Krankenkasse will Einwilligungserklärung zum Entlassungsbericht / Befundbericht
Hallo, eben hat mich eine Freundin angerufen. Sie ist seit einiger Zeit krankgeschrieben und geht demnächst für ein paar Wochen in eine Tagesklinik. Da sie inzwischen Krankengeld bekommt, hat sie nun von ihrer Krankenkasse ein Schreiben erhalten. Hier fordert die Krankenkasse einen ausführlichen Entlassungsbericht / Befundbericht, um den Anspruch auf Krankengeld zu prüfen und sie hierüber umfassend beraten zu können. Die Krankenkasse sei ggf. verpflichtet, diese Unterlagen dem Medizinischen Dienst zur Verfügung zu stellen, falls es zur Prüfung des Leistungsanspruches käme. Aus diesem Grund soll sie die beigefügte Einwilligungserklärung zum Entlassungsbericht /Befundbericht unterschrieben zurücksenden. Es passt ihr nicht, dass ein Krankenkassen-Sachbearbeiter ihre Krankengeschichte kennt und möchte wissen, ob sie das wirklich unterschreiben muss oder ob es reicht, zu gegebener Zeit (falls überhaupt) dem Medizinischen Dienst den Bericht zur Verfügung zu stellen. Ehrlich gesagt, kann ich das nicht beantworten und hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt
3 Antworten
AUF keinen Fall diese Einwilligung so unterschreiben!
Den behandelnden Arzt darum bitten den angeforderten Bericht der KK zukommen zu lassen und zwar in einem gesonderten Umschlag mit der Aufschrift: Name etc....
und dem Vermerk:
Ausschließlich vom MDK zu öffnen.
Die Ärzte kennen das Procedere und die KK muss sich daran halten.
selbstverständlich hat sie ein Recht darauf diesen Bericht zu lesen- unstrittig.
Aaaaaaaaaaaaaaaaaber: Die KK sitzt nun mal - wgen des Leistungsbezuges - am längeren Hebel. :(
Und deshalb kommt sie auf Dauer nicht darum herum und bevor sie irgendwann entnervt aufgibt-sollte sie diesen Weg wählen.
Ist sicher eine gute Möglichkeit. Leider weiß man aber nicht, ob die sich wirklich daran halten und nicht doch "ganz ausversehen" den Bericht öffnen. Sie wohnt in einem relativ kleinen Ort. Die Mitarbeiter in der Filiale der KK kennt sie fast alle. Da sie eine Psychotherapie machen will, ist ihr das eben nicht so einerlei.
ich habe das schon verstanden....
Es gibt die Möglichkeit dem MDK den Bericht selbst auszuhändigen - sie soll die KK darum bitten, dass der MDK eine persönliche Begutachtung vornimmt und dann eben diesen Bericht mitnehmen. Dann kann sie sicher sein, dass eben kein KK-Mitarbeiter "versehentlich" den Brief öffnet.
Variante b:
Sie kann den behandelnden Arzt anweisen/ermächtigen- ausschließlich dem MDK den Bericht zur Verfügung zu stellen.
Sie wird ein "Kreuzchen" machen bei: NEIN.....ich stimme nicht zu und ergänzen, dass sie den Bericht - falls erforderlich - auf Anforderung dem MDK direkt zur Verfügung stellen wird.
Zunächst will sie das Schreiben aber noch nicht abschicken, da es ja sein könnte, dass sie die Behandlung doch nicht in Anspruch nimmt. Außerdem will sie ansonsten direkt bei Behandlungsbeginn mal fragen, wozu sie ihr raten. Sie hatte sich nur gleich so unter Druck gesetzt gefühlt, da sie auf das Krankengeld angewiesen ist und sie Angst hatte, dass die Zahlungen einfach eingestellt werden, wenn sie nicht zustimmt.
Hallo,
die Krankenkasse wird sich auf diesen Passus berufen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__60.html
Als Gegenargument würde ich folgenden Passus nutzen ("nicht zumutbar"):
bundesrecht.juris.de/sgb_1/__65.html
Die Krankenkasse hat auch Sorge, dass es zu Verzögerungen nach der Entlassung kommt.
Ich würde möglichst schnell mein Einverständnis erteilen, dass die Unterlagen direkt an den MDK gesandt werden. Von dem Anschreiben der Klinik an den MDK sollte die Krankenkasse eine Durchschrift bekommen (sie weiß dann, dass der Bericht jetzt beim MDK vorliegt). Der Krankenkasse ist es wichtig, dass der Bericht dem MDK schnell vorliegt. Wenn das der Fall ist, dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
Falls es wider Erwarten Probleme gibt, evtl. eine andere Filiale der Krankenkasse als Ansprechpartner und Bearbeiter wählen. Teilweise gibt es auch bestimmte Datenschutzregelungen auf Wunsch des Versicherten (z.B. dürfen dann nur einzelne Mitarbeiter auf die Daten zugreifen).
Gruß
RHW
Die Krankenkasse hat nur zwei Antwortmöglichkeiten angeboten, bei denen man ein Kreuzchen machen kann.
JA....ich stimme zu.
NEIN...ich stimme nicht zu.
Keine Möglichkeit für eine Zustimmung, dass der Bericht bei Bedarf dem MDK übersandt werden darf. Die Behandlung beginnt erst ca. Mitte/Ende Juni und soll wohl mindestens sechs Wochen dauern. Ich finde es merkwürdig, dass meine Freundin jetzt schon eine EInverständniserklärung abgeben soll. Es könnte ja sein, dass sie die Behandlung doch nicht wahrnimmt. Habe mal bei meiner KK nachgefragt und die Information erhalten, dass die Kassen überprüfen wollen, ob die bezahlten Leistungen auch stattgefunden haben, also ob die Gelder wirklich für die Behandlung verwandt wurden. Daher versuchen sie, die Einwilligung zu bekommen, weil es für sie so am einfachsten ist. Also im Grunde so eine Art "Revision". Meine KK hat bestätigt, dass man diese Erklärung nicht abgeben muss. Ich habe meiner Freundin jetzt geraten, NEIN......anzukreuzen und dahinter zu ergänzen: Ich werde den Bericht bei Bedarf direkt dem MDK zukommen lassen.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Die Krankenkasse hat immer Sorge, dass es zu unnötigen Verzögerungen kommt. Am liebsten hätte die Kasse den kompletten Entlassungsbericht bereits am Entlassungstag vorliegen. Nach 1 1/2 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (frühere Zeiten werden ggf. addiert) endet das Krankengeld. § 48 SGB V. Man sollte daher auch im eigenen Interesse frühzeitig klären, was danach sein wird (Rente, Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit ...)
Ggf. diesen Punkt auch in der Tagesklinik ansprechen.
Mein Mann hat jetzt auch bei seiner KK mal nachgefragt. In der Regel geht es gar nicht um die Überprüfung des Patienten, sondern auf diese Art ist es am einfachsten zu überprüfen, wofür die gezahlten Gelder verwandt wurden. Die Kasse braucht dann nicht extra den MDK einzuschalten und spart so Zeit und Kosten. Auch hier hat man bestätigt, dass der KK der Bericht nicht überlassen werden muss.
Danke für Deine Hinweise auf das "Danach". Sie überlegt tatsächlich, ob sie ihr Arbeitsverhältnis beendet, da sie nun schon zum zweiten Mal an "Burnout" leidet und die Gründe hauptsächlich Leistungsdruck und Mobbing sind. Allerdings ist sie schon ca. 27 Jahre in dem Betrieb und will nichts überstürzen und geht auch davon aus, dass sie eine "Abfindung" erhalten kann. Sie denkt auch, dass sie in der Tagesklinik dahingehend beraten wird, da es dort wohl auch so etwas wie "Sozialarbeiter" gibt. Ich hab' ihr geraten, auf keinen Fall selbst zu kündigen.
Danke - ich werd' sie auf jeden Fall nochmals darauf hinweisen.
Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist berechtigt, Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten einzuholen, nicht hingegen die Krankenkasse selbst.
Es bedarf also keines Einverständnisses der Versicherten, dass die Einrichtung den vollständigen ärztlichen Entlassungsbericht dem MDK zusendet. Versicherten steht in diesem Fall auch kein Widerspruchsrecht zu.
Die Krankenkasse fordert die Einwilligung also genau aus diesem Grund: Weil sie ohne Einwilligung kein Recht hat diesen einzufordern ...
Ob für spezielle Leistungsbeurteilungen eine Pflicht zur Weitergabe besteht kann ich nicht sagen. Falls aber doch, gibt es auch hier eine eine entsprechende Regelung und die Einwilligung dürfte überflüssig sein ...
Es wird auf einige Paragraphen in den "Hinweisen" verwiesen und dass es aufgrund "fehlender Unterlagen" zu Leistungsentzug kommen könne, falls diese nicht an den MDK weitergeleitet werden können. Es sei also in im eigenen Interesse, die Einwilligungserklärung abzugeben. Die machen wohl ganz schön Druck. Ich bin aber auch der Meinung, dass sie zu gegebener Zeit, den Bericht selbst an den MDK aushändigen könnte.
Danke schon mal.
Hab' mich mal bei meiner KK "schlau gemacht". Du hast Recht. Wenn ihnen der Bericht zugestellt werden dürfte, bräuchten sie keine "Einwilligungserklärung". Die Gründe dafür sind eher "revisorisch" zu sehen. Es wird also weniger der Patient überprüft; vielmehr soll geprüft werden, was mit den Geldern passiert. Auf diese Weise ist es wohl am einfachsten.
Wenn sie nicht in so einem kleinen Ort leben würde, hätte sie wohl auch kein Problem damit, dass irgendein Sachbearbeiter etwas von ihr erfährt. Aber da kennt wohl fast jeder jeden und ich kann sie da gut verstehen.
Danke nochmals!
Mir kam das auch sehr komisch vor.
Ist es aber nicht sogar so, dass sie darauf bestehen kann, dass zunächst ausschließlich sie selbst den Bericht bekommt, also auch nicht ihr Arzt (sie hat zwar eigentlich nichts dagegen, möchte ihn aber zunächst selbst lesen).
Ich war mal in einer Reha. Da wurde ich auch gefragt, wer den Abschlussbericht bekommen soll (Antwortmöglichkeiten waren: KK, Arzt oder nur der Patient - also ich selbst). Habe dann nur ein Kreuzchen gemacht und den Bericht zugesandt bekommen. Meinem Arzt habe ich dann eine Kopie davon gemacht.
Ich möchte, ihr aber keinen falschen Rat geben, da die KK in dem Schreiben wohl etwas Druck ausübt hinsichtlich Leistungsbezug.
Danke schon mal für die Antwort.