Zwei Psychiaterbesuche - Probleme bei Verbeamtung?
Hallo,
ich war letztes Jahr im Abstand von ca. 4 - 5 Monaten jeweils einmal bei (unterschiedlichen) Psychiatern, weil ich mich aufgrund einer Trennung hundeelend gefühlt habe. Die Psychiater haben mir beide Antidepressive verschrieben - ich habe diese zwar bei der Apotheke geholt, aber nie genommen und es ist auch bei den jeweiligen ersten Terminen geblieben, da ich mich irgendwie schlecht beraten gefühlt habe. Mittlerweile geht es mir wieder sehr gut.
Jetzt meine Frage: Bei der Verbeamtung muss man ja dem Amtsarzt Vorerkrankungen/Therapien o.ä. angeben - wie sieht das in meinem Fall aus? Ich bin ja weder Erkrankt (keine Ahnung, was die mir da jeweils diagnostiziert haben) noch hatte ich eine echte Therapie...
4 Antworten
die diagnose wurde aufgrund deiner angaben erstellt - dass du dich damit nicht identifizieren kannst, spielt dabei keine rolle. dass du keine therapie gemacht hast, spielt auch keine rolle. denn die diagnose bleibt auch nach einer wie auch immer zustande gekommenen heilung teil deiner krankengeschichte. solltest du zustimmen müssen, dass deine gesundheitsdaten eingeholt werden dürfen, dann berichten die ärzte von ihren diagnosen.
übrigens finde ich es schlecht, sich diese teuren medikamente aus der apotheke zu holen und dann doch nicht zu nehmen und vergammeln zu lassen - man kann sich doch vorher überlegen, ob man sie nehmen möchte oder nicht.
Vermutlich hat man bei Dir eine depressive Verstimmung diagnostiziert. Das ist so wie ne Grippe oder ne Magenschleimhautentzügung. Das mußt man nicht hoch hängen und auch dem Amtsarzt nicht erzählen. Denn nachzuvollziehen ist das hinterher sowieso nicht.
etwas missverständlich formuliert: grippe kann man natürlich auch immer wieder bekommen; allerdings wird man davon nicht berufsunfähig, bei depression kann das schon mal passieren. bei depression geht man davon aus, dass man aufgrund rückfallgefahr (wer einmal depression hatte, kriegt sie vielleicht wieder) eine höhere wahrscheinlichkeit für berufsunfähigkeit hat als jemand, der keine depression hatte.
Eine depressive Verstimmung ist dann schon noch deutlich was anderes als eine Depression^^ Schlimm, wer so etwas bei einer Trennung GAR nicht bekommt....
nur kann man eine depressive verstimmung eigentlich nicht diagnostizieren, weil sie nicht im ICD-10 zu finden ist und somit für die kasse nicht verschlüsselt werden kann ^^ und dann ein doppelter augenbrauen-runzler: wegen einer depressiven verstimmung, was wohl eine angemessene reaktion auf ein belastendes ereignis darstellen soll, bekommt man keine antidepressiva verschrieben; es ist somit davon auszugehen, dass in der krankheitsgeschichte nun zweimal mindestens eine F32.0 "leichte depressive episode" zu finden ist, bei medikamentenverschreibung wohl eher sogar eine F32.1 "mittelgradige depressive episode". und da läuten dann die alarm-glocken bei allen, die sich auf eine intensivere art finanziell verpflichten sollen.
Naja, diagnostiziert haben sie definitiv eine Depression, sonst hättest Du keine ADs bekommen. Eine begelitende Therapie hattest Du nicht, aber die Depression, welche von 2 Ärzten unabhängig voneinander diagnostiziert wurde.
Die Frage ist schwierig zu beantworten und letztendlich müsstest du mal einen Amtsarzt fragen, dann hättest du Klarheit.
Von meiner Therapeutin weiß ich, dass das von Arzt zu Arzt unterschiedlich ist: Eine Freundin von mir hat als Diagnose "depressive Verstimmungen", sie hat nie eine Therapie gemacht und war auch nur einmal beim Psychiater- und trotzdem hat der Amtsarzt seine Zustimmung verweigert als es um die Verbeamtung ging, da bei ihr ein erhebliches Risiko bestehen würde usw..
bei depression wird anders als bei grippe von erhöhter rückfallgefahr ausgegangen und damit wäre das risiko einer berufsunfähigkeit höher. daher muss so etwas angegeben werden, wenn es um verbeamtung oder um bestimmte versicherungen geht.