Arbeitsunfall - Arbeitgeber .. was bekommt er zu sehen & wie gehe ich vor?

6 Antworten

1. Du kannst Der BG ganz schlecht schreiben, dass Du beim Arzt warst. Die fragen den Arzt dann nämlich an, weil sie dessen Bericht brauchen. Die Sache fällt also auf dem Weg (der BG) sofort auf... 

2. Die BG wird deinen Arbeitgeber auffordern eine Unfallanzeige zu machen, da ja zumindest jetzt eine Arbeitsunfähigkeit mit mehr als 3 Tagen entstanden sein dürfte. Es kann auch passierten, dass der Arbeitgeber einen Fragebogen bekommt. Daraus lassen sich aber in der Regel keine Rückschlüsse auf deine Aussagen treffen 

Was der Arbeitgeber nicht bekommt ist Einsicht in deine Akte. Sowohl die Ärzte, als auch der Sachbearbeiter der BG hat eine Schweigepflicht, insbesondere auch gegenüber deinem Arbeitgeber. 

Leider ist die Chance recht hoch, dass der Arbeitsunfall ohnehin abgelehnt wird. Hier wird nicht plausibel, warum Du mit einer Fraktur "noch ein paar wochen" weitergearbeitet haben willst. Du wirst hier ein Beweisproblem bekommen. Deine Kollegen können vielleicht einen Unfall / eine Unfallmeldung bezeugen, nicht aber, dass die Frakur anlässlich dieses Ereignisses auch entstanden ist. Hier wäre der Arztbericht vom Unfalltag wichtig. 

Hoffen wir mal, dass die Fraktur folgenlos ausheilen wird. 

Dein Arbeitgeber wird NICHTS erfahren, weil Ärzte Schweigepflicht haben. Ob Du beim Arzt warst oder nicht, kann von Seiten der Krankenkassen natürlich nachgeprüft werden, also wäre ich mit einer Lüge vorsichtig. 

Wegen des Arbeitgebers hast Du nichts zu befürchten!

mausi19884 
Beitragsersteller
 24.04.2015, 16:45

also kann ich da nein ankreuzen ??

Essesspee  24.04.2015, 16:54
@mausi19884

Ich kann Dir nicht sagen, was es für versicherungstechnische Konsequenzen hat, dass Du direkt nach dem Unfall nicht beim Arzt warst! Es KANN sein, dass das dann nicht mehr als Arbeitsunfall durchgeht.

mausi19884 
Beitragsersteller
 24.04.2015, 17:08
@Essesspee

bekommt denn mein arbeitgeber dann alles mit was ich angebe & muss er was unterschreiben ??

Essesspee  24.04.2015, 21:05
@mausi19884

Nein!!! Der erfährt NICHTS, weil Ärzte Schweigepflicht haben, wie ich oben bereits schrieb. Aber: Die Versicherungen werden sich untereinander kloppen, wer für dich zahlen muss.

Tesssa53  25.04.2015, 14:09
@Essesspee

Keiner wird zahlen,da es nicht BG lich aufgenommen ist und mit solch einer langen Verzögerung,wird er nicht durchkommen.Wäre ja auch Betrug!

DerHans  25.04.2015, 17:49
@mausi19884

Der ARBEITGEBER hätte diesen Unfall der BG melden müssen. Die BG hätte dann prüfen können, ob die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten wurden. da diese Meldung nicht erfolgt ist, hat für die BG gar kein Unfall stattgefunden. damit kannst du jetzt nicht "mehrere Wochen" später noch ankommen. 

Lumbago666  19.02.2016, 18:21
@DerHans

Die Unfallverhütungsvorschriften haben mit Leistungsanspruch des Versicherten nichts zu tun. Die werden evtl. interessant, wenn der Arbeitsunfall durch Missachtung der selben erst verursacht wurde. Dann könnte es für den Arbeitgeber ein Bußgeld geben. Für den Versicherten ist das aber im Grunde uninteressant.

Lumbago666  19.02.2016, 18:25
@Tesssa53

Betrug ist schonmal ein sehr hartes Wort. Dazu müsste jemand wissentlich falsche Angaben machen, um Leistungen gezielt unrechtmäßig zu erhalten... Das würde ich bei dem Sachverhalt unter keinen Umständen vermuten wollen. 

Das Problem ist hier, den Unfall noch zu beweisen. Das geht grundsätzlich auch ohne die Aufnahme ins Unfallbuch oder auch ohne den D-Arztbericht vom Unfalltag. 

Allerdings dürfte es sehr schwer werden, geeignete Beweise zu bekommen. Unmöglich ist es nicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. 

Trotzdem müssen alle Angaben gegenüber der BG wahrheitsgemäß erfolgen. 

Da Du weitergearbeitet hast war es bisher kein meldepflichtiger AU. Ich hoffe Du hast ihn ins Unfallbuch eintragen lassen. Ein Arzt kann feststellen wie lange so ein Bruch schon besteht, so dass nachvollziehbar iat ob es der angegebene Unfall war. Jetzt bei schriftlichen Angaben solltest Du unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Krankenkasse und Berufsgenossenschaft klären dann die Zuständigkeit. Dein Arbeitgeber wird maximal kontaktiert um eine Unfallanzeige zu stellen, wenn Du länger als 3 Tage arbeitsunfähig bist.

DerHans  25.04.2015, 17:44

Nach "mehreren Wochen" kann KEIN Arzt feststellen, wann dieser Bruch entstanden ist. Wenn diesen "Arbeitsunfall" damals nicht dokumentiert wurde, hat er für die BG nicht stattgefunden.

Du kannst natürlich nur die Wahrheit schreiben. Wenn du nicht beim Arzt warst, ist das ja schnell festzustellen. Ob die Berufsgenossenschaft jetzt noch einen Arbeitsunfall anerkennt, ist zweifelhaft, Inzwischen könnte ja sonst etwas geschehen sein.

ein Arbeitsunfall muss BG lich aufgenommen werden! Nur so kannst du Ansprüche und eventuelle Haftungen/Renten später einfordern.Wenn du nicht beim Arzt warst,dann kein BG!