Schule abgebrochen, wie siehts mit der Krankenversicherung aus?
Ich habe mit 20 das letzte Jahr vor dem Abi abgebrochen und nun würde ich gerne wissen, ob ich familienversichert bin oder nicht. Ich habe mich schon bei der Agentur für Arbeit gemeldet als Ausbildungssuchend aber die nächste Ausbildung geht ja erst am 01.08.20 los.
Nun hab ich vor mich zu bewerben aber wie kriege ich eine Krankenversicherung? Muss ich diese selbst zahlen?
Ich bitte Kommentare sowie "Ziemlich dumm, dass Abi so kurz vor dem Erwerb abzubrechen" zu vermeiden, da ich aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen habe.
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Die Frage ist inwieweit Du über einen Deiner Elternteile zum Zeitpunkt X versichert warst bzw. Du unter 23 noch bist kann Dir die entsprechende Krankenkasse bzw. können Dir Deine Eltern beantworten.
Bist Du älter als 23 so musst Du Dich auf eigene Rechnung selbst versichern - sprich monatliche Kosten ca. 190 Euro.
Versichert war ich immer über meinen Vater, da meine Mutter selbstständig ist und privat versichert ist. Dies hat keinen Einfluss auf meine Versicherung oder?
Hallo,
bis zum 23. Geburtstag kann man weiterhin kostenlos über dieEltern familienversicgert sein (§ 10 SGB V). Voraussetzung ist hier:
- man macht weder FSJ noch Bufdi noch eine betriebliche Berufsausbildung noch Ähnliches
- der jährliche Fragebogen der Krankenkasse wird zeitnah ausgefüllt zurückgeschickt
- die monatlichen Brurttoeinnahmen betragen max. 455 Euro
- bei den Einkommensverhältnissen der Eltern hat sich nichts geändet (da ein Elternteil privat versichert ist).
Ggf. bei der Krankenkasseanrufen und nachfragen, ob noch auf einen Familienversicherungs-Fragebogen gewartet wird.
Gruß
RHW
Wenn deine Mutter ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze hat, hast du weiterhin Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung- längstens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs, wenn man nicht in Ausbildung ist und unter 455,-- Euro/ Monat Einkommen hat.
Wenn du bisher über deinen Vater gesetzlich krankenversichert warst., dann stellt einen neuen Antrag und du wirst wohl wieder versichert werden.
Naja, wenn das Einkommen die BBG nicht übersteigt ist ja auch alles im grünen Bereich ;-)
Richtig, sorry, verschrieben!
Das ist richtig, aber nicht das Kriterium ;-)
Scheint hier ja auch nicht zuzutreffen, denn der FS war ja vorher auch familienversichert.
Das kann sich ja jederzeit ändern. Die Mutter ist selbstständig, liegt sie nach letztem Steuerbescheid drüber, wäre er nicht mehr berechtigt. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Du hast bis zum 23. LJ Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei deinen gesetzlich versicherten Eltern. Es muss nur ein Antrag gestellt werden - das geht auch rückwirkend. Eine Kündigung der eigenen Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Wenn du dich jedoch nicht kümmerst, versichert deine Krankenkasse dich weiterhin und verlangt Beiträge.
Mit Beginn der Lehre hast du wieder freie Kassenwahl und bist pflichtversichert.
Also muss ich nun zur AOK und einen neuen Antrag stellen damit ich weiterhin versichert bin?
Solange du nicht mehr als 455€ pro Monat Einkommen hast, kannst du über deine Eltern familienversichert sein, wenn diese gesetzlich versichert sind.
Gilt es auch wenn meine Mutter privatversichert ist und mein Vater gesetzlich?
Dann kommt es darauf ob ab deine Mutter über der JAEG und mehr als dein Vater verdient.
Aber das Problem bestand doch schon immer. Wie warst du denn bisher versichert?
Du meinst, das Einkommen darf die JEAG (62.550 € im Jahr) nicht übersteigen.