Darf der Patient ein Arztgespräch aufzeichnen?
Darf ein Patient das Gespräch im Arztzimmer aufzeichnen um sich rechtlich abzusichern?
Falls nicht: Ist das geschriebene Wort eines "Gedächsnisprotokolls" vor Gericht genauso viel Wert wie eine Tonaufnahme?
6 Antworten
Ich bin kein Experte, aber möchte was dazu sagen:
Und zwar hast du das mit dem Gedächtnisprotokoll erwähnt und mich auf die Idee gebracht, dass du die Tonaufnahme für den privaten Gebrauch erstellen könntest. Und falls das vor ein Gericht geht (was da auch immer bei dir los ist), könntest du sagen, dass du eben dieses Band hast, welches du ursprünglich zum Zweck des Gedächtnisprotokolls aufgenommen hattest.
Ist nur so ne Idee, vielleicht kann jemand was dazu sagen, der sich wirklich auskennt. Zur Not mal beim Anwalt nachfragen, ob man das machen darf, ob nun direkt fürs Gericht oder eben zu privaten Zwecken.
Alles klar, danke!
Das nichtöffentlich gesprochene Wort darf nicht aufgezeichnet werden, du würdest dich also strafbar machen wenn du ohne Wissen und Einwilligung des Arztes ein Gespräch aufzeichnest. Ein Gedächtnisprotokoll ist vor Gericht mehr wert, denn ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch ist in der Regel nicht gerichtsverwertbar.
Deine Frage ist sehr heikel. Ohne Erlaubnis des Arztes darfst Du das nicht. Du bestehst doch auch auf die Schweigepflicht des Arztes.
Wenn der Arzt einwilligt: Ja
Wenn Du es heimlich machst: Nein - Es ist dann Strafbar!
Zu der Wertigkeit des gedächnisprotokolls im Vergleich zur Tonbandaufzeichnung kann ich Dir leider nichts sagen.
Wenn der Arzt das ausdrücklich erlaubt, dann ja.
Ja, dazu kann ich etwas sagen. Nein, darf man ohne Einwilligung des Arztes nicht.