Wenn der Gutachter Rehaunfähigkeit bestätigt, läuft dann das Krankengeld weiter?
Liebe Community,
ich habe von der Deutschen Rentenversicherung die Aufforderung erhalten, von einem Gutachter eine mögliche Reha-Unfähigkeit bestätigen zu lassen. Der Gutachter wurde von der DRV bestellt, der Termin steht fest. Der Reha-Antrag ist bewilligt worden, mein Hausarzt (und ich selbst auch) sehen aber Probleme, mein Hausarzt hat die Unfähigkeit bei der DRV bereits schriftlich bestätigt, reicht aber nicht, muss ein Facharzt machen. Jetzt die Frage: Was passiert mit meinem Krankengeld, wenn der Gutachter auch zu dem Ergebnis kommt, dass eine Reha bei mir zwecklos ist? Kann die Krankenkasse die Zahlung einstellen, wenn die DRV den Bewilligungsbescheid zurückzieht? Für hilfreiche und sachliche Antworten sage ich schon mal danke!
PS. Dass ich wirklich krank bin, wurde mehrfach diagnostiziert, ich ich bin dauerhaft in ärztlicher Behandlung.
1 Antwort
Hallo Muttisbester,
Sie schreiben:
Wenn der Gutachter Rehaunfähigkeit bestätigt, läuft dann das Krankengeld weiter?Was passiert mit meinem Krankengeld, wenn der Gutachter auch zu dem Ergebnis kommt, dass eine Reha bei mir zwecklos ist? Kann die Krankenkasse die Zahlung einstellen, wenn die DRV den Bewilligungsbescheid zurückzieht?
Antwort:
Das Krankengeld ist in der Regel auf 78 Wochen befristet und wird in der Regel seitens der Krankenkasse ausbezahlt, solange Sie von Ihrem Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen!
Nach dem Krankengeld bleibt in der Regel nur noch das ebenfalls zeitlich befristete ALG 1!
In diesem Zusammenhang kann ggf. bei einer Verfahrensverschleppung das sogenannte Nahtlosigkeitsverfahren zur Anwendung kommen, dies sollten Sie aber von Ihrem Rechtsbeistand, z.B. VDK prüfen lassen!
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
In der Regel werden Sie schon vor Ablauf der 78 Wochen von der Krankenkasse aufgefordert, einen REHA-Antrag bei Ihrer DRV einzureichen wenn absehbar ist, daß Ihre gesundheitlichen Beschwerden dauerhaft sind!
Unter dauerhaft gilt eine Mindestfrist von wenigstens 6 Monaten!
Wenn Sie die REHA nicht absolvieren können, so müßen dies Ihre Ärzte begründen und der DRV gegenüber schriftlich darlegen!
Dann wird Ihr Antrag auf REHA ggf. in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt!
Auch wenn Sie der Meinung sind, daß es übertrieben ist, sollten Sie Ihre eigene Krankenakte laut dem "Roten-Faden" optimieren, damit Sie beim Antragsverfahren auf volle Erwerbsminderungsrente gute Erfolgsaussichten haben!
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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Sie sollten auch prüfen, ob ein Antrag auf Schwerbehindertenausweis in Betracht kommt, zusammen mit dem VDK_
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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad