig hat und auf deine Operation nicht mehr angewiesen ist. Ich würde ihm den Verdienst für deine Operation dann auch nicht gönnen. Darum geh zu einem anderen Chirurgen bzw. ein anderes Krankenhaus. Ich würde mich von niemand operieren lassen der mir unsympathisch ist. Ich habe schon einmal Lehrgeld bezahlen müssen. Ein zweites Mal passiert mir das nicht. Geh zu einem anderen Arzt! Es könnte auch sein, dass er Angst hat, dass er bei der OP evtl. einen Fehler macht und du lange Zeit Probleme mit der Hand bekommst. Wenn du nachweisen kannst, dass der Chirurg einen Fehler gemacht hat, holt sich die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe bei dem Chirurgen zurück. Das zahlt dann auch nicht die Versicherung des Chirurgen weil er eine Unterschrift geleistet hat. Dann muss er selber dafür aufkommen. Dem Hausarzt kann dies nicht passieren weil er nicht selber operiert. Er kann also ohne Bedenken unterschreiben. LG
Ein Arbeitgeber und selbst der Staat kann die gesetzlichen Ansprüche des Betroffenen nur dann erfüllen, wenn er auf das unabhängige und sachkundige Urteil der Ärzte vertraut. So funktioniert das System nunmal.
Genau wie bei einem Richter gibt es auch unter den Ärzten strengere und lockerere. Letzter ermöglichen leider Gottes vielen schwarzen Schafen ein angenehmes Leben bei wenig Beschwerden. Erstere nervt das und sie geben eben nicht so leicht ihre Unterschrift.
Kurzum: wenn dein Arzt der Meinung ist, dass du arbeiten kannst, dann ist es nicht nur sein Recht, sondern seine Pflicht die Unterschrift zu "verweigern". Er darf es also nicht nur, er MUSS es, wenn das seine Ansicht ist. Eine Option, die du hast, wäre einen weiteren Arzt zu konsultieren und sich von ihm eine weitere Meinung einholen. Falls es eine offenkundige Fehleinschätzung deines Arztes war, kann dieser das natürlich korrigieren.
Das Problem ist, dass ich Lähmungen und Schmerzen an der linken Hand habe, und damit eine Betreuung meines Babys stark erschwert ist. Wickeln ist mittlerweile unmöglich. Auch nach der OP wird das, das hat mir mein Neurologe versichert, noch einige Zeit brauchen, bis die wieder Funktion normal ist. Mein OP-Arzt sagt aber, dass das schon zwei drei Tage später wieder ganz normal geht, und ich soll mich da nicht so anstellen. Fertig. Keine Unterschrift, keine Bestätigung für die Krankenkasse für eine Pflegehilfskraft oder Aushilfe im Haushalt.
Schön, dass du das mir erklärst, aber ich kann dir doch die Unterschrift auch nicht geben. Ich sage ja nicht, dass der Arzt richtig entschieden hat - solch ein Urteil steht mir gar nicht zu. Ich sage nur, dass der Arzt nach eigenem Ermessen handelt und du zwei Möglichkeiten hast:
a) es akzeptieren
b) einen anderen Arzt aufsuchen
Nicht mehr und nicht weniger ;)
Warum verweigert er. Muß doch einen Grund haben.
Er sagt, dass die Schmerzen eh nach der Operation fast weg wären, und die Finger ja beweglich bleiben. Da hab ich aber bislang noch Zweifel. Dummerweise muss ich so eine Bestätigung für die Krankenkasse VOR der OP beantragen. hab ich danach also Schmerzen, steh ich erst mal doof da.
Dann mach doch erst die OP und sieh dann weiter. Eventuell hat er ja Recht. Dein Mann kann sich ja nach der OP mal für zwei Tage unbezahlt freistellen lassen, oder Gleitzeit nehmen oder Urlaub.
Naja, einfach mal unbezahlt frei nehmen geht nicht. Wir brauchen das Geld ja. Urlaub hat er keinen mehr in diesem Jahr. Das blöde ist, dass ich es vorher beantragen muss, hat mir meine Krankenkasse gesagt.
Dass die Kasse deinen Freund für seine Hausarbeit bezahlt kann ich nicht glauben. Um von den Kassen die Kosten einer Haushaltshilfe ersetzt zu bekommen, darf keine andere Person im Haushalt leben, die die HW erbringen könnte. Auf diesen Sachverhalt bauend kann der Arzt die Unterschrift verweigern.
Lese einmal den § 38 SGB V und die Satzungsleistung deiner Kasse zu dem Thema Haushaltshilfe. Dein Freund kann auch Urlaub nehmen, bzw eine Krankmeldung wegen Versorgung des Kindes erhalten.( sofern leiblicher Vater)
Das sehe ich nicht so. Der Arzt hat nicht die Entscheidung zu treffen, wer Haushaltshilfe erbringen könnte bzw. wie dies finanziell durch die Kasse gelöst wird. Er hat rein die medizinische Notwendigkeit einer Hilfe zu entscheiden. Die Leistung erbringt die Kasse, und diese entscheidet in einem weiteren Schritt, wie und in welchem Umfang diese Hilfe aussehen könnte und ob sie mir überhaupt zusteht. Mein Freund kann keinen Urlaub nehmen, den er nicht mehr hat in diesem Jahr. Da das Kind nicht krank ist, kann er sich auch nicht krank melden. Er muss also unbezahlt frei nehmen. §38 SGB V Abs. 4: ... die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
Ich habe jetzt von meinem Hausarzt 2 Wochen bestätigt bekommen. Sie hat selbst den Kopf geschüttelt, warum der OP-Arzt hier keine Notwendigkeit sieht, denn um ein Baby zu wickeln braucht man nunmal zwei Hände.
Die Kasse hat meinen Antrag entgegen genommen und mein Freund kann laut Kasse, so lange wir im gleichen Haushalt leben, die gleichen Rechte in Anspruch nehmen, als wäre er mein Ehegatte. d.h. max. 13€ Nettolohnerstattung.
Zitat: "Dass die Kasse deinen Freund für seine Hausarbeit bezahlt kann ich nicht glauben" ... Ich wurde so genauestens von meiner Krankenkasse beraten. Hab ja selbst meine Zweifel gehabt. Einzig und alleine der OP-Arzt hat offenbar keine medizinische Notwendigkeit gesehen. Allerdings war der auch relativ verbohrt und wenig kinderfreundlich, muss man sagen.
Siehst du und genau darauf kommt es an: .... * Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall ..........* Steht nichts in der Satzung der Kasse dann gibt es auch nichts.
Und dann lese mal den Abs. 3:
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Der operierende Arzt verweigert das. Ich geh jetzt nochmal zum Hausarzt.