Fahrtkostenerstattung Tagesklinik

3 Antworten

Erstattung gibt es nur hinterher

Hallo,

die Krankenkasse erstattet die notwendigen Fahrkosten (günstigste Fahrkarten).

Bei der Krankenkasse klären, ob Wochen- oder Mionatskarten sinnvoller sind. Bei Monatskarten Aussage zur Erstattung auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Wochenkarten ggf. wöchentlich zur Erstattung einreichen.

Ggf. Jobcenter oder Sozialdienst im Krankenhaus fragen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.

Gruß

RHW

ultikulti 
Beitragsersteller
 25.09.2011, 09:58

Hi leider bin ich nicht beim Jobcenter sonder Beziehe ja momentan Krankengeld , deshalb habe ich kein Anspruch auf ALG 2 ( Gott sei dank) Ich werde versuche mich mit der Krankenkasse zu einigen und ev. eine Lösung zu finden

RHWWW  25.09.2011, 10:05
@ultikulti

Wenn das Krankengeld niedrig ist und Bedürftigkeit vorliegt, kann man das Krankengeld durch Arbeitslosengeld II vom Jobcenter aufstocken (aber frühestens ab Antragstellung).

kasse wollen erst die belege sehen, danach gibt es die rückerstattung. wenn du aber nichts dazubezahlen musst und bist befreit dann allerdingst könnte sein das du vorher fahren kannst und die belege danach zur abrechnung der kasse übergeben. informiere dich also erst bei kasse.