Darf ein Arzt sich selber krank schreiben?

28 Antworten

Das ist eine gute Frage, denke schon, dass er das darf. Kommt darauf an, was er für ein Arzt ist und um was für eine Krankheit es sich handelt. Bei einer Grippe ist es sinnvoll zu hause zu bleiben und nicht die patienten anzustecken. Hausärzte sind sicher bestrebt, möglichst kurz zu fehlen, da sie selbstständig sind. Krankenhausärzte haben genug Kollegen um ein arztzeugnis zu bekommen. Habe es allerdings noch nie erlebt, dass ein Arzttermin wg krankheit abgesagt wurde.

Ärzte sind nicht gesetzlich versichert sondern privat, da sie ein bestimmtes Einkommen überschreiten. Ein freiberuflicher Arzt kann sich sehr wohl krank schreiben und weiterhin Gehalt über seine private Krankenkasse beziehen. Ein angestellter Arzt in einem Krankenhaus wird sich wohl von einem Kollegen krank schreiben lassen müssen, da er zwar auch privat versichert sein wird (Gehaltshöhe) aber dort würde sonst ja jeder kommen und gehen, wie es ihm gefällt... Verbeamte Ärzte - das höre ich zum ersten Mal. Ich war letztens zur Amtsärztlichen Untersuchung und die Ärzte, die dort tätig sind, sind zwar bei der Behörde beschäftigt, aber nicht verbeamtet. Ich sprach mit dem Arzt über die Stellung dort im Amt. Ihn nervte es nämlich, dass Rundmails immer so lauten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Ärztinnen und Ärzte... Also sind die Ärzte nicht als behördliche Kollegen anerkannt...! Ärzte in einer Praxis arbeiten dort selten noch alleine, weil sie große Verluste einstreichen müssten, wenn sie erkranken. Der Mann einer Kollegin war Arzt (bis zu seinem Tod). Er musste seine Praxis verkaufen, als man bei ihm einen Hirntumor feststellte. Wer nicht praktiziert, verdient auch nichts mehr. Auch die private Krankenversicherung zahlt nicht ohne Ende (mein Mann ist Beamter!). Wer über 1,5 Jahre durchgehend erkrankt, muss Rente beantragen. Das ist ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten. Die Kollegin meines Mannes wurde nämlich bereits in Zeitrente ( für 2 Jahre, dann wird neu geprüft) geschickt. Daher weiß ich das.

Ein angestellter Arzt kann sich grundsätzlich nicht selbst eine AU-Bescheinigung ausstellen, ein Freiberufler könnte es theoretisch.

Die meisten Ärzte sind angestellt und dadurch meist gesetzlich versichert. Ein gesetzlich versicherter Patient darf jedoch nur von einem Vertragsarzt ("Kassenarzt") krank geschrieben werden, wobei ein normaler angestellter Arzt aber nicht Vertragsarzt sein kann.

In eigener Praxis freiberuflich tätige Ärzte könnten sich zwar selbst eine AU-Bescheinigung ausstellen, diese würde aber bei den üblichen privaten Krankenversicherungen nicht anerkannt werden, wenn es um eine Leistungserbringung (Lohnausfall etc.) ginge.

Kyra700  30.01.2010, 17:00

Ärzte sind nicht gesetzlich versichert sondern privat, da sie ein bestimmtes Einkommen überschreiten. Ein freiberuflicher Arzt kann sich sehr wohl krank schreiben und weiterhin Gehalt über seine private Krankenkasse beziehen. Ein angestellter Arzt in einem Krankenhaus wird sich wohl von einem Kollegen krank schreiben lassen müssen, da er zwar auch privat versichert sein wird (Gehaltshöhe) aber dort würde sonst ja jeder kommen und gehen, wie es ihm gefällt... Verbeamte Ärzte - das höre ich zum ersten Mal. Ich war letztens zur Amtsärztlichen Untersuchung und die Ärzte, die dort tätig sind, sind zwar bei der Behörde beschäftigt, aber nicht verbeamtet. Ich sprach mit dem Arzt über die Stellung dort im Amt. Ihn nervte es nämlich, dass Rundmails immer so lauten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Ärztinnen und Ärzte... Also sind die Ärzte nicht als behördliche Kollegen anerkannt...! Ärzte in einer Praxis arbeiten dort selten noch alleine, weil sie große Verluste einstreichen müssten, wenn sie erkranken. Der Mann einer Kollegin war Arzt (bis zu seinem Tod). Er musste seine Praxis verkaufen, als man bei ihm einen Hirntumor feststellte. Wer nicht praktiziert, verdient auch nichts mehr. Auch die private Krankenversicherung zahlt nicht ohne Ende (mein Mann ist Beamter!). Wer über 1,5 Jahre durchgehend erkrankt, muss Rente beantragen. Das ist ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten. Die Kollegin meines Mannes wurde nämlich bereits in Zeitrente ( für 2 Jahre, dann wird neu geprüft) geschickt. Daher weiß ich das.

Tigerkater  04.01.2010, 15:17

Bei niedergelassenen Ärzten ist dies ja nur relevant wegen evtl.Krankentagegeldzahlungen oder Regressansprüchen bei Unfällen. Hier verlangen die Versicherer allerdings Bescheinigungen von anderen Ärzten.

Wenn Ärzte im Krankenhaus arbeiten, müssen sie ganz normal zu einem Kassenarzt und sich eine gelbe Arbeitsunfähigkeit holen.Die legen sie ihrem Arbeitgeber vor.

Wenn sie selbständig sind, dann brauchen sie auch eine Arbeitsunfähigkeit und eine Bescheinigung eines anderen Arztes. Sie brauchen die, weil sie gegen den Verdienstausfall in der Praxis versichert sind. Die Bescheinigung legen sie ihrer Versicherung vor und bekommen dann Geld für jeden Krankheitstag.

Diese Versicherungen sind sehr teuer, zahlen aber auch den gesamten Verdienstausfall, das können bis 1000 Euro pro Tag sein.

LilithSH  31.01.2010, 18:22

Oh bitte, sag mir an welchem Standort ein niedergelassener Arzt 1000€ am Tag umsetzt geschweige denn verdient! Das Mysterium "Arzteinkommen" scheint Formen anzunehmen....

wheuhx  01.12.2010, 08:55
@LilithSH

Für eine Praxis mit mehreren Angestellten decken 1000 Euro die Lohnkosten + den Verdienst der Ärzte.

Leute ! Ihr seid zum knutschen ! Selten so gelacht! Also der angestellte Arzt wird sich normalerweise beim niedergelassenen Kollegen krankschreiben lassen. Mir ist ein Fall bekannt in dem eine Ärztin sich selbst krank geschrieben hat und vom Hubschrauber hat abholen lassen, da war aber auch kein anderer Arzt zum Krankschreiben in der Nähe.