Arbeitsunfall selbst verschulden?
Hallo, ich hatte einen Arbeitsunfall desn ich auch gemeldet habe. Ich musste deshalb in das Krankenhaus und wurde drei Tage krank geschrieben. Nun sagt mein Chef der Arbeitsunfall wäre selbstverschulden da ich keine Sicherheits Schuhe getragen habe. Jedoch wurde ich nicht aufgeklärt das ich in dem Bereich wo der Unfall passiert ist Sicherheits Schuhe tragen muss. Nun heißt es das ich für die drei Tage krank keinen Lohn bekomme und die Behandlungs kosten auch selber zahlen muss. Was tun???
8 Antworten
Hallo,
die Behandlungskosten trägt die Berufsgenossenschaft (BG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der BG eine Unfallanzeige über den Unfallhergang einzureichen. Ggf. zahlt der Arbeitgeber zukünftig höhere Beiträge an die BG.
Wenn man bereits mehr als 28 Tage im Betrieb tätig war, hat der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Erkrankung/Verletzung selbst verschuldet hat.
Am besten die Unfallversicherung fragen, ob in dieser Konstellation die Regelung mit dem Selbstverschulden zutrifft. Ggf. gibt es auch beim Betriebrat Auskünfte.
Gruß
RHW
Wonach wird der Lohn bemessen? Nach den geleisteten Stunden? Dann die Stunden des Monats notieren und addieren. Für Zeiten mit Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und Feiertagen ist ebenfalls der Lohn zu zahlen.
Die Behandlungskosten musst Du nicht bezahlen. Die zahlt eh Deine Krankenkasse und versucht es dann mit der Berufsgenossenschaft abzurechnen. Und da kann Dein Chef sich anstellen wie er will.
Er meint die bg wird das geld dann von mir einfordern
Nein, das wird die BG nicht. Entweder leistet die BG (und das wird sie voraussichtlich in deinem Fall tun) oder die Krankenkasse zahlt. Für dich geht es hinsichtlich der Krankenhausbehandlung um keinen Cent (naja, ggf. um 10 Euro Zuzahlung pro Tag, wenn es über die Krankenkasse läuft).
Genau, die Krankenkasse bezahlt, die BG zahlt die Krankenkasse. Und Dein Chef zahlt höhere BG Beiträge, weil er seine Mitarbeiter nicht ordentlich schult.
Da sein Arbeitgeber die Deutsche Post ist, wird da nichts passieren.
Der Arbeitgeber muss erst mal nachweisen, dass er dich über die Sicherheitsbestimmungen aufgeklärt hat und dann darf er noch das SCHRIFTLICHE Protokoll darüber, samt deiner Unterschrift nachreichen, um aus der Nummer rauszukommen.
Billige Ausrede, damit kommt er nicht durch.
Wende dich einfach mal an deine zuständige Berufsgenossenschaft und stelle die Sachlage dar.
Selbstverständlich ist der AG zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Sind sie sich da sicher? Woher bekomme ich die nummer der bg?
Dürfte nicht schwer sein, das herauszufinden. Welche BG ist zuständig?
Gute Frage ich bin bei der Deutschen Post beschäftigt...
BG Verkehr
Solange du den Arbeitsunfall nicht vorsätzlich herbeigeführt hast, dich also bewusst und gezielt selbst verletzen wolltest, kann dir dein Arbeitgeber nichts in die Schuhe schieben. Verbotswidriges Handeln schließt einen Arbeitsunfall nicht aus (§ 7 Absatz 2 Siebtes Sozialgesetzbuch). Dein Arbeitgeber hat zudem die Pflicht, dich über benötigte Sicherheitsschuhe aufzuklären, diese zur Verfügung zu stellen und dessen Tragen auch zu kontrollieren.
Lohnfortzahlung muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall immer zahlen, wenn du vier Wochen im Unternehmen beschäftigt bist. (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Bei verweigerter Entgeltfortzahlung unterstützen dich die meisten Berufsgenossenschaften. Wenn du angibst, dass du keine Fortzahlung bekommst, erhältst du Verletztengeld und die Berufsgenossenschaft klärt, ob die verweigerte Entgeltfortzahlung rechtens war.
kann dir dein Arbeitgeber nichts in die Schuhe schieben
Nette Metapher :)
Kann man irgendwie sehen das ob man die drei tage ausbezahlt bekommen hat dann? Weil mein lohn immer zwischen 300€ schwankt jeden Monat.
Naja, auf deiner Entgeltabrechnung wird ja auftauchen, wie viel du gearbeitet und verdient hast. Musst mal schauen, ob das passt.
Falls es bei dir in der Firma einen Betriebsrat gibt mal mit denen reden.
Oder aber an die Berufsgenossenschaft wenden.
Chef meint genau die sind das Problem
Auch wenn Chefs Berufsgenossenschaften böse finden (weil die ihm was kosten und von ihm etwas verlangen, was er offenbar nicht zwingend einhält: Arbeitsschutz), sind sie das nicht für ihre Versicherten. Rufe dort einfach mal an und mache dir deinen eigenen Eindruck.
Die BG mein dies trift nur zu wenn ich mich mit Absicht verletzt habe. Da dies aber nicht der Fall ist wird wenn ich kein Geld bekomme der Betriebsrat eingeschaltet. Bescheid weiß der Betriebsrat schon. Wie kann ich denn genau kontrollieren ob mir die drei tage ausbezahlt wurden? Da mein Lohn jeden Monat abweicht.