Begleithund bei psychischer Erkrankung am Arbeitsplatz?
Hallo,
seit 2005 weiß ich, dass ich an einer mittelschwere Depression leide. Bis Ende 2016 hatte ich die Krankheit mit den entsprechenden Medikamenten im Griff. Jedoch erlitt ich im Januar 2018 einen erneuten Schub mit Angst- und Panik-Attacken. Nun wurde ich erneut mit immer mehr und stärkeren Medikamenten eingestellt Jedoch befriedigt mich das nicht besonders, da ich nicht weiß, wo das noch hinführen soll. Nun wurde mir die Möglichkeit eines Therapiebegleithund aufgeführt. Ich bin zuversichtlich, dass mir dies sehr helfen könnte. Denn wenn ich mich bei meinen Katzen zu Hause oder im Stall bei meinem Pferd befinde, fühle ich mich wohl. Jedoch mit Freunden aus gehen, oder mit meinem Mann, geschweige alleine eine Unternehmung machen, geht nicht. Meinen Beruf übe ich mit Panik oder Angstgefühlen aus.
Nun meine Frage:
Weiß jemand, wo und wie eine Attestierung für einen Begleithund für mich erfolgen muss? Wichtig für mich, eine eindeutige Begründung, dass der Hund mit mir zur Arbeit gehen darf, so dass der Arbeitgeber zustimmen sollte/muss?
6 Antworten
Hallo,
niemand wird dir so einen Begleithund verordnen oder attestieren können. Die einzigen Hunde, die als "medizinische Hilfsmittel" im Katalog der Krankenkassen anerkannt sind, sind Blindenführhunde.
Und nur für diese Hunde gibt es gesetzliche Regelungen, dass sie z.B. mit an den ARbeitsplatz dürfen, in Geschäfte mit dürfen, sogar in Arztpraxen. Das alles, weil es eben keine Hunde sind - sondern medizinische Hilfsmittel, so, wie ein Rollstuhl z.B.
Für alle anderen Hunde gibt es dies nicht, weder für Therapiehunde noch für Begleithunde. Es gibt für diese Hunde auch keine festgelegten Ausbildungen, Prüfungen etc. Jeder, der solche Hunde ausbildet, kann sein eigenes Süppchen kochen und behaupten, was er will.
Daher muss man solche Hunde auch selbst bezahlen (da kann man mit einem 5stelligen Eurobetrag rechnen) und hat keinerlei Rechte, sie irgendwohin mitzunehmen.
Das wäre eine freiwillige Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber.
Das neue Gleichstellungsgesetz kann allerdings dabei helfen ...
Gutes Gelingen
Daniela
Es gibt einen Unterschied zwischen einem Therapiehund und einem Assistenzhund. Letzteren darf man überall mit hin nehmen, auch zur Arbeit. Therapiehunde haben diese Ausnahme nicht. Wenn der Chef nein sagt, heißt das nein. Du kannst dich an ein Therapiehundezentrum wenden und an deine Krankenkasse und an deinen Arzt. Allerdings halte ich die Chancen für sehr gering, dass da jemand was bescheinigt.
Frage doch Deinen Arbeitgeber ganz frei heraus. Ich nehme seit 2005 immer einen Hund mit zur Arbeit. Es gibt natürlich Berufe (Lebensmittel, Medizin usw.) bei denen man keinen Hund mit zur Arbeit nehmen kann. So abgeneigt sind Arbeitgeber gar nicht. Im WDR2 wird jedes Jahr ein Tag des Hundes bei der Arbeit begangen. Da werden den ganzen Tag Berichte gesendet, über Hunde am Arbeitsplatz. Es ist nachgewiesen, dass das Arbeitsklima sich verbessert, wenn Hunde mit am Arbeitsplatz sind.
Mein Wauzi findet es übrigens gut. Nur der Fahrer von UPS wird angeknurrt. Blöde braune Uniform!
- eine Depression reicht nicht aus für einen ausgebildeten Begleithund, dieser ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen vorgemerkt/vorgesehen. So ein ausgebildeter Hund ist sehr teuer, und wird selten, bzw. in Ausnahmefällen von Krankenkassen übernommen.Selbst blinde Menschen bekommen diese Hunde nicht so ohne weiteres.
- Dein Arbeitgeber muss auf jeden Fall zustimmen, dass du den Hund mitbringen darfst. Er braucht es nicht zu erlauben, und das ganz ohne Grund.
- Du kannst dir natürlich selber einen Hund besorgen und ihn mit Hilfe von Ausbildern für dich und deine Bedürfnisse ausbilden lassen. Du musst nur wissen welcher Hund zu euch passt. Und dann ist immer noch das Problem mit dem Chef.
Warum sprichst Du das Thema Begleithund nicht einmal offen mit Deinem Arbeitgeber an? Du benötigst keinen "Therapiehund" sondern Dir reicht im Bedarfsfall ein Hund, dem Du zugetan bist und mit dem Du gut klar kommst.
Genau so ist es!