Ausbildungssuchend Krankenkasse?
Hallo liebes Community,
ich (23) hatte vom August - September einen BUFDI und habe es nach 1 Monat abgebrochen weil es dort mit den Mitarbeitern einfach unmöglich war auszuhalten. Nun bin ich ausbildungs/- arbeitsuchend und habe einen Brief von der Krankenkasse bekommen, wo drauf steht wenn ich nicht antworte muss ich monatlich 840€ zahlen. Die Frage ist: kann ich mich familienversichern mit den Gründen, dass ich momentan ausbildungs/- arbeitsuchend bin und dafür von der Familienkasse 204€ Kindergeld monatlich erhalte? Ich warte auch momentan auf antworten von Aushilfsjob, weil ich gehört habe, bei 450€-Einkommen, muss man nur so um die 160€ an die Krankenkasse zahlen aber ich weiß nicht, ob die auch warten werden bis ich eine Antwort erhalte.
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Du kannst nicht in die Familienversicherung zurück.
Über einen 450€ Job bist du nicht krankenversichert.
Du kannst aber Kontakt zu deiner Krankenkasse aufnehmen und denen mitteilen, dass du kein Einkommen hast. Dann reduziert sich der zu zahlende Beitrag auf ~190€ pro Monat.
Da du 23 Jahre alt bist, kannst du nicht mehr in die Familienversicherung und musst dich selbst versichern.
Der Höchstbetrag für die freiwillige Versicherung beträgt ca. 840 €. Du musst die einkommensabhängige Einstufung beantragen. Die Mindesteinstufung kostet knapp 200 € (160 € ist nur die KV, dazu kommt aber noch die PV).
Wenn du eine Beschäftigung mit mehr als 450 € monatlich aufnimmst (nicht Minijob, sondern Midijob), wirst du pflichtversichert und musst die Beiträge nicht selbst einzahlen - sie werden vom Arbeitslohn einbehalten, wobei der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt.
Du solltest ALG II beantragen, wenn du keinen Job findest.
Kläre das schnell mit der Krankenkasse, um die Höchsteinstufung zu vermeiden!
Mit 23 musst du dich selbst krankenversichern. Ausnahme immatrikulierte Studenten bis 25. Wenn du ohne Einkommen bist, kannst du das der KK mitteilen. Dann zahlst du nur den Mindestbeitrag
Wenn du arbeitslos gemeldet bist, hast du ja evtl. Anspruch auf AlG 2 und wärst damit auch versichert. Dafür musst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen.
Auch wenn du eine Ausbildung suchst, kannst du ja z.B. in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten.
Melde Dich mal bei der Kasse. Darum steht da ja auch >>wenn Du Dich NICHT meldest. Also: melden. Klar, gell?
Man kann eine freiwillige Pflichtversicherung abschliessen, das sind keine 200€/ Monat. aber die musst Du haben.
Hallo,
war der letzte Bufdi-Tag vor oder nach dem 23. Gebuurtstsg?
Ledig oder verheiratet?
Gruß
RHW
Hallo,
ein Elternteil beantragt für die Zeit bis zum 23. Geburtstag die kostenlose Familienversicherung. Dann eine Bescheinigung darüber der "mahnenden" Krankenkasse zukommen lassen. Wenn man beide Wege zusammen (2 Personen!) macht, ist es meist die schnellste Lösung.
Füt die Zeit ab dem 23. Geburtstag ein Formular zur Einnahmehöhe bei der Krankenkasse ausfüllen. Dann wird bei nirdrigen Einnahmen der monatliche Beitrag auf ca. 190 Euro gesenkt monatlich gesenkt (160 Euro ist nur Kranken- ohne Pflegeversicherung - was aber nicht möglich ist!). Studenten (ab Beginn des Semesters) und bestimmte Schüler können für ca. 100 Euro monatlich versichert werden.
Vor meinem 23. Geburtstag
ledig