Darf ein Fitnessstudio bei einem ärztlichen Attest weitere Informationen wie Diagnose, Dauer und Zeitpunkt der Diagnose verlangen?
Liebe Community,
ich habe mit mich vor 4 Monaten in einem Fitnessstudio angemeldet. Vor kurzem wurde bei mir eine schwerwiegende Erkrankung diagnostiziert. Auf ärztlichen Rat hin solle ich kein Sport mehr treiben. Ich habe nun ein ärztliches Attest bekommen und an das Fitnessstudio geschickt.
Die Antwort darauf war, dass diese das Attest nicht akzeptieren, da diese die genaue Diagnose, die Dauer der Sportuntauglichkeit sowie den Zeitpunkt der Erstellung der Diagnose haben wollen. Weiterhin haben diese Gerichtsurteile (die über 10 Jahre her sind) als Referenz angegeben, obwohl das BGH bzgl. der Angabe der genauen Diagnose ziemlich deutlich gewesen ist.
Dard das Fitnessstudio überhaupt diese Daten verlangen? Es geht keinen etwas an, was ich genau habe sowie seit wann ich erkrankt bin noch wie lange es eventuell dauern wird, bis ich wieder Sport treiben darf. Das sind meiner Meinung nach hochsensible Daten.
Hat jemand da Erfahrungen? Würde nun ein zweites Schreiben verfassen, dass ich die Ablehnung nicht akzeptiere und auf das BGH Urteil verweise, sowie die Einzugsvollmacht widerrufe. Muss ich noch auf etwas anderes achten?
Gruß
4 Antworten
Du hast recht, Deinem Studio geht es überhaupt nichts an, woran Du erkrankt bist. Selbst Deinen Arbeitgeber hat es nicht zu interessieren, woran Du erkrankt bist, solange Du keine Gefahr für die anderen Kollegen darstellst. Wieso sollte also ein Fitnessstudio Kenntnis davon erlangen?!?!? Das Attest muss eindeutig sein. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Dir dauerhaft oder auf nicht vorhersehbare Zeit keinerlei Sportaktivität erlaubt ist. Das hat dem Studio zu reichen. Ein fachärztliches Attest ist natürlich immer besser als von einem Allgemeinmediziner, lässt allerdings dann wiederum Rückschlüsse auf Deine Erkrankung zu. Kümmere Dich jetzt erst einmal um Dich selbst, damit Du wieder gesund wirst. Gute Besserung, alles Gute. LG
Es dreht sich also um den Jahresbeitrag, den du nicht mehr bezahlen willst, weil du das Fitnessstudio nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.
Ein 10 Jahre altes BGH-Urteil kann maßgebend sein, wenn es kein neueres für einen vergleichbaren Sachverhalt gibt.
Ich würde einen Brief deines behandelnden Arztes vorlegen, in dem steht, dass du ab ..... krank warst und voraussichtlich bis zum .....1916 keinen Sport treiben darfst. Eine Krankheit muß nicht angegeben werden, glaube ich. Das müßte reichen.
Oder steht in dem Vertrag mit dem Fitnessstudio, dass du deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest und das Fitnessstudio das Recht auf Einsicht in alle Krankenunterlagen hat? Dann sähe die Sache nämlich anders aus. Lies noch mal deinen Vertrag bzw. die ABG (die du mit Vertragsabschluß akzeptiert hast) durch.
Viel Glück in dieser Angelegenheit und gute Besserung!
du willst von einem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen. Das kann man nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Eine Krankheit zu haben ist eine davon. Da leider in der heutigen Zeit mit vielem gelogen und betrogen wird, und so ein Ärztliches Attest auch aus Gefälligkeit ausgestellt werden kann, muss das Studio dieses nicht akzeptieren. Wenn die einen Grund....Prognose..... wissen möchten, dann um zu prüfen ob sie deinen Vertrag kündigen oder ihn ruhen lassen können. Das gehört zum Geschäft. DU willst raus aus dem Vertrag, also hast DU die freie Entscheidung denen das zu geben was sie wollen oder eben nicht. Mit allen Konsequenzen. Keine Diagnose - kein Sonderkündigungsrecht
Nun, mit den Attesten haben die so ihre (schlechten) Erfahrungen gemacht. Viele wollen sich vor den Verträgen und den Beiträgen drücken, aus welchen Gründen auch immer. Du hast nur eine Chance wenn du hieb- und stichfest beweisen kannst, dass du Sportunfähig im Allgemeinen und im Besonderen bist. Wenn du das nicht beweisen kannst, musst du weiterzahlen. Vertrag ist Vertrag