Bafög Formular Versicherungsteil bei verstorbenen Elternteil?

3 Antworten

Mein Beileid - aber dann hast du doch evtl. Anspruch auf Halbwaisenrente bis längstens zum 27. Lebenjahr, falls die Vorausetzung erfült ist:

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie
  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • einen Freiwilligendienst leistet.
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html#doccb02a462-886f-44a6-83d3-7280ae048af9bodyText14

Während dieser Zeit bist du selbst versichert in der KdV (Krankenversicherung der Rentner), also kranken- und pflegeversichert!

PS: Hat denn deine Mutter schon die Witwenrente beantragt? Infos hierzu findet die Mutter hier in dem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html#doccb02a462-886f-44a6-83d3-7280ae048af9bodyText1

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn dein Vater verstorben ist, bist du ja Halbwaise und somit über die Halbwaisenrente selbst krankenversichert.

Hallo,

wenn man bisher als Familienversicherter gesetzlich krankenversichert war, ist man als Halbwaise normalerweise Bezieher einer Halbwaisenrente und damit "anders versichert". Dies gilt meistens auch, wenn die Halbwaisenrente erst beantragt, aber noch nicht bewilligt ist.

Wenn der Verstorbene Beamter/Pensionär war und kein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht, kommt "freiwillig gesetzlich versichert" oder ausnahmsweise "familienversichert" über die Mutter in Betracht.

Nach dem Rentenantrag bekommt man von der Krankenkasse einen Brief, aus dem die Art der Krankenversicherung hervorgeht.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung