Cannabis Konsum Krankenwagen Kosten

8 Antworten

Bei selbstverschuldeten Erkrankungen kann der Versicherte gem. § 52 Sozialgesetzbuch in angemessener Höhe, bis zu 50% an den Kosten beteiligt werden. Die Krankenhäuser und Ärzte sind gehalten, solche Fälle der zuständigen Krankenkasse zu melden, da es nicht sein kann, dass die Solidargemeinschaft z. B. dafür aufkommt, wenn einer sich ein Piercing machen läßt, sich das Ganze entzündet und er deswegen sogar ins Krankenhaus muss. Für solche Zwecke gibt es diese Eigenbeteiligung, kann gut sein, dass die zuständige KK das bei ihrem Freund wegen des Drogenkonsums zum Ansatz bringt. Wenn dem so ist, wird er eine Zahlung leisten müssen.

"Wirklich Ahnung haben" schliesst eine "eigene Meinung" ja wohl nicht aus :-)

Im Spital ist sicher dein Fall (bzw. der des Freundes) verzeichnet. Da hat der Arzt alles Notwendige (Diagnose und Behandlung, Medikamentation, ...) verzeichnet, dein Freund muss also nicht lange an das Erinnerungsvermögen des Arztes apellieren, sondern kann sich an die vorhandenen Fakten halten. Alles andere ist dann Sache des verantwortlichen Arztes und kann von niemand anderem hier erzählt werden - wir können höchsten raten :-)

Doch - er sollte zum Krankenhaus gehen, der Arzt hat ihn doch aufgenommen, also die medizinische Notwendigkeit erkannt.

Was ist daran so schlimm. Er wird sich noch öfter ein paar Sprüche anhören müssen. Und außerdem kann er von Glück sagen, dass er überhaupt noch fähig ist, so einen Wisch in Freiheit zu lesen. Aus einem Knast kommt man einfacher wieder raus als aus der Psychiatrie

binima  24.01.2012, 11:39

das wird der Arzt nicht unterschreiben

PeRiBa  24.01.2012, 11:52
@binima

Gut, dass Du wenigstens Ahnung hast, auch wenn der Ahnungspegel bei 0 liegt

dann check ich einfach nicht, wofür man jahre lang krankenversicherung zahlt... ist doch dasselbe wie vollkasko, da kann man doch auch einen selbstverschuldeten schaden haben und muss nicht zahlen

Wenn er im Krankenhaus eine "erforderliche Notfallbehandlung" bekommen hat, liegt (ihm) doch wohl ein zu akzeptierender Beleg vor.