Beschwerde gegen Oberarzt/Chefarzt wegen aussage?


29.09.2020, 09:34

Protokoll sollte vorliegen

11 Antworten

Hier hört man nur eine Seite der Medaillie. und zwar nur deine.

Da keiner die Meinung des OA hört oder kennt, ist es schwer zu beurtrilrn, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

Sehr Wahrscheinlich, das deine Beschwerde abgewiesen wird, da er Fakten vorlegen wird, die seine Aussage unterstützen.

Auch generelle Bemerkungen, dass ich mich wie ein trotziges Kind verhalten würde finde ich für einen Arzt unangemessen,

Das ist auch nur deine Meinung. Der Arzt wird sich durch dein Verhalten angegriffen gefühlt haben. Diese Aussage spiegelt dein Verhalten aus Sicht des Arztes wieder.

Mein Aufenthalt ist hier schließlich freiwillig und ohne Beschluss,

Das mag sein, dennoch bist du dann verpflichtet auch Mit zu arbeiten um zu einem med. Erfolg zu gelangen.

Habe Entlassung vorgeschlagen, wurde abgelehnt, wegen Suizidalität.

Da hat der behandelnde Arzt Recht, wenn du danach neigst, ist es zu deinem Schutz.

Eine Beschwerde ist immer möglich, nur sehe ich hier keine Aussicht auf Erfolg

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 09:42

Trotziges Kind einen volljährigen zu nennen finde ich unangemessen. Man hätte anders formulieren können. Solche aussagen bestärken nur meine nicht Kooperation, was ich der Psychologin oder was die war auch mitgeteilt habe.

Deepdiver  29.09.2020, 09:48
@gamestar4124
Trotziges Kind einen volljährigen zu nennen finde ich unangemessen

Absolut nicht. Selbst "angebliche Erwachsene" verhalten sich so, wenn sie ihren Willen nicht sofort bekommen.

LouPing  29.09.2020, 10:14
@gamestar4124

Auch wenn deine Entlassung abgelehnt wurde - ich denke eher man riet dir davon ab - darfst du gehen. Nur ein richterlicher Beschluss könnte dich davon abhalten. Wo also ist das Problem?

Fakt ist : Keine Arzt/ keine Klinik/ keine KV hat Interesse an Patienten die keinen Bock auf Zusammenarbeit haben. Weigerst du dich weiterhin wird sich deine Versicherung bei dir melden.

Kliniken sind keine Hotels und die Wartelisten auf Therapieplätze lang- das hat der Arzt versucht dir klarzumachen. Nicht selten versuchen Querulanten ihren Willen mit Suizidandrohungen durchzusetzen, das hat das Personal der Kliniken i.d.R. ganz gut im Griff.

Für einen objektiven Überblick ist eine Stellungnahme des Arztes unerlässlich.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:15
@Deepdiver

Ich habe eher "pissig" zurück reagiert. Denn dieser Arzt hatte generell eine abwertende Stimmung. Dies ist natürlich nicht wirklich beweisbar.

Ich werde dennoch aufjedenfall eine Art Kontakt verbit versuchen zu erwirken

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:17
@LouPing

Sie hatten mir eher mit einer richterlichen Anordnung gedroht, da habe ich natürlich "nachgegeben" und bin auf Kulanz in den geschlossenen gegangen. Sobald die Anzeichen verschwinden werde ich das Blatt drehen und meine Entlassung erzwingen.

Der Platz kann schließlich besser genutzt werden.

LouPing  29.09.2020, 10:17
@gamestar4124

Du kannst innerhalb der Klinik keinerlei Verbote erwirken.. aber du kannst gehen.

LouPing  29.09.2020, 10:18
@gamestar4124

Das steht dir frei.. auf eigenes Risiko.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:18
@LouPing

Naja ich kann anmerken, dass ich nicht mehr mit diesem Arzt sprechen will. Verbot ist vermutlich das falsche Wort 😅

Derzeit kann ich eher weniger gehen. Muss erst auf "gesund" tun 😂

LouPing  29.09.2020, 10:20
@gamestar4124

Keine Sorge, deine Krankenversicherung darf bei Weigerung die Zahlungen einstellen, das gehst du schneller als dir recht ist.

Keine Klinik muss sich das Benehmen bieten lassen, schließlich haben die Mitarbeiter eine Fürsorgepflicht für die anderen Patienten.

Deepdiver  29.09.2020, 10:21
@gamestar4124

DU bist freiwillig in der Klinik. DU kannst auch dich selber entlassen. Allerdings musst du auch damit rechnen, das der dich behandelnde Arzt weitere richterliche Schritte einleiten wird. Das ist halt dein risiko, was DU trägst. Packe deine Sachen und gehe. Unterschreibe das Formular, wenn sie es dir vorlegen, das du dich GEGEN den Rat des Arztes selber entlässt.

Folgen sind dann evtl, das deine KK keine weiteren Kosten mehr bezüglich dieser Krankheit übernehmen wird und du somit alles selber tragen musst.

LouPing  29.09.2020, 10:22
@Deepdiver

Ich verstehe seinen Zirkus auch nicht. Gewöhnlich verhalten sich Suchtpatienten so auffällig uneinsichtig - Spielsucht seht dabei an erster Stelle.

Er kann packen - unterschreiben und gehen.

Deepdiver  29.09.2020, 10:23
@LouPing

Da sind wir einer Meinung.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:23
@LouPing

Unverhältnismäßig verhalte ich mich niemanden, nur dem Oberarzt bei Visite genauso negativ gestimmt, wie er auch.

Wenn die die Zahlung einstellen werde ich dann rausgeworfen richtig?

Egal was ist?

LouPing  29.09.2020, 10:24
@gamestar4124

Selbstverständlich. Warum sollen andere zahlen worauf du keinen Bock hast.

Negativ gestimmt? -er hat dich wohl nur mit der Realität konfrontiert.

Deepdiver  29.09.2020, 10:25
@LouPing

Klar gesagt, KEIN Geld = KEIN Behandlungsplatz.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:25
@Deepdiver

Derzeit würde ein Richter eine Anordnung erwirken können, daher nicht wirklich von gehen die Rede.

Dennoch demnächst denkbar.

Deepdiver  29.09.2020, 10:26
@gamestar4124

Das entscheidet dann ein Gericht über einen unabhängigen Gutachter, der dich dann neutral untersucht.

LouPing  29.09.2020, 10:27
@gamestar4124

Auch hier sollte man auf eine Stellungnahme der Klinik bestehen. Man konfrontiert dich und zack bist du bedroht - dein Auftritt hier lässt berechtigte Zweifel zu.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:28
@Deepdiver

Ich warte erstmal eine Weile. Bringt nichts, wenn eine richterliche Anordnung doch zustande kommt und ich dann hier fest sitze 😅

Der Platz kann definitiv besser genutzt werden. Jedoch kann ich ihn derzeit nicht wirklich freimachen.

In einer Woche evtl.

Deepdiver  29.09.2020, 10:29
@gamestar4124

Einfach gesagt, eine Therpie kann nur wirken, wenn der Patiernt auch da mitmacht. und das sehe ich hier zur Zeit bei dir nicht.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:30
@Deepdiver

Richtig. Daher will ich eine Entlassung 🤔🤦‍♂️

Hab nie eine Therapie erwartet. Sondern nur freiwillig, weil ich keine andere Wahl hatte.

Deepdiver  29.09.2020, 10:33
@gamestar4124

Bei dir scheint jeglicher Versuch dir helfen zu wollen gleich abgeblockt zu werden.

Wir haben letztens jemanden zu einer Suchttherapie verurteilt, diese Kosten belaufen sich auf 300.000 €. Da machte es Sinn, weil der auch eine Therapie wollte. Aber bei dir sehe ich mittlerweile schwarz dafür.

Dieses Geld muss der Steuerzahler aufbringen !!!

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:37
@Deepdiver

Ich will ja keine Therapie!

Ich war bei einer und das war Katastrophe.

Auch war ich bei einer Therapeutin, ebenso Katastrophe.

Beides freiwillig.

Nun kein Bedarf an Therapien.

....auch wenn man als Patient eher uneinsichtig ist (Was generell an der Klinik liegt).

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass es psychische Störungen gibt, zu deren Symptomatik durchaus auch fehlende Krankeneinsicht und No-Compliance des Betroffenen gehört?

Bei Eigen-oder Fremdgefährdung darf Dich ein Arzt jederzeit in der Klinik behalten, notfalls mit Beschluss eines Richters.

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:12

Dass es Krankheiten dafür gibt wusste ich nicht. Müsste ein Arzt mir dies nicht mitteilen? Also generell Diagnosen? Oder muss ich da nachfragen?

Behalten dürften die mich derzeit, daher erwirke ich derzeit keine richterliche Anordnung, da dies am ende nur mir schadet.

Sobald ich auf der offenen bin, oder längere Zeit auf der geschlossenen, werde ich eine Entlassung verlangen.

Und ich werde verlangen, dass dieser Arzt nicht mehr mit mir in Kontakt treten darf. Behandeln tut dieser nicht, das war nur bei der Oberarzt Visite.

in jeder klinik gibt es normalerweise eine stelle für patientenbeschwerden - dort würde ich es ansprechen. ausserdem gibt es einen fragebogen bei entlassung - dort würde ich es nochmals angeben - diese bögen werden ausgewertet, das ist im rahmen des qualitätsmanagements eine pflicht. in der masse wirkt das dann schon irgenwann, auch wenn dir die beschwerde dort vielleicht nichts bringt.

du solltest es aber auch direkt gegenüber dem chefarzt ansprechen - ich finde "trotziges kind" auch eine abwertung. "versauern" finde ich ok - ich weiß jetzt nicht, wie du deine situation im alltag empfindest, könnte mir aber vorstellen, dass du sie als belastend/ unbefriedigend empfindest und für den ein oder anderen klingt das eben nach "versauern".

wenn du ohne beschluss in der klinik bist, können sie deine entlassung nicht einfach ablehnen. wenn sie meinen, sie müßten dich wegen suizidalität dabehalten gegen deinen willen, dann müßen sie sich einen beschluss holen - in dem fall würde ein richter zu dir kommen, der mit dir spricht und sich ein eigenes bild von dir macht.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:09

OK danke für die Information. Derzeit würde vermutlich ein Beschluss durchgehen.

Daher spiele ich derzeit ruhig und sobald kein Anzeichen seit längerer Zeit besteht verlange ich eine Entlassung.

Sogesehen ganz nett vom AG, weil sie dich auch einfach wegen Arbeitsverweigerung abmahnen könnten.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 09:34

Ich bin hier semi freiwillig, wenn man mich entlassen würde, würde ich mich entlassen

MrMiles  29.09.2020, 09:36
@gamestar4124

Dann arbeite auch - das ist ja kein Kindergarten wo du zur Betreuung hingehst.

Und was ist der Grund für die Beschwerde? Er sagt, du verhieltest dich wie ein trotziges Kind. Er sagt nicht, du seiest eines. DAs ist eine reine Beschreibung deines Verhaltens aus seiner Sicht. Gefällt dir scheinbar nicht, aber es ist ja an dir, dein Verhalten zu ändern und ihn eines Besseren zu belehren.

Du bist scheinbar aufgrund von psychischen Problemen freiwillig im Krankenhaus. Wenn du nicht an Deiner genesung mitarbeiten willst, dann geh halt nach Hause und mach den Platz frei für jemanden, der an seiner Heilung interessiert ist.

Um Dich dort festzuhalten, müsste die Klinik einen Gerichtsbeschluss erwirken. Ansonsten kannst du einfach durch die Tür spazieren. Das ist zwar nicht hilfreich für Duich, aber solange es keinen Beschluss gibt, Dein Recht.

Wenn dann aber ein Beschluß erwirkt wurde, bleibst du da.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 10:07

Ein Beschluss ist durchaus erwirkbar derzeit.

Daher lasse ich keinen erwirken.

Sobald ich auf der offenen bin und kein Anzeichen auf Suizidalität besteht, müssen die mir ein Recht auf Entlassung auf eigene Gefahr geben oder?

Und auch keine Bedingungen dran knüpfen?