FSJ Versicherung kündigen?
Hallo,
Ich mache momentan ein FSJ im Krankenhaus. Mein Arbeitgeber hat mir vor Beginn des FSJ auch die Formulare für meine Versicherung für das FSJ bei der BKK Diakonie zugeschickt. Jetzt weiß ich aber nicht wie das mit der Kündigung ist. Ich habe gelesen dass man vor einer Kündigung 18 Monate bei der Versicherung versichert sein musste. Ich mache aber nur 12 Monate das Jahr. Wie ist das jetzt ? Muss ich noch ein halbes Jahr in der Versicherung bleiben ?
Danke schon mal im Voraus für Antworten :).
Liebe Grüße
6 Antworten
Nö, sie wird beendet und gut ist, so wie Deine Pläne sind.
Beachte, falls es mal ins Studium geht, ob es für das FsJ ein Stipendium gibt. Es vergessen viele, diesen Dank zu beantragen.
Also die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen.
Ich habe gelesen dass man vor einer Kündigung 18 Monate bei der Versicherung versichert sein musste. Ich mache aber nur 12 Monate das Jahr. Wie ist das jetzt? Muss ich noch ein halbes Jahr in der Versicherung bleiben?
Dies war einmal - aktuell gelten die 12 Monate Bindungsfrist:
Grundsätzlich besteht eine 12-monatige Bindungsfrist bei der gewählten Krankenkasse. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende.
Gruß einer Versich.maklerin
Ja - evtl. anschließend kostenlose Familienversicherung über die Eltern, falls die Voraussetzungen stimmen ;-)
Nach dem FSJ hat man Anspruch auf arbeitslosengeld 1.
Hallo,
seit 1.1.2021 gelten statt der 18 Monate 12 Monate Bindungswirkung.
Wenn bei Ende des FSJ der Arbeitgeber gewechselt wird (oder kein Arbeitgeber vorhanden ist), kann man sofort die Krankenkasse wechseln.
Was wird denn nach dem FSJ gemacht?
Gruß
RHW
Wenn Du fertig bist, kannst Du entweder zurück in die Familienversicherung oder Du machst eine Ausbildung oder bist arbeitslos.
In den beiden letzten Fällen läuft die Versicherung einfach weiter.
Extra kündigen musst Du nicht, wenn Du weiter familuenversichert wirst, da langt es, mitzuteilen, dass Du wieder in der Familienversicherung bist.
Wenn du nach dem Jahr wieder in die Familienversicherung zurück kannst, musst du das nur MITTEILEN. Dafür ist keine Kündigung erforderlich
Das gilt nur für einen Wechsel der Versicherung. Mit Ende des FSJ gelten andere Regeln