Dürfen die Ergebnisse der Amtsarztuntersuchung an andere Stellen weitergegeben werden?

6 Antworten

Mach dir nicht zu viele Sorgen. Ich war als 12-jährige schwer krank und leide seit meinem 16. Lebensjahr an einer chronischen Krankheit. 2013 musste ich aus dem gleichen Grund wie du zum Amtsarzt und bin nicht "durchgefallen". Ich hab dem Arzt meine Vorgeschichte erzählt und dann gab es noch die allgemeine Untersuchung (Hörtest, Refelxe, ...).

Tipp: Sage ihm alles und ausführlich. Mein Arzt war leicht genervt, da ich keine Unterlagen bzw. ein Schreiben von meinem behandelden Arzt dabei hatte. Das musste ich dann nachreichen. Ansonsten habe ich nichts mehr gehört, wurde angeschrieben oder sonstiges.

So war meine Erfahrung mit dem Amtsarzt. Wie das mit dem Weitergeben ist, weiß ich leider nicht.

Da kann man nicht durchfallen, das ist doch keine Prüfung in dem Sinne.

Gelegentliche Nackenschmerzen hat jeder mal, das musst Du ja nicht sagen.

Und Skoliose ist kein Grund, dass Du keiner Bürotätigkeit nachgehen könntest. Du willst nicht an den olympischen Spielen teilnehmen, sondern Beamtin werden.

Du persönlich bekommst ein Attest, dass Du gesund bist (hoffe ich doch), sonst bekommt das keiner.

lg lilo

Natürlich werden die weitergegeben, du kannst doch nicht in jeder X beliebigen Stadt eine amtsärztliche Untersuchung durchführen lassen.

Die Untersuchung wird durch die Behörden veranlasst und ist Bestandteil deiner Akte, die haben den Bescheid der Untersuchung vorliegen.

Du kannst natürlich darauf bestehen, eine Zweitmeinung einzuholen!

Funnytimes 
Beitragsersteller
 15.02.2018, 12:56

Ich wollte jetzt nicht in 5 Städten eine amtsärztliche Untersuchung machen aber in Hamburg musste ich z.B. nur einen Bogen ausfüllen und das war es.

Graffias  15.02.2018, 13:08
@Funnytimes

Dann sind die Hamburger aber wirklich sehr lasch, wenn es stimmt was du sagst! Denn immerhin geht es bei dir ja um eine Beamtung auf Lebenszeit, so wie ich das rauslesen konnte.

Ich denke, dass auch Amtsärzte ans ärztliche Geheimnis gebunden sind und medizinische Informationen nur an die Stellen liefern können, für welche sie angestellt sind. Ob das wirklich auch generell in diesem Sinne geregelt ist, weiß ich nicht.

Guck mal da: http://www.hotstegs-recht.de/?p=1532

mit Nackenschmerzen und einer leichten Skoliose wirst du bei jeder Verwaltungstätigkeit genommen.

Beim Sicherheitsbereich, Polizei, Berufsfeuerwehr, Justizvollzug könnte es aber Probleme geben.