Darf Pflegehelfer im Nachtdienst alleine Station pflegerisch versorgen?
Ist es erlaubt das Pflegehelfer in stationärer Pflege (Altenheim) einen bzw. je nach Größe auch 2 Stationen grundpflegerisch (Keine Medikamente, PEG Versorgung, DK wechsel, et.)versorgt? Examinierte Kraft versorgt parallel restliche Stationen und Behandlungspflege im Haus.
Oder ist es gesetzlich wirklich vorgeschrieben das Fachkraft mit Helfer ganzes Haus zusammen ( beide in jedes Zimmer/ Zimmer für Zimmer/ oder jeder von einem Stationsende zur Mitte hin) versorgungstechnisch durch geht?
2 Antworten
Durch die Berliner Presse ging vor kurzem eine merkwürdige Meldung. In einem Seniorenheim hatte eine Pflegehilfskraft die Feuerwehr alarmiert. Nicht weil es brannte, jedenfalls nicht im wörtlichen Sinn. Sie hatte angerufen, weil sie die Menschen auf ihrer Station nicht versorgen konnte.
Den Zeitungen entnehme ich, dass die Altenpflegehelferin mit über 20 Patienten seit Stunden allein auf der Station ihres Berliner Heimes war. Dazu muss man wissen, dass die Qualifikation einer Pflegehilfskraft fachlich und juristisch ganz anders zu werten ist als die einer Fachkraft. Medikamente austeilen, Spritzen geben – das darf die Fachkraft. Die Pflegehelferin darf solche Tätigkeiten, wenn überhaupt, dann nur unter Aufsicht erledigen. Die Verantwortung kann sie dafür nicht übernehmen.
Als die Berliner Pflegehilfskraft bei der Feuerwehr anrief, war keine Fachkraft auf Station und die von den anderen Stationen hatten keine Zeit. „Sie verweigerten sich“, schreibt eine Zeitung.
https://www.med-press.de/nachtdienst-im-altenheim/
Stand 2016
ja so ein 2 Augen Prinzip ist im Falle von Anschuldigungen schon gut , es gibt einen Zeugen und bei möglichen Überfällen z.B. durch Einbrecher ist Hilfe gleich zur Hand
Die gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel sind lediglich ein Minimum, erklären die Forscher. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf jedes Patienten zu erheben und bei Bedarf zusätzliches Personal einzusetzen. Welche Instrumente bei der Bedarfsermittlung zum Einsatz kommen, darüber entscheiden in der Regel Vertreter der Klinikleitung und der Pflegekräfte in gemeinsamen Kommissionen. Ähnliche Gremien sind neben staatlichen Stellen auch dafür zuständig, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Bei Verstößen reichen die Sanktionen von Geldbußen bis hin zum Entzug der Betriebszulassung.
Vielleicht hilft Dir diese Darstellung etwas weiter:
https://pflegeboard.de/thema/pflegefachkraft-gegen-pflegehelfer.36150/
Sorry. Aber das hat mir nicht weiter geholfen. Dadurch weiß ich trotzdem nicht ob ich Helfer auf Station alleine selbstständig ohne Aufsicht arbeiten lassen kann oder ob ich quasi Mehrarbeit inkauf nehmen muss und mich als Babysitter fühlen muss.
Das Pensum was Helfer in der Nacht zu versorgen hat ist bei richtiger Einteilung gut zu schaffen. Im Normalfall ist also auch Zeit für 1 Stunde Pause und noch jenachdem ca. 1-2 Stunden innerhalb der Nacht für Administrativerschiedene Arbeiten.
Hilfe bei Sturz oder wenn grundpflegerische Versorgung eines stark eingestuhlten oder voll mit erbrochenen Bewohner kann bei Fachkraft jederzeit angefordert werden.
Es geht nur darum ob wirklich ganze Zeit beide Nachtwachen ganze Haus zusammen versorgen müssen. Bisher war kein Problem zu Beginn gemeinsam Türen abschließen und Grade Keller Bereich kontrollieren auf mögliche Unbefugte sich dort aufhalten, danach geht jeder auf seine Bereiche für Versorgung und man sieht sich abgesehen von Übergabe ggf. zufällig im Treppenhaus oder gemeinsame Pause
Ein Kollege meinte wir dürfen nicht getrennt laufen wegen Möglichkeit des Überfalls, Vergewaltigung oder Diebstahlsverdacht.