Verjährt ein Schweigepflichtsbruch?
Mir hat vor ein paar Jahren mal jemand aus Versehen etwas erzählt, was er mir nicht hätte erzählen dürfen. Es war auch nichts wirklich gravierendes, aber dennoch eine Verletzung seiner Schweigepflicht.
Ich habe es alleine für mich behalten und es nicht einmal meiner Katze erzählt.
Aber könnte es auch nach langer Zeit problematisch für die Person werden?
3 Antworten
Ja klar, sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Ansprüche verjähren irgendwann. Die strafrechtlichen Ansprüche verjähren nach § 203 in Verbindung mit §78 StGB schon nach drei Jahren. Die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nach §195 BGB auch nach drei Jahren.
Naja, deiner Katze kannst du es schon erzählen.
Ansonsten bist du ja nicht an die Schweigepflicht gebunden, sondern derjenige, welche seine Schweigepflicht verletzt hat. Dieser hat sich ggf. strafbar gemacht.
wenn du so lange geschwiegen hast, dann schweige weiter