Bei wie vielen Therapeuten darf man eine Sprechstunde vereinbaren?
Ich bin aktuell auf der Suche nach einem Therapieplatz und vereinbare dafür bei verschiedenen Therapeuten einen Termin für eine Sprechstunde. Ich möchte dabei möglichst viele Termine wahrnehmen, weil es meist sehr lange dauert, einen Therapieplatz zu erhalten und ich dadurch auf mehreren Wartelisten stehe.
Jedoch ist mir unklar, wie viele Sprechstundentermine bei einem Psychotherapeuten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Bisher habe ich nur die Information finden können, dass einem 2-3 Sprechstunden zustehen. Aber so wie ich es verstanden habe, beziehen sich diese auf EINEN Therapeuten.
Wie ist es, wenn ich jeweils eine Sprechstunde bei 4-5 verschiedenen Therapeuten mache?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Grundsätzlich darfst du dir bei jeden Therapeuten in der Sprechstunde ein Erstgespräch suchen. Wobei natürlich manche gar keine Erstgespräche mehr anbieten, weil sie so voll sind, dass sie auch niemanden mehr auf die Warteliste nehmen.
Aber du darfst dir 2-3 oder auch 5 Therapeuten ansehen. Manchmal merkt man ja wirklich, dass es nicht passt und geht zum nächsten. An sich ist das gar kein Problem, daher gibts ja die Erstgespräche.
Du kannst dich auch bei allen auf die Warteliste setzen lassen, die dir nach dem Erstgespräch zugesagt haben!
Aber Sinn der Sache ist nicht, dass du dich mit 20 Therapeuten über Wasser hälst, bis irgendwo was startet. Die Termine solltest du für einen Erstkontakt nutzen, damit du weißt wohin du willst. Wenn du das weißt, bzw. eine Idee hast, solltest du damit aufhören.
Zur Überbrückung gibt es z.B. (Online)Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen.
Dann dürfte es gar kein Problem geben! Es ist vollkommen normal, dass man sich auch mal mehrere Therapeuten ansieht (Erstgespräche führt). Genau dafür sind diese Termine ja da, um zu schauen ob es passt.
Du kannst theoretisch beliebig viele Psychotherapeuten "ausprobieren" und jeweils drei Sprechstunden, evtl. auch noch weitere "probatorische Sitzungen" machen.
Limitiert wird das jedoch faktisch durch die Wartezeiten bei den Psychotherapeuten und damit, dass diese nicht ewig auf eine Entscheidung von Dir warten werden.
Denke auch daran, dass auch andere Menschen einen Therapeuten suchen.
Dankeschön, das ist gut zu wissen!
Ich möchte auch gar nicht ohne Ende Termine vereinbaren, jedoch hätte mich ein Maximum von 3 Terminen schon sehr limitiert, da ich bereits zwei Ersttermine hatte, wobei die eine eine Wartezeit von einem Jahr hat und ich mich bei der anderen leider gar nicht wohlgefüht habe.
Das bringt nichts. Eine Sprechstunde zur Diagnostik, Indikationsprüfung und Therapie-/Verfahrensempfehlung. Dann kannst du bei entsprechend in Frage kommenden Therapeuten probatorische Termine vereinbaren. Hier gibt es kein Limit innerhalb der gesetzl. KV.
Bei den Wartezeiten kannst du froh sein, wenn du in absehbarer Zeit zwei oder drei Therapeuten findest.
Außer mit privater Krankenkasse oder als Selbstzahler. Da stehen Dir auch Privatpraxen offen ...
Danke dir!
Genau, das ist auch gar nicht mein Plan.
Ich war bisher bei 2 Erstterminen, wobei bei einet die Chemie absolut nicht gestimmt hat und die andere eine Wartezeit von bis zu einem Jahr hat ...