Bandscheibenvorfall reichlich verspätet als Arbeitsunfall melden?

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Das wird nix, das kann er nicht mehr nachweisen:

Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird. Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit unzweifelhaft vor: Zur zeitlichen und räumlichen Nähe zum Betrieb kommt entscheidend hinzu, dass die Betätigung, bei der das Unfallereignis eintritt, objektiv nachvollziehbar betrieblichen Zwecken zu dienen bestimmt war.

Meldung von Unfällen und Berufskrankheiten Der Unternehmer ist verpflichtet, tödliche Unfälle oder Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen verursachen, bei der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen anzuzeigen. Der Unfalltag zählt nicht mit, wohl aber Samstage sowie Sonn- und Feiertage, die am Ende der 3-Tage-Frist liegen. Die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen nachdem der Unternehmer von dem Unfall Kenntnis erlangt hat, erstattet werden. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann von jedem gemeldet werden.
http://www.luk-nrw.de/reha/arbeitsu.asp

Als Arbeitsunfall kann er dies nicht mehr melden. Wichtig bei einem Arbeitsunfall ist es, ihn sofort zu melden, wenn es auf Arbeit passiert ist. Der Arbeitgeber ist danach dazu verpflichtet, dich nach Hause zu schicken, bzw. ins Krankenhaus zur sofortigen Kontrolle. Bereits wenn man einen Tag später zum Arzt geht und meldet, dass was passiert ist, kann man pech haben, weil es bereits da nicht mehr als arbeitsunfall zählt.

Den Ausführungen von ellwood stimme ich zu. Ein Bandscheibenvorfall ist in alller Regel kein Arbeitsunfall, weil er nicht plötzlich, sondern schleichend entsteht. Dafür kann er - gerade beim Beruf deines MAnnes- sehr wohl eine Berufskrankheit sein. Sowohl Arbeitsunfall als auch Berufskrankheit können der berufsgenossenschaft jederzeit - also auch nachträglich - gemeldet werden. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei einer nachträglichen meldung nicht mehr geleistet würde. Allerdings können sich bei einer nachträglichen Medlung Beweisprobleme ergeben, weil sich ein Vorgng nicht mehr so gut aufklären lässt. Solche Beweisprobleme gehen nach der rechtsprechung immer zu lasten desjenigen, der einen Anspruch behauptet.

Ich denke nein - sie werden alles versuchen, es nicht als Arbeitsunfall gelten zu lassen.
Aber einen Versuch ist es ja wert.