Au Bescheinigung fälschen aus not?
Wenn ich eine au und einen Stempel habe aber das alles selber ohne Arzt mache also fälsche und es meinem Arbeitsgebiet gebe bekommt es der Arzt dann nochmals mit?hab das Problem das ich am Sonntag krank war und jetzt haben wir Mittwoch und kein Arzt will mehr ne krankschrift ausschreiben da es zu lange her ist. Ich konnte Montag und Dienstag aber nicht da ich im Altersheim arbeite und 11 Stunden Schichten habe ( ich weiß das ist nicht erlaubt aber Personal Mängel was will man machen). Ich muss nach einem fehltag direkt ne au abgeben und wenn da nicht innerhalb von einer Woche geschieht ist das ein Kündigungsgrund. Bitte um Hilfe
12 Antworten
Eine AU-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument. So etwas zu fälschen ist mal grundsätzlich eine ganz schlechte Idee. Wenn du Glück hast, kommt es nicht raus, wenn du aber Pech hast, bekommst du wohl zwei ganz große Probleme (strafrechtlich und arbeitsrechtlich). Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt, und wenn du sogar einen Vordruck besitzt und auch noch einen (gefälschten?) Stempel, wird der Richter bei dir auf ein hohes Maß an krimineller Energie erkennen.
Hi,
das ist zum einen nicht ratsam, zum anderen löst es nicht das zugrundeliegende Problem.
Urkundenfälschung ist eine Straftat (§ 267 StGB), die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann - dass Du beim Auffliegen unter Garantie deinen Job verlierst, braucht man nicht zu erwähnen.
Versuche lieber, dem AG die Situation zu erklären und bestehe das nächste Mal darauf, dass Du in einem solchen Fall auch während der Arbeitszeit zum Arzt kannst.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt im übrigen auch dann, wenn Personalmangel herrscht - dein Arbeitgeber macht sich hier strafbar und kann mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden.
Suche lieber ein klärendes Gespräch - nur weil sich dein Arbeitgeber strafbar macht, solltest Du das unter gar keinen Umständen tun. Mittel- bis langfristig sollte jedenfalls ein Arbeitsplatzwechsel erfolgen.
LG
Wenn du die AU-Bescheinigung fälschst, machst du dich strafbar gem. § 267 Urkundenfälschung, StGB.
Wenn das rauskommt wirst du fristlos gekündigt und bekommst wahrscheinlich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Du weißt aber schon, daß von AU-Bescheinigungen immer eine Durchschrift an den Arbeitgeber und eine Durchschrift an die Krankenkasse geht, oder? Weiter möchte ich dieses Thema nun überhaupt nicht vertiefen. Oder sollte ich ggf. noch darauf hinweisen, daß Dein Arbeitgeber Deine krankheitsbedingten Fehltage auch dem Finanzamt meldet?