Bandscheibenvorfall reichlich verspätet als Arbeitsunfall melden?
Mein Mann ist vor 4 Wochen an der HWS (Bandscheibe) operiert worden. Die Probleme haben vor ca. 6 Monaten schon angefangen. Jetzt kam raus, dass er auf einmal 3 Bandscheibenvorfälle hat und einer davon musste operiert werden. Das eigentliche Problem ist jedoch, dass diese BSV arbeitsbedingt vorkommen. Er ist Reifenmonteur und hatte vor 3 Jahren schonmal einen BSV, der auftrat, als er einen Reifen anhob. Jetzt wurde ihm gesagt, dass auch der jetzige Bandscheibenvorfall ein Arbeitsunfall sei. Kann man das im Nachhinein noch als Arbeitsunfall angeben? Meine Bedenken liegen darin, dass die Schmerzen dieses Mal schleichend kamen und nicht auf einmal. Daher könnte man es ihm ja auch so auslegen, dass der BSV durch das Tragen einer Kiste Wasser gekommen sei oder durch das Heben seines Kindes.
Also, hätte er jetzt noch die Möglichkeit, dies als Arbeitsunfall zu melden? Der Orthopäde hat dies bei der Erstbehandlung nicht erfragt, obwohl er den Beruf meines Mannes weiss.
4 Antworten
Das wird nix, das kann er nicht mehr nachweisen:
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird. Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit unzweifelhaft vor: Zur zeitlichen und räumlichen Nähe zum Betrieb kommt entscheidend hinzu, dass die Betätigung, bei der das Unfallereignis eintritt, objektiv nachvollziehbar betrieblichen Zwecken zu dienen bestimmt war.
Meldung von Unfällen und Berufskrankheiten
Der Unternehmer ist verpflichtet, tödliche Unfälle oder Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen verursachen, bei der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen anzuzeigen. Der Unfalltag zählt nicht mit, wohl aber Samstage sowie Sonn- und Feiertage, die am Ende der 3-Tage-Frist liegen. Die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen nachdem der Unternehmer von dem Unfall Kenntnis erlangt hat, erstattet werden. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit kann von jedem gemeldet werden.
http://www.luk-nrw.de/reha/arbeitsu.asp
Als Arbeitsunfall kann er dies nicht mehr melden. Wichtig bei einem Arbeitsunfall ist es, ihn sofort zu melden, wenn es auf Arbeit passiert ist. Der Arbeitgeber ist danach dazu verpflichtet, dich nach Hause zu schicken, bzw. ins Krankenhaus zur sofortigen Kontrolle. Bereits wenn man einen Tag später zum Arzt geht und meldet, dass was passiert ist, kann man pech haben, weil es bereits da nicht mehr als arbeitsunfall zählt.
Den Ausführungen von ellwood stimme ich zu. Ein Bandscheibenvorfall ist in alller Regel kein Arbeitsunfall, weil er nicht plötzlich, sondern schleichend entsteht. Dafür kann er - gerade beim Beruf deines MAnnes- sehr wohl eine Berufskrankheit sein. Sowohl Arbeitsunfall als auch Berufskrankheit können der berufsgenossenschaft jederzeit - also auch nachträglich - gemeldet werden. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei einer nachträglichen meldung nicht mehr geleistet würde. Allerdings können sich bei einer nachträglichen Medlung Beweisprobleme ergeben, weil sich ein Vorgng nicht mehr so gut aufklären lässt. Solche Beweisprobleme gehen nach der rechtsprechung immer zu lasten desjenigen, der einen Anspruch behauptet.
Ich denke nein - sie werden alles versuchen, es nicht als Arbeitsunfall gelten zu lassen.
Aber einen Versuch ist es ja wert.