Was passiert,wenn der Arbeitgeber meinen Mann nicht bei der Krankenkasse abgemeldet hat?
Hallo. Mein Mann hat seit dem 01.04.17 keine Arbeit mehr,ist also arbeitslos.Soweit ich weiß muss der Arbeitgeber spätestens nach 6 Wochen den Arbeitnehmer von der Krankenkasse abmelden. Zusätzlich haben wir die KV zum 30.06.17 gekündigt. Die Kündigungsbestätigung haben wir erhalten.Da mein Mann sich nicht beim Arbeitsamt gemeldet hat dürfte er also nicht krankenversichert sein. Normalerweise bekommen wir in diesem Fall eine Info von der KV, das mein Mann nicht mehr versichert ist, dies blieb aber aus.Nun haben wir eine Rechnung von KV erhalten für April bis Juli. Wie kann das Sein? Kann es sein, das der Arbeitgeber meinen Mann nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank für Eure Hilfe.MfG
7 Antworten
Zusätzlich haben wir die KV zum 30.06.17 gekündigt.
Dies ist nur möglich, wenn dem alten Krankenversicherer eine Bestätigung über einen neuen Krankenversicherer vorgelegt wird. Ansonsten bleibt dieser Vertrag bestehen.
Beachte wir haben eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Man kann diese nur beenden, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und ins Ausland verzieht.
Bedeutet dein Mann muss die Krankenversicherung kontaktieren, und mitteilen mit entsprechenden Nachweisen, welche Einkünfte seit April vorliegen und muss dann die Beiträge entsprechend nachzahlen.
in deiner Schilderung steht, dass dein Mann nur bis zum 31.3. beschäftigt war. d.h. der Arbeitgeber hat ihn zum 31.3. abgemeldet.
da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, muss sich dein Mann, wenn er keinen Anspruch auf Familienversicherung bei dir hat, selbst kranken- und pflegeversichern. also die Beiträge selbst zahlen. deshalb habt ihr jetzt auch eine Beitragsforderung erhalten.
du schreibst, dass ihr die Versicherung zum 30.6. gekündigt habt. das geht nur, wenn ihr zum 1.7. einen neue Krankenkasse gewählt habt. das habt ihr scheinbar nicht getan, deshalb wird auch der Juli als Beitragsforderung in Rechnung gestellt.
du als Ehefrau bist doch sicherlich auch irgendwo gesetzlich krankenversichert. dein Mann könnte rückwirkend ab dem 1.4. in deine kostenfreie Familienversicherung. dann würde auch die Beitragsforderung hinfällig werden.
er könnte (für die Zukunft), wenn er sich denn arbeitslos gemeldet hätte. was er nicht hat, laut der Schilderung. rückwirkend geht das ohnehin nicht.
Der Arbeitgeber schickt zwar eine "Abmeldung" an die Krankenkasse deines Mannes. Der Arbeitgeber meldet hiermit aber nicht die Krankenkasse deines Mannes ab sondern sagt mit dieser Mitteilung sinngemäß nur "Hallo Herr XY ist nicht mehr bei uns beschäftigt und wir zahlen keine Beiträge mehr für ihn". Er ist aber weiterhin Mitglied seiner Krankenkasse und wenn der Arbeitgeber und niemand sonst die Beiträge zahlt muss dein Mann selbst die Beiträge zahlen. Die Kündigung wird nebenbei auch unwirksam, wenn keine Folgeversicherung nachgewiesen wird.
Hintergrund hiervon ist, dass jeder in Deutschland immer versichert sein muss. Bist du den selbst als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Dann stell bei deiner Krankenkasse ein Antrag auf Familienversicherung für deinen Mann. Die ist kostenfrei.
Die Krankenkasse ist gesetzliche Pflicht in Deutschland. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, obliegt es dem Versicherten SELBST, die Krankenkasse zu informieren, wie er weiter versichert sein will.
Meldet er sich NICHT, wird er automatisch als freiwilliges Mitglied zum Höchstbeitrag registriert. Diese Einstufung bleibt so lange bestehen, bis der Versicherte das Gegenteil belegt.
In D besteht eine Pflicht zur KV.
Entweder ist man "über" sein Arbeitsverhältnis versichert oder man hat sich selber zu kümmern. Man ist immer erstmal Mitglied der bisherigen Krankenversicherung.
Ebenso könnte dein Mann familienversichert sein, wenn du eine KV hast. Aber auch das muß den jeweiligen Krankenkassen mitgeteilt werden.
Der Arbeitgeber meldet ab, die Krankenkasse hält sich an deinen Mann.
Wobei der Ehemann ja auch ALG 1 erhalten könnte.