Erweiterte Versorgungsmaßnahmen?
hallo zusammen ^^
in meiner Hospitation auf der rettungswache bin ich immer mal wieder über den Begriff "erweiterte Versorgungsmaßnahmen" gestolpert.
Mir ist leider nicht so ganz klar, was genau damit gemeint ist...
Wer kann helfen?
4 Antworten
Hi,
wie schon der Name verrät: erweiterte Versorgungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die über "normale" Basismaßnahmen im Rettungsdienst hinausgehen.
Das ganze wird in der Regel synonym zu invasiven (in den Körper eingreifenden) Maßnahmen verwendet, so zum Beispiel das Legen eines venösen Zugangs, die Medikamentengabe und Maßnahmen zur Atemwegssicherung (z.B. Intubation).
Oder auch alternativ wird es als Bezeichnung für die Anwendung ärztlicher Maßnahmen durch nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal verwendet.
Die früher gerne genannte "Notkompetenz" würde ebenfalls darunter fallen.
Die Festlegung, welche Maßnahmen dies im Einzelfall sind, trifft der ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), jeweils für "seinen" Rettungsdienstbereich. Beispielhaft wären für Notfallsanitäter z.B. die Muster-Algorithmen des Pyramidenprozesses.
LG
Kommst du aus Rheinland-Pfalz?. Dort wird der Begriff "erweiterte Versorgungsmaßnahmen" als Synonym für die eher bekannte "Notkompetenz" verwendet. Eine Liste an invasiven medizinischen Maßnahmen, die der Rettungsassistent durchführen darf.
Nun, der Rettungsassistent darf normalerweise eigenverantwortlich keine invasiven Maßnahmen vornehmen.
Damit man aber nun für die häufigen, trivialen Notfälle, die aber eine invasive Maßnahme erfordern, einen der kostbaren Notärzte blockieren muss, gibts bei uns nen Katalog bestimmter Maßnahmen und Medikamente, für die die RAs ne extra Ausbildung samt jährlicher Kenntnisprüfung haben, um sie in genau definierten Fällen anzuwenden.
Beispielsweise darf ein RA bei uns im Fall eines isolierten Extremitätentraumas nach Ausschluss einer Liste von Vorerkrankungen und Risikofaktoren eigenverantwortlich eine bestimmte Dosierung an Midazolam und Ketanest spritzen, ohne dafür nen Notarzt zu brauchen. Sobald eines der notwendigen Kriterien nicht mehr erfüllt ist, muss er nachfordern.
Das Ganze läuft als ärztliche Delegierung.
Ob es sowas gibt und in welchem Ausmaß, das ist von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich unterschiedlich. Im Nachbarkreis ist einem RA eine Abmahnung sicher, wenn er im genau gleichen Fall so handelt.