Arzt sagt, er will generellen Check-up machen. Darf er unangekündigt ein Drogenscreening machen, o.
einen Aids-Test?
Darüber wurde vor der Blutentnahme nicht gesprochen, es ging lediglich um ein Check-up.
Dürfte ein Arzt das trotzdem tun? Der Patient ist zwar jung (28 J.), aber durchaus in der Lage, sich klar verständlich zu machen.
Es hieß am Telefon nur, die "Werte seien erhöht" und er möchte deswegen heute bis 15 Uhr in die Praxis kommen. Kann er ber nicht, weil er gar nicht am Heimatort ist. Jetzt ist er aufgeregt und kann nichts machen.
War schon einmal jemand in so einer ähnlichen Situation?
13 Antworten
Hallo...
also um hier mal ein bißchen Klarheit zu schaffen:
ein Drogenscreening dürfte der Arzt von sich aus ohne spezielle Einwilligung des Patienten machen (allerdings nicht, wenn der Patient explizit widersprochen hat, es sei denn die Untersuchung wäre von Polizei oder Staatsanwaltschaft angeordnet worden, oder falls es sich um einen minderjährigen oder betreuten Patienten handelt und die Erziehungsberechtigten/Betreuer dies gewünscht haben - dürfte aber wohl auch die absolute Ausnahme sein....) Der Arzt unterliegt bezüglich der evtl. Ergebnisse der Schweigepflicht, es sei denn, die Entnahme wäre wie erwähnt auf Anordnung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft erfolgt. Aber in aller Regel wird kein niedergelassener Arzt ohne konkreten Anlass bei seinen Patienten ein Drogenscreening durchführen (schon aus Kostengründen). Bei Klinikaufnahmen, insbesondere in Notfällen, wird aber, wenn den Umständen des Notfalls nach die Einnahme von Alkohol oder Drogen zumindest nicht unwahrscheinlich ist, auch ohne spezielle Einwilligung des Patienten eine entsprechende Untersuchung durchgeführt, da es für die Behandlung oft erforderlich ist, zu wissen, ob der Patient unter Alkohol- oder Drogeneinfluß steht (z.B. Klärung der Einwilligungsfähigkeit, Durchführung von Narkosen etc...) Allerdings wird ein Drogenscreening üblicherweise aus einer Urin- und nicht aus einer Blutprobe durchgeführt. Drogenscreening aus Blutproben oder Haaren führen normalerweise nur rechtsmedizinische bzw. toxikologische Institute durch, weil der technische Aufwand hierfür wesentlich höher ist. Ein Drogenscreening-Schnelltest wie er im Krankenhaus mit Urin durchgeführt wird funktioniert von Prinzip ähnlich wie ein Schwangerschaftstest...ein paar Tropfen Urin drauf und ein bis zwei Minuten später das Ergebnis an der Farbreaktion ablesen (dieselben Tests gibts übrigens auch z.B. bei Ebay für ein paar Euro zu kaufen...falls sich jemand selber testen will). Diese Schnelltests funktionieren mit monoklonalen Antikörpern und sind sehr sensitiv (z.T. können je nach Substanz Mengen um 20ng/ml nachgewiesen werden, die Tests umfassen meist 8-10 Substanzklassen wie versch. Opiate, THC, Kokain, Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine, tricyclische Antidepressiva...). Fazit: ein niedergelassener Arzt wird normalerweise kein Drogenscreening durchführen, und wenn dann aus Urin, nicht Blut...und das Ergebnis unterliegt der Schweigepflicht (Ausnahme: siehe oben). Bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen (z.B. Einstellungsuntersuchung) darf normalerweise kein Drogenscreening durchgeführt werden, zumindest nicht ohne Einwilligung...ob es dann heimlich vielleicht doch gemacht wird, wird nur schwer nachzuweisen sein...
HIV-Test: Ein HIV-Test darf in Deutschland generell nur mit (SCHRIFTLICHER!) Einwilligung des Patienten oder (bei Minderjährigen oder betreuten Patienten) seines Erziehungsberechtigen/Betreuers stattfinden, es sei denn der Test wäre gerichtlich angeordnet worden (dürfte ebenfalls äußerst selten sein). Die Durchführung ohne Vorliegen der schriftlichen Einwilligung oder gerichtlichen Anordnung ist eine Straftat (Körperverletzung), auch dann, wenn der Patient in die Blutabnahme an sich, aber nicht speziell in den HIV-Test eingewilligt hat. Das Ergebnis unterliegt der Schweigepflicht (außer gegenüber Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen / Betreuern bei betreuten Patienten) , auch gegenüber dem Lebenspartner/Ehepartner des Patienten ! Ein positives Ergebnis des HIV-Tests dem Ehepartner ohne Einwilligung des Patienten mitzuteilen wäre ein Bruch der Schweigepflicht und somit strafbar - es sei denn, der Ehepartner wäre auch Patient desselben Arztes, dann kommt die sog. Garantenstellung des Arztes zum Tragen, der diesen u.a. verpflichtet, Schaden von seinem Patienten (hier: Ehepartner) abzuwenden, auch wenn der dazu die Schweigepflicht gegenüber dem positiv HIV-getesteten Patienten brechen muß (sog. Rechtsgüterabwägung). Wenn der Ehepartner nicht auch Patient desselben Arztes (z.B. Hausarzt) ist, darf der Arzt die Schweigepflicht im Prinzip nicht brechen - ob es schon ein Bruch der Schweigepflicht wäre, wenn der dem Ehepartner rät, sich doch auch mal auf HIV testen zu lassen...? . In Grenzsituationen, wenn z.B. der Arzt wüßte, daß sein Patient trotz positivem HIV-Befund ungeschützten Geschlechtsverkehr mit seinem Partner oder anderen (z.B. Prostituierte etc..) hätte, könnte ein Bruch der Schweigepflicht im Rahmen der Rechtsgüterabwägung in Frage kommen - da müßte dann ggf. ein Gericht klären, ob dies rechtens war. Der Arzt bzw. das Labor ist jedoch nach dem Infektionsschutzgesetz verplfichtet, einen positiven HIV-Befund (anonym) dem Gesundheitsamt zu melden.
Ich hoffe, dies hat zur Aufklärung beigetragen...
Gruß
docfm, Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin
Unser Sohn war so verstört, dass er sich doch noch ins Auto gesetzt hat und den Arzt gerade noch erreicht hat. Davor (geängstigt zum Arzt fahren "Fahr bloß vorichtig") hatte meine Frau solche Angst! UndWas war los?
Einer der beiden Leberwerte, der unwichtigere, war leicht erhöht! Der Arzt ist mit ihm deshalb die Ernährung durchgegangen! Dass Feierabendbier wird nicht mehr getrunken und sonst ist alles in Ordnung!
Meine Frau war mit den Nerven runter, unser Sohn auch und ich frage extra hier. So geht das nicht, finde ich, dass ein Arzt jemanden durch Ungewißheit, wo Gewißheit nicht falsch gewesen wäre, derart in Angst und Schrecken versetzt.
Dieser Arzt weiß, wie sehr wir uns um unsere fast beiden erwachsenen Kinder kümmern, wovor wir Angst haben und wie schnell wir dementsprechend verunsichert sind! Ich werde ihm demnächst erklären, was dieser eine Satz am Telefon und die kurz angebundene Nicht-Antwort darauf bei uns allen ausgelöst hat.
Ihnen allen vielen Dank!
Weder noch. Kein Drogenscreening,kein Aidstest. Für beides braucht er die Afuforderung und das Einverständnis des Patienten. Bei einemBlutbild werden ganz andere Werte gesucht.
Bei "erhöht" würde ich auf Leberwerte tippen ... aber da wirst du schon selbst hinfahren müssen, wenn du wieder zurück bist. Am Telefon wirst du nichts erfahren, könnte sich ja jeder melden.
Warum gerade der Leberwert? Es gibt zig Blutwerte, die erhöht sein können.
Der Arzt wird aus zwei Gründen weder einen HIV-Test noch ein Drogenscreening durchführen:
Er darf diese Tests nicht ohne Einwilligung des Patienten durchführen.
Diese Untersuchungen werden von den Kassen nicht bezahlt, der Arzt müsste also ohne die Einwilligung und Kostenübernahmeerklärung des Patienten die Kosten für diese nicht ganz billigen Tests selbst tragen.
Ein Aids Test ohne Einwilligung des Patienten ist Körperverletzung, dafür sollte man einen Arzt anzeigen, das darf er auf keinen Fall. Der Grund dafür ist, dass der Patient mit einer Diagnose klar kommen muss, die er evtl. nicht verkraften kann. Hab ich so an einem Aids Seminar gelernt.
Doch das stimmt sehr genau, ein Aids Test ist ohne Einwilligung des Patienten verboten. Du hast nicht verstanden worum es geht.
Und bei nicht Einwilligungsfähigen oder Kleinkindern darf der Arzt auch nicht auf HIV testen?
Benutz doch einfach dein Hirn, Kinder haben Eltern.
Siehe meine Antwort. Gruß docfm
Stimmt so nicht.
Es wird ja Blut mit der Einwilligung des Patienten abgenommen, eine Körperverletzung liegt daher nicht vor.
Die Frage ist halt, was alles im Blut untersucht wird.