Muss die Liegebescheinigung zur Krankenkasse?

2 Antworten

Wenn du Krankengeld von deiner Krankenkasse bekommst, ist es genau umgekehrt. Die Krankschreibung / Liegebescheinigung des Krankenhauses musst du an die Krankenkasse schicken, der Arbeitgeber braucht keine Bescheinigung, eine telefonische Info über den Fortbestand der Krankschreibung reicht.

User7264728 
Beitragsersteller
 03.07.2021, 16:47

Danke für deine Antwort!

Okay das wusste ich nicht, ich dachte nämlich die Krankenkasse weiß da Bescheid, schließlich bezahlen die ja auch den Krankenhausaufenthalt.

Kann ich die Liegebescheinigung jetzt noch rückwirkend einreichen? Oder hat man hier wie bei der AU nur max. eine Woche Zeit das einzureichen?

Curasanus  03.07.2021, 17:11
@User7264728

Ja, schicke sie los, das Krankengeld wird auch immer 2 Wochen rückwirkend überwiesen. Die Krankenkasse bezahlt erst nach mehreren Wochen das Krankenhaus.

Hallo,

bei einer stationären Krankenhausbehandlung ist die Meldefrist von 1 Woche nach § 49 SGB V ohne Bedeutung. Das Krankenhaus meldet den Beginn der stationären Behandlung sehr zeitnah direkt an die Krankenkasse (ist gleichzeitig die Anfrage, ob die Krankenkasse die Kosten trägt).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
User7264728 
Beitragsersteller
 30.07.2021, 17:52

Danke! Davon bin ich eben auch ausgegangen.

Ich habe dann die Bescheinigung trotzdem noch bei der Krankenkasse abgegeben. Daraufhin sagten die es würde denen weiterhelfen, da sie irgendwie noch keinen Info von der Klinik bekommen haben...

RHWWW  30.07.2021, 21:15
@User7264728

Danke für die Rückmeldung.

Die Meldung über den Beginn der Krankenhausbehandlungb wird sehr schnell gemacht. Bei der Meldung über die Entlassung geht es meist langsamer. Für die Krankengeldzahlung ist das ungünstig. Die Liegebescheinigung kann dann sehr hilfreich sein, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.