geräte abschalten dann tot

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hier haben die angehörigen das sagen, ob abgeschaltet wird oder nicht. wenns zu hoffnungslos ist zahlt die krankenkasse aber irgendwann nicht mehr und man muss selbst blechen. außnahme: wenn der patient vor dem koma eine patientenverfügung unterschrieben hat, ist die meinung der angehörigen wertlos, dann zählt nur der wille des patienten, den er vor dem koma schriftlich mitgeteilt hat. ärzte dürfen in der regel nicht eigenmächtig und ohne zustimmung abschalten.

Die Ärzte dürfen leider nicht abschalten, wenn der betroffene seinen Willen nicht äußern kann und auch kein Beweis vorliegt, dass der Betroffene es jemals so wollte. Zumindest ist das bis jetzt so. Ich für meinen Teil würde in so einer Situation am liebsten auf der Stelle sterben.

Diese Entscheidung wird mit Ärzten und Angehörigen entschieden. Ist nicht einfach.

Eine Patientenverfügung ist da sehr hilfreich.