Arzt informiert Arbeitgeber
Hallo,
am Montag war ich beim vertretenden Hausarzt weil ich seit einer Woche an der ganzen Haut einen Juckreiz habe. Dieser hat, obwohl er es selbst bezweifelt hat, eine Verdachtsdiagnose auf Krätze gestellt und mir ne Überweisung zum Dermatologen gegeben. Heute ruft mich die Klinik an (ich bin Krankenpfleger) und sagt mir, dass ich nicht arbeiten kommen darf, da ich verdacht auf Krätze habe.
Darf der Arzt dies einfach so weitergeben ohne mein Wissen?
Vielen Dank schon mal für Antworten!
12 Antworten
-.- ' Was ist das denn für ein Arzt ?
Das betrifft Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten genauso wie Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Arzthelferinnen. Geben sie die Krankengeschichte eines Patienten doch an Dritte weiter, drohen Geld- und Freiheitsstrafen sowie der Verlust der Approbation. Das Strafgesetz und die Berufsordnungen von Ärzten meinen es ernst mit der Schweigepflicht: „Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod hinaus wahren“, ist dort zu lesen.
Also das ist mal ein Ding
Ja, das darf er, wenn es sich um was Ansteckendes - meldepflichtiges - handelt. Hoffentlich bewahrheitet sich das nicht. Geht ja wieder gut in Deutschland um. Gute Besserung!
So viel ich weiss ist das meldepflichtig, dann muss der Arzt das tun. Hätte allerdings etwas sagen können. Die Meldepflicht gilt fürs Gesundheitsamt und die werden deinen Arbeitgeber informiert haben, nicht dein Arzt.
Ist die Krätze meldepflichtig?
Ja, für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, Heimen). Diese haben gemäß Infektionsschutzgesetz jeden Befall mit Krätzemilben oder jeden darauf gerichteten Verdacht unverzüglich unter Angabe krankheits- und personenbezogener Daten dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Daten werden aber nicht bundesweit gesammelt, weshalb zuverlässige Zahlen zum gegenwärtigen Vorkommen der Parasitose nicht vorliegen. Im Übrigen dürfen an Krätze erkrankte Personen keine Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben.
Ein Arzt hat die Schweigepflicht zu beachten - Es sei denn es ist Meldepflichtig/Ansteckend,.... aber überleg mal selber: Du wolltest doch nicht wirklich mit den Verdacht auf so eine Krankheit arbeiten gehen oder? Sowas muss man erst abklären bevor man wieder an die Patienten geht, denn schliesslich ist die Sache ansteckend!