Arzt Schweigepflicht ritzen?
Angenommen jemand wäre 17 und wäre vergewaltigt wurden und ritzt sich deshalb. Diejenige müsste dann zum Arzt und der Arzt sieht dass sie sich ritzt und fragt nach. Sie erzählt ihm warum. Muss der Arzt es dann trotzdem für sich behalten wenn sie dass so möchte oder kann er es ihrem Vater erzählen?
6 Antworten
Nein das ist die ärztliche schweigepflicht
Selbst wenn dieser jemand jemanden ermordet hätte dürfte der arzt nicht zur polizei
als beispiel
Die ärztliche Schweigepflicht wird nicht an einem bestimmten Alter fest gemacht, sondern an der "Erkenntnisfähigkeit" des Patienten. Das Alter ist nicht fest, liegt aber bei 14 bis 16, so das spätestens mit 16 die vollumfängliche Schweigepflicht gilt.
Bei medizinischen Eingriffen (OPs vor Allem) müssen aber die Eltern zustimmen wenn man unter 18 ist.
Ausnahmen sind, auch ab 18, wenn eine Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt.
DAS kann beim Ritzen durchaus der Fall sein, so dass der Arzt mit den Eltern reden KANN.
Bei akuter Gefährdung gibt es ein Offenbahrungsrecht
Der Arzt ist nicht zu einer Strafanzeige verpflichtet. Rechtliche Grundlage der vom Arzt vorzunehmenden Rechtsgüterabwägung, nämlich die Sicherheit des Kindes gegen die Schweigepflicht, ist das Strafgesetzbuch (§ 34 StGB). Prinzipiell gilt dies auch für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Allerdings sollte der Hausarzt bei altersentsprechender Entwicklung zunächst versuchen, mit dem Jugendlichen unter vier Augen zu sprechen. Ergeben sich aus den Gesprächen Hinweise auf selbstverletzendes Verhalten, ist differenzialdiagnostisch an eine behandlungspflichtige psychische Erkrankung zu denken.
Im Januar dieses Jahres ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Darin heißt es: „Werden Ärztinnen und Ärzte . . . in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.“ Die zu einer solchen Meldung befugten Personen haben gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Zu diesem Zweck dürfen sie die erforderlichen Daten pseudonymisiert übermitteln. Allerdings ist die Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, was insgesamt unbefriedigend ist.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/123623/Gewalterfahrung-von-Patienten-Wenn-der-Hausarzt-Zeuge-wird
Ein guter Hausarzt wird also zuerst die Schweigepflicht beachten, und den minderjährigen Patienten dann bitten, die Eltern einweihen zu dürfen.
Der minderjährige Patient sollte das Thema Schweigepflicht aber unbedingt vorab ansprechen und abklären. Nicht alle Ärzte nehmen das so genau, wie sie es nehmen müssten. Vor allem, wenn sie die Eltern gut kennen....
Ab 14 Jahren hat der Arzt den Eltern gegenüber eine Schweigepflicht. Deshalb darf er nix sagen, solange du nicht in Gefahr bist.
selbst wenn der patient in gefahr ist oder andere gefährdert darf der arzt auch nix sagen
Nein.
Der Arzt hat Schweigepflicht, wird aber sicher darauf einwirken, dass die Patientin sich Hilfe sucht, sie gegebenenfalls an einen Therapeuten überweisen.
Er hat Schweigepflicht und darf über nichts und niemand Auskunft geben
Zählt das ritzen schon als gefahr?