Arzt weigert sich zweite Rechnung auszustellen.?
Ich habe gestern eine Mahnung für eine Privatarztrechnung bekommen. Ich habe den Betrag direkt aus eigener Tasche bezahlt. Ich finde die Rechnung nicht mehr, hatte sie auch nicht bei der privaten Krankenversicherung eingereicht. Ich habe direkt bei der Praxis angerufen und um die Sendung eines Duplikates gebeten um es einzureichen. Dort sagte man mir frech dass sie nicht Zusatzarbeit wegen meiner Schlampigkeit machen und es keine weitere Rechnung gibt. Eine Mahnung kann ich aber nicht einreichen.
Ist das rechtens? Dann bleibe ich auf 500 Euro kosten sitzen.
11 Antworten
Ja, das darf der Arzt. Ist zwar schlechter Service - aber wenn er es sich leisten kann... Der Arzt ist nicht für deine persönliche "Buchhaltung" verantwortlich oder zuständig.
privatpatienten bekommen die rechnung in der regel IMMER 2fach.....
Schon klar, aber der Brief ist weg
Die Antwort verwundert mich etwas. "Dort sagte man mir frech dass sie nicht Zusatzarbeit wegen meiner Schlampigkeit machen und es keine weitere Rechnung gibt."
In der Regel ist es kein Problem eine Rechnungskopie zu erhalten. Ich würde da nochmals höflich und nett nachfragen, telefonisch oder per Email. Du brauchst schliesslich den Beleg für die Rückvergütung.
Ja, du hattest doch eine Rechnung. Der Rest ist dein Problem.
Käse. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, deine eigene Schlamperei durch Dritte heilen zu lassen.
Ich habe gestern eine Mahnung für eine Privatarztrechnung bekommen. Ich habe den Betrag direkt aus eigener Tasche bezahlt.
Schön.
Dort sagte man mir frech dass sie nicht Zusatzarbeit wegen meiner Schlampigkeit machen und es keine weitere Rechnung gibt.
Nicht sehr patientenfreundlich, aber korrekt.
Eine Mahnung kann ich aber nicht einreichen.
Das ist aber nicht das Problem des Arztes. Du kannst nur erneut bitten, ggfs. gegen Gebühr eine Kopie zu erhalten. Verpflichtet ist der Rechnungssteller dazu jedoch nicht.
Gut, dann wird das ein Fall für den Anwalt.