Fahrtkostenerstattung Tagesklinik
Hallo Ich habe mal eine frage kann ich mir die Fahrtkosten für die Tagesklinik auch im voraus von der Krankenkasse Hollen , weil ich Momentan ja auch im Krankengeldbezuge bin was auch nicht gerade viel ist!!
Oder meint ihr ich habe da eher weniger chancen ???
3 Antworten
Erstattung gibt es nur hinterher
Hallo,
die Krankenkasse erstattet die notwendigen Fahrkosten (günstigste Fahrkarten).
Bei der Krankenkasse klären, ob Wochen- oder Mionatskarten sinnvoller sind. Bei Monatskarten Aussage zur Erstattung auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Wochenkarten ggf. wöchentlich zur Erstattung einreichen.
Ggf. Jobcenter oder Sozialdienst im Krankenhaus fragen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.
Gruß
RHW
Wenn das Krankengeld niedrig ist und Bedürftigkeit vorliegt, kann man das Krankengeld durch Arbeitslosengeld II vom Jobcenter aufstocken (aber frühestens ab Antragstellung).
kasse wollen erst die belege sehen, danach gibt es die rückerstattung. wenn du aber nichts dazubezahlen musst und bist befreit dann allerdingst könnte sein das du vorher fahren kannst und die belege danach zur abrechnung der kasse übergeben. informiere dich also erst bei kasse.
Hi leider bin ich nicht beim Jobcenter sonder Beziehe ja momentan Krankengeld , deshalb habe ich kein Anspruch auf ALG 2 ( Gott sei dank) Ich werde versuche mich mit der Krankenkasse zu einigen und ev. eine Lösung zu finden