Versicherung im Überbrückungsmonat nach FSJ?
Hallo ihr Wissenden,
morgen endet mein FSJ nach 10 Monaten und erst im September beginne ich vorraussichtlich mit einer neuen Beschäftigung (konkrete Zusage fehlt noch). Während des FSJs war ich nicht mehr familienversichert, sondern über den Träger. Nun stellt sich die Frage, inwiefern ich nächsten Monat krankenversichert bin, bevor ich ein neues Beschäftigungsverhältnis beginne. Muss ich mich arbeitslos melden oder wie gehe ich am besten vor? Habe für die Zeit einen Urlaub geplant und wäre im Ausland wirklich gerne versichert, doch geht das überhaupt, wenn man arbeitslos gemeldet ist? All sowas überfordert mich gerade, über fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
1 Antwort
Leider hast du zu wenig Angaben gemacht, so musst du dir aus den folgenden Möglichkeiten die für dich zutreffende raussuchen:
- Bei Bezug von ALG I oder ALG II bist du pflichtversichert nach § 5 SGB V
- Ohne Leistungsbezug hast du bis zum 23. LJ Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V, wenn du älter bist trifft 3. oder 4. zu
- Bist du über 23 ist ein Monat "Lücke" zwischen zwei Pflichtversicherungen (FSJ und neue Beschäftigung) kein Problem, du bist dann nach § 19 SGB V nachversichert
- Ist der Zwischenzeitraum über 1 Monat, musst du dich nach § 188 SGB V freiwillig versichern, der Beitrag wird ca. 180 € monatlich betragen
Wenn du ins Ausland gehen willst, brauchst du zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung. In dieser Zeit stehst du zur Arbeitsvermittlung allerdings nicht zur Verfügung - könnte Ärger geben, wenn du das nicht bekannt gibst.
Ja. Familienversicherung ist für die Überbrückungszeit sogar vorrangig vor der Nachversicherung nach § 19 SGB V. Deine Eltern stellen bei ihrer KK einen Antrag auf Familienversicherung - das ist unproblematisch, vor allem wenn es dieselbe KK ist wie deine.
Beiträge musst du auch dann nicht zahlen, wenn es ab September mit der Beschäftigung nicht sofort klappen sollte. Ab Arbeitsaufnahme bist du dann wieder pflichtversichert.
Vorteil: Du kannst ab Beschäftigungsbeginn die KK frei wählen, weil du aus der Familienversicherung kommst - falls du das willst ;-)
Vielen Dank, wirklich!
Gern geschehen, aber @NamenSindSchwer hat dir schon kurz vor mir richtig geantwortet :-)
Hallo, zunächst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich bin 19 Jahre alt und aktuell ohne Leistungsbezug, jedoch wird mein Einkommen ab September das einer geringfügigen Beschäftigung übersteigen, was mich ja eigentlich von der Familienversicherung ausschliesst. Kann ich mich also nur für diesen Überbrückungsmonat wieder familienversichern lassen?