Abgaben wenn man als Student arbeiten geht. Werkstudent oder normaler Arbeitnehmer. Was ist besser?
Hallo. Ich bin Student, 25 und habe vor kurzem angefangen in einem Unternehmen zu arbeiten. Brutto bekomme ich laut vertrag ca. 840, überwiesen bekomme ich 735. Meine Abgaben sind also insgesamt lediglich 100 Euro hoch. Bevor ich anfangen habe zu arbeiten musste ich monatlich 115 euro an die Krankenkasse zahlen. Jetzt nicht mehr.
Ein Bekannter von mir hat mich darauf hingewiesen, dass ich nicht als Werkstudent angestellt bin sondern einen "normalen" Vertrag habe und ich mit meinem Arbeitgeber darüber reden soll damit ich einen Werkstudentenvertrag kriege da man damit Vorteile haben soll.
Er hat mir erklärt dass man als Werkstudent lediglich in die Rentenversicherung (9,3% vom Brutto) zahlt, aber dafür weiterhin ganz normal monatlich 115 euro an die Krankenkasse zahlt. Das heißt als Werkstudent würde ich mehr geld von meinem Arbeitgeber erhalten, hätte aber insgesamt mehr Abgaben.
Laut meiner Berechnung hätte ich mit einem Werkstudentenvertrag 840- 78,12 (RV) - 115 (KV) = ungefähr 650 Euro.
Habe ich da irgendwie was übersehen, was falsch verstanden, falsch gerechnet? Ich dachte als Werkstudent hat man was die Abgaben angeht Vorteile gegenüber normalen Arbeitnehmern
3 Antworten
Wenn du als Werkstudent arbeitest, bist du ja bereits krankenversichert. Deswegen ist das ohne Sozialabgaben möglich. Dann erwirbst du aber auch keinen Rentenanspruch daraus. Arbeitslosengeld bekommst du als Student sowieso nicht.
Dein normaler Beitrag für die studentische Krankenversicherung, hat mit deiner Arbeit nichts zu tun. Es wäre ja auch möglich, dass du altersbedingt noch familienversichert wärst.
Hallo,
wenn man als Arbeitnehmer in der Vorlesungszeit als Student mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet, hat der Arbeitgeber zu allen 4 Sozialversicherungszweigen Beiträge vom Verdienst abzuziehen. Eine studentische Versicherung entsteht dann nicht. Wenn der Bruttoverdienst weniger als 1300 Euro beträgt, wird der Arbeitnehmeranteil in diesem "Übergangsbereich" nach einer besonderen Formel ermäßigt.
Wenn man als Arbeitnehmer in der Vorlesungszeit als Student maximal 20 Stunden wöchentlich arbeitet, hat der Arbeitgeber nur zur Rentenversicherung Beiträge vom Verdienst abzuziehen. Wenn der Bruttoverdienst mehr als 450 Euro, aber weniger als 1300 Euro beträgt, wird der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung in diesem "Übergangsbereich" nach einer besonderen Formel ermäßigt. In der Kranken- und Pflgeversicherung trägt der Student die Beiträge komplett allein (wenn eine kostenlose Familienversicherung nicht möglich ist).
Durch die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden trifft man eine Entscheidung, welche der beiden Varianten zutrifft. Auf Nachfrage des Arbeitgebers (z.B. im Personalfragebogen) hat man korrekte Angabe zu Studium/Schulbesuch zu machen. Wenn nicht, kann der Arbeitgeber auch noch Jahre später die Beiträge nachfordern.
2 Hinweise:
- wenn man FSJ. Bufdi o.Ä gemacht hat, verlängert sich ggf. die kostenlose Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um maximal 12 Monate.
- bei Beginn der Werkstudententätigkeit kann sich die kostenlose Familienversicherung ggf. um 1 oder 2 Monate verlängern, da bei Beschäftigungsbeginn noch 1000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag vom Bruttoverdienst abgezogen werden kann (§ 10 SGB V und § 16 SGB IV und Einkommensteuerrecht).
Die besondere Regelung für Werkstudenten bedeutet für den Studenten meist ein höheres Netto. Wenn man den Studentenbeitrag zu zahlen hat und mitberücksichtigt, kann das aber in bestimmten Fällen auch anders sein.
Gruß
RHW
Mein Absatz beginnt mit diesem Satz:
Wenn man als Arbeitnehmer in der Vorlesungszeit als Student maximal 20 Stunden wöchentlich arbeitet, hat der Arbeitgeber nur zur Rentenversicherung Beiträge vom Verdienst abzuziehen.
Die oben zitierten folgenden Sätze beziehen sich daher nur auf diese Konstellation (bis 20 Stunden). Da trägt der Student ab 25 die KV- und PV-Beiträge allein (die studentischen Beiträge).
Du nennst aber ausdrücklich den "Übergangsbereich" und dieser gilt für Midijobber, welche da umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert sind ;-)
Da ist kein extra eigener KV-Schutz erforderlich!
Bei einem Werkstudenten unter 1300 Euro brutto gelten für die Rentenversicherungsbeiträge die Sonderreglungen des Übergangsbereichs. Übergangsbereich und Werkstudent können bei einer Beschäftigung beide zutreffen - das schließt sich nicht aus!
Die Werkstudentenregelung betrifft das Versicherungsrecht uind ist immer zuerst zu prüfen. Wenn danach in einem Zweig Versicherungspflicht besteht, ist im 2. Schritt zu prüfen, welche Regelungen im Beitragsbereich zutreffen (z.B. "Übergangsbereich").
Hallo Sehrgut,
dann hast du einen Midijob mit günstiger Sozialversicherung!?
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
Laut dem professionellen AOK-Gehaltsrechner sieht deine Abrechnung als Midijob folgendermaßen aus: bei 840€ mtl. Bruttolohn wären nur günstige 145€ Sozialabgaben fällig, also mind. 695€ mtl. Nettolohn!?
https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/
Laut meiner Berechnung hätte ich mit einem Werkstudentenvertrag 840- 78,12 (RV) - 115 (KV) = ungefähr 650 Euro...
Also hättest du beim Midijob sogar Vorteile, da nicht die vollen Sozialabgaben einbehalten werden und der AG zur Hälfte an den Sozialabgaben beteiligt wird!
Ich dachte als Werkstudent hat man was die Abgaben angeht Vorteile gegenüber normalen Arbeitnehmern...
Vorteile hat hier nur der Arbeitgeber, da er für dich nur den RV-Anteil bezahlen muß! Du selbst mußt jedoch weiterhin für deinen KV-Schutz den vollen Eigenbeitrag bezahlen :-((
Gruß siola55
PS: Ausserdem sind bei der Tätigkeit als Werkstudent max. 20 Wochenstunden erlaubt!
Stimmt so leider nicht: im Übergangsbereich von 450€ bis 1300€ mtl. Bruttolohn muß ein Minijobber nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert!