Darf Heilpraktiker für Psychotherapie Akupunktur durchführen?
Ich möchte gerne wissen, ob ein Heilpraktiker (eingeschränkt auf Psychotherapie) auch Akupunktur durchführen darf. Weiß das einer?
Vielen Dank!
5 Antworten
nein. akupunktur ist eine invasive heilbehandlung. ein auf psychotherapie eingeschränkter heilpraktiker darf nicht invasiv tätig werden.
man nennt den psychotherapeuten nach heilpraktikergesetzt auch den "kleinen heilpraktiker", weil er eben nur psychotherapie machen darf.
akupunktur kann psychotherapie unterstützen, aber ist definitiv keine psychotherapeutische methode.
zur ausübung von akupunktur bedarf es zumindest der heilpraktiker-erlaubnis, siehe http://www.chinesische-akupunktur.net/index.php/tcm-behandlungen-nur-erlaubnis-nach-dem-heilpraktikergesetz/
Ok danke nochmal! Das war auch mein Wissensstand. Ich hatte nur gehört, dass HP Psych auch Akupunktur anwenden darf... dem ist wohl nich so! :(
LG
Nur wenn er die Ausbildung absolviert hat und das muss er irgendwie belegen können, dass er eine Akupunkturausbildung (bestanden) hat.
Leider ist das ein Irrtum! Er darf Akupunktur auch dann nur anwenden wenn er eine neue Prüfung (dann zum Heilpraktiker - oder Arzt ;-))) beantragt und besteht! (Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) Akupunktur-Ausbildung und Anwendung im Sinne der Therapie sind in diesem Fall zwei getrennte Sachen. Eins bedingt das andere NICHT! (So sind nun mal die Gesetze.) LG
Danke! Wo ist das evtl. gesetzlich geregelt?
Nein! Ein HPPsych hat eine eingeschränkte Therapieerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie! Er darf andere - insbesondere invasive - Therapieverfahren nicht einsetzen, selbst wenn er dafür beispielsweise eine Akupunktur-Ausbildung absolviert hat. Sofern er andere Therapieverfahren anwenden möchte, bedarf es dafür mindestens der Zulassung zum Heilpraktiker! Sollte er in seiner Tätigkeit als HPPsych (gleiches gilt für die sog. Psychologischen Berater) Akupunktur anwenden - unabhängig davon, ob er diese nun beherrscht oder nicht, macht er sich strafbar!!! Dabei riskiert er seine Zulassung und das finde ich auch angemessen. Schließlich ist auch die HPPsych-Prüfung genau aus diesem Grunde mitnichten auch nur ansatzweise so umfangreich wie die für die "großen" ;-) HPs.
Ja, darf er. Akupunktur ist ohnehin in der deutschen Schulmedizin keine gelehrte und anerkannte Heilmethode. Von der gesetzlichen Krankenkasse wird das ja sowieso nicht anerkannt.
Alle die mir widersprochen haben, haben Recht. Seit 2010 gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil. Mein Wissensstand war veraltet.
Wenn er die Technik der Akupunktur beherrscht, Ja.
Danke! Gibt es dazu gesetzliche Vorschriften? Und wenn ja welche?
Davon bin ich bisher auch ausgegangen...