Darf Heilpraktiker für Psychotherapie Globuli verordnen?
Hallo, ich hätte gerne gewusst, ob ein HPpsy Globuli verordnen darf oder nur der Heilpraktiker (HP). danke
11 Antworten
Ja das darf er wenn es unterstützend für die Psychotherapie sinnvoll ist. Natürlich darf er keine Behandlung machen die eine Diagnose einer körperlichen Erkrankung hat.
Da es sich aber bei einem homöopathischen Mittel um eine ganzheitliche Behandlung handelt wird es häufig vorkommen das sich auch die körperlichen Beschwerden bessern. Das ist aber nur in dem Fall wenn der Behandler ein homöopathisches Konstituonsmittel anwendet. Bei der Anwendung eines homöopathischen Komplexmitels ist der ganzheitliche Effekt nicht vorhanden.
Um das passende Konstituonsmittel zu finden sollte man aber eine gute homöopathische Ausbildung haben. Das kontrolliert aber niemand ob jemand eine derartige Ausbildung gemacht hat. Hier gilt allein die Sorgfallspflicht , das ein Arzt oder Heilpraktiker keine Behandlung machen sollte die er nicht beherrscht.
Es gibt Ausbildungen zum Homöopathen, meist in einer Heilpraktikerschule aber auch in Fernkursen. Meine zog sich über 3 Jahre hin immer 1x wöchentlich und ettliche Wochenenden incl. einer Prüfung. ACHTUNG: Das ist keine staatlich anerkannte Prüfung. lg amevita
Das relativiert die Bezeichnung "Ausbildung" doch erheblich.
Dennoch sollte man kurz klarstellen:
Es gibt Ausbildungen zum Homöopathen, meist in einer Heilpraktikerschule aber auch in Fernkursen.
Es gibt alle möglichen Angebote. Nur muss ein Heilpraktiker keinen dieser Kurse besucht haben, bevor er Homöopathika verschreibt. Er muss nur die Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen. Und die prüft nicht Homöopathie (oder ein anderes Verfahren ohne Wirksamkeitsnachweis), sondern medizinische Grundkenntnisse, damit der Heilpraktiker die Krankheiten, die er nicht behandeln darf auch erkennen kann.
Abgesehen davon wird ein Placeboverfahren nicht besser oder schlechter, wenn man es jahrelang studiert. Es bleibt, was es ist: ein Placebo. Im Falle der Homöopathie ergänzt um etwas Gesprächstherapie.
Meine zog sich über 3 Jahre hin immer 1x wöchentlich und ettliche Wochenenden
Eine richtige Ausbildung ist ein Vollzeitjob. Aber wie gesagt: unwichtig.
einer Prüfung. ACHTUNG: Das ist keine staatlich anerkannte Prüfung.
Nein, ist es nicht. Sie berechtigt auch zu überhaupt nichts, außer dass man sich das "Diplom" an die Wand hängen darf.
Sorry
War die Frage nicht eine andere? Darf der HP für Psychotherapie die Konstituionsbehandlung durchführen und damit die Globuli "verordnen"?
Sobald in der Psychotherapie Arzneimittel angewendet werden, wird sie zur "Heilkunde". Dazu gehört der HP für Psychotherapie nicht, da er m.W. die Prüfung vor dem Gesundheitsamt nicht abgelegt hat. Ergo dürfte er auch keine Globuli "verordnen", die allein auf die Psyche wirken, sondern überhaupt keine. Ist das korrekt?
Meine zog sich über 3 Jahre hin immer 1x wöchentlich und ettliche Wochenenden incl. einer Prüfung.
Na dann kannst Du ja sicher ein konkretes Beispiel für eine Erkenntnis auf dem Gebiet der Homöopathie nennen, die einer unabhängigen und objektiven Überprüfung standgehalten hat.
Danke vorab!
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie hat bei der Überprüfung beim Gesundheitsamt seine Fachkenntnisse für Psychotherapie prüfen lassen. Also darf er jede Behandlung durchführen die darauf hinzielt den psychischen zustand des Patienten zu bessern. Da homöopathische Arzneimittel auch dazu eingesetzt werden , so darf er diese auch empfehlen oder verordnen. Ausgenommen sogenannte verschreibungsplichtige Psychopharmaka darf er jedes Arzneimittel verordnen das einen Einfluss auf die Psyche hat.
Ein Laie ohne entsprechende Überprüfung beim Gesundheitsamt darf streng genommen niemand ein Arzneimittel das ihm in einer ähnlichen Situation geholfen hat empfehlen.
Also darf er jede Behandlung durchführen die darauf hinzielt den psychischen zustand des Patienten zu bessern. Da homöopathische Arzneimittel auch dazu eingesetzt werden , so darf er diese auch empfehlen oder verordnen.
Wie ich bereits ausführlich darlegte, ist das falsch und wird auch durch eine Wiederholung nicht richtig.
Diese Antwort ist schlicht und einfach falsch.
Ich finde es schon krass, dass in diesem Forum bei gesundheitsrelevanten Fragen keine redaktionelle Prüfung erfolgt, v.a. dann, wenn eine flasche Antwort als hilfreichste bewertet wird.
Nein, darf er nicht.
Er ist auch nicht Heilpraktiker FÜR Psychotherapie, sondern mit BESCHRÄNKUNG auf Psychotherapie, er hat nur einen Teil der Überprüfung absolviert, die sonst für eine HP Erlaubnis notwendig ist.
Daher darf er eben nur Methoden der Psychotherapie anwenden. Diese sind seit 1999 gesetzlich definiert als "verschiedene Formen psychologischer Verfahren, die ohne Einsatz von Medikamenten ausschließlich durch verbale und übende Interventionen auf die Behandlung psychischer oder auch psychosomatischer Krankheiten, Leiden und Verhaltensstörungen abzielen. "
Daher ist auch die Verordnung von Globuli oder anderer frei oder in Apotheken verkäuflicher Substanzen nicht zulässig, wie übrigens auch jede Form körperlicher Untersuchung.
AHA :/
Ja, Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie dürfen homöopathische Medikamente verordnen.
Der Thread ist zwar schon älter, aber ich möchte die gegebene Antwort dennoch richtig stellen! Ein Heilpraktiker für Psychotherapie (so ist tatsächlich die Bezeichnung laut Gesundheitsamt!) DARF in den meisten Bundesländern Globuli verordnen, wenn sie der Therapie der Psyche dienlich sind! Es gab vor einigen Jahren Gerichtsurteile darüber! Inzwichen darf ein HPP sogar Phytotherapie anwenden, wenn diese ausschließlich auf seelische Störungen ausgerichtet ist! Die Gesetzeslage hat sich hierzu geändert, denn schließlich ist der HPP kein Psychotherapeut nach dem HPG, sondern ein Heilpraktiker, wenn auch eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie! Auch Körperarbeit wie Massagen darf der HPP durchführen!
Wo kann man diese Gesetzeslage nachlesen?
Ein HPP (Heilpraktiker für Psychotherapie) darf nichts verordnen, gar nichts !! ...weder frei verkäufliche- noch apothekenpflichtige Medikamente, selbst ein Placebo wird ein HPP nicht verordnen oder herausgeben. Selbst eine Empfehlung eines Medikamentes aus welcher AM Gruppe auch immer kann vom Patienten als Verordnung interpretiert / verstanden werden.Ist der HPP der Meinung Medikamente könnten den "Zustand" seines Patienten verbessern ist immer der Hausarzt oder der behandelnde Arzt Ansprechpartner Nr. 1 ! Kein Anderer !! Dies sollte mit dem Patienten besprochen werden. Ein Bericht an den Haus- oder behandelnden Arzt mit der Bitte um Überprüfung der HPP-Vermutung ... mehr nicht ! Man sollte den "kleinen" HP nicht mit dem "großen" HP verwechseln und vorher nachdenken, bevor man etwas sagt !!!
Ich finde die Ausdrucksweise verwirrend! Ein Heilpraktiker darf im Rahmen seiner Berufserlaubnis Medikamente verordnen! Er darf auch Psychotherapie anbieten. Ob das ethisch in Ordnung ist, ist eine andere Frage. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf nichts verordnen. In der Regel arbeiten in der Gemeinde anerkannte aber mit Fachärzten zusammen, die einen Verordnungsvorschlag prüfen und dann ggls. ausführen.
Was lernt man denn in so einer guten homöopathischen Ausbildung an Erkenntnissen über die Homöopathie? Mit Erkenntnissen meine ich jetzt nicht irgendwelche Regeln die sich irgendwann mal jemand ausgedacht hat sondern tatsächlich Erkenntnisse, die einer objektiven und unabhängigen Überprüfung wiederholt standgehalten haben. Denn nur dann kann man ja voin einer einigermassen gesicherten Erkenntnis sprechen.
Aus unerfindlichen Gründen scheint aber kein Homöopath in der Lage zu sein, da mal ein konkretes Beispiel für so eine Erkenntnis zu nennen.
Die Zahl der Homöopathen mit guter Ausbildung scheint wohl wirklich winzig zu sein.