Versicherung im Überbrückungsmonat nach FSJ?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider hast du zu wenig Angaben gemacht, so musst du dir aus den folgenden Möglichkeiten die für dich zutreffende raussuchen:

  1. Bei Bezug von ALG I oder ALG II bist du pflichtversichert nach § 5 SGB V
  2. Ohne Leistungsbezug hast du bis zum 23. LJ Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V, wenn du älter bist trifft 3. oder 4. zu
  3. Bist du über 23 ist ein Monat "Lücke" zwischen zwei Pflichtversicherungen (FSJ und neue Beschäftigung) kein Problem, du bist dann nach § 19 SGB V nachversichert
  4. Ist der Zwischenzeitraum über 1 Monat, musst du dich nach § 188 SGB V freiwillig versichern, der Beitrag wird ca. 180 € monatlich betragen

Wenn du ins Ausland gehen willst, brauchst du zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung. In dieser Zeit stehst du zur Arbeitsvermittlung allerdings nicht zur Verfügung - könnte Ärger geben, wenn du das nicht bekannt gibst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
iiyamalove98 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 20:10

Hallo, zunächst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich bin 19 Jahre alt und aktuell ohne Leistungsbezug, jedoch wird mein Einkommen ab September das einer geringfügigen Beschäftigung übersteigen, was mich ja eigentlich von der Familienversicherung ausschliesst. Kann ich mich also nur für diesen Überbrückungsmonat wieder familienversichern lassen?

okieh56  30.07.2018, 21:35
@iiyamalove98

Ja. Familienversicherung ist für die Überbrückungszeit sogar vorrangig vor der Nachversicherung nach § 19 SGB V. Deine Eltern stellen bei ihrer KK einen Antrag auf Familienversicherung - das ist unproblematisch, vor allem wenn es dieselbe KK ist wie deine.

Beiträge musst du auch dann nicht zahlen, wenn es ab September mit der Beschäftigung nicht sofort klappen sollte. Ab Arbeitsaufnahme bist du dann wieder pflichtversichert.

Vorteil: Du kannst ab Beschäftigungsbeginn die KK frei wählen, weil du aus der Familienversicherung kommst - falls du das willst ;-)

iiyamalove98 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 22:00
@okieh56

Vielen Dank, wirklich!

okieh56  30.07.2018, 22:02
@iiyamalove98

Gern geschehen, aber @NamenSindSchwer hat dir schon kurz vor mir richtig geantwortet :-)